Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Fellinger und die Hofrätin Dr. Fichtenau sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Erwin Blazek (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Dr. Rotraut Leitner (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei D*****, derzeit *****, vertreten durch Dr. Josef Michael Fitz, Rechtsanw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Thomas Neumann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und KR Mag. Michaela Haydter (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wilhelm Peter P*****, vertreten durch Wukovits & Eppelein Recht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug und Dr. Lukas Stärker (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Herwig B*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Gert Wallisch, Rechtsanwalt in Wien, diese... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §4 Abs4GSVG §2 Abs1 Z2
Rechtssatz: Bei der unrichtigen Einordnung des Rechtsverhältnisses besteht ein Unterschied zwischen der Abgrenzung zwischen "neuen Selbständigen" und "freien Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG" einerseits und der Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden nach § 2 Abs 1 Z 2 GSVG (Gesellschaft einer offenen Handelsgesellschaft) und echten Dienstnehmern nach § 4 Abs 2 AVG. Während im Bereich der als besonder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 17. 7. 1995 bei der späteren Gemeinschuldnerin als Monteur beschäftigt. Gesprächsweise erfuhr er, dass andere Kollegen wesentlich mehr verdienen würden und wandte sich dann an den Geschäftsführer wegen einer Gehaltserhöhung. Dieser teilte ihm mit, dass es möglich sei, dass der Kläger auf "selbständigen Basis" arbeite und dann sein Bruttostundensatz S 210,-- betrage statt bloß S 100,-- im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Für Überstunden sollte... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §175 Abs1ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Erhält ein Fußballspieler für die Ausübung seines Sports im Rahmen eines Vereins von diesem (oder auch von dritter Seite) Entgelt und übt er den Fußballsport aufgrund eines ausdrücklich oder stillschweigend geschlossenen Vertrages aus, der ihn zur Teilnahme am Training und an Spielen, bei denen er aufgestellt ist, verpflichtet, ist er als Dienstnehmer des Vereins im Sinn des § 4 Abs 2 A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Vereins. Er spielt seit seinem 6. Lebensjahr regelmäßig Fußball und betreibt diesen Sport seit jeher als Freizeitbeschäftigung. Seit 1997 war er etwa drei Jahre lang Mitglied des Beklagten. Vor dem Unfall hatte er die Matura abgelegt und begann im Herbst 1999 mit dem Studium der Rechtswissenschaften. Er wohnt nach wie vor bei seinen Eltern, die auch für seinen Unterhalt aufkamen. Er erhielt vom Beklagten eine Aufwandsentschädigung un... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §176 Abs1 Z6
Rechtssatz: Auch für den Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung ist davon auszugehen, dass ein Ehegatte in dem für Rechnung des anderen Ehegatten geführten Betrieb dann in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Sinn des §4 Abs2 ASVG steht, wenn er seine Tätigkeit in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Arbeitnehmer - aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehegattin des Klägers betrieb seit 1971 in K***** einen Textilwaren- und Papierwarenhandel. Seit 1971 half der Kläger seiner Ehegattin beim Abholen der Waren für das Geschäft. So holte er einbis zweimal im Monat Textilwaren, drei- bis viermal im Jahr Papierwaren und einmal im Jahr gegen Ende August Bücher für das Geschäft seiner Ehegattin ab. Der Kläger erhielt für diese Tätigkeit kein Entgelt. Er tat dies deswegen, weil dies dem Unternehmen seiner Ehegattin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, daß ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Art 89 Abs 2 B-VG Gebrauch macht, nicht zu (vgl SSV-NF 8/88; 4/153 uva), weshalb der darauf abzielende Antrag des Klägers zurückzuweisen ist. Nach ständiger Rechtsprechung steht einer Partei ein subjektives Recht, daß ein Gericht von der Anfechtungsbefugnis gemäß Artikel 89, Absatz 2, B-VG G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, der Kläger sei als Arbeiter im Sinne der Gewerbeordnung 1869 zu beurteilen, sodaß seine Kündigung zum 9.6.1996 termin- und fristgerecht erfolgt sei, sowie, daß ihm aufgrund der Unterbrechung seines Arbeitsverhältnisses eine Abfertigung nicht zustehe (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, der Kläger sei als Arbeiter im Sinne der Gewerbeord... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1 Z7ASVG §4 Abs2HeimArbG §2 Abs1 lita
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 1 Z 7 ASVG sind Heimarbeiter und die diesen nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über die Heimarbeit arbeitsrechtlich gleichgestellten Personen in der Krankenversicherung, Unfallversicherung und Pensionsversicherung vollversichert, ohne daß es auf die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG (Dienstnehmereigenschaft) ankäme (VwGH SVSlg 36.904). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 26.4.1954 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Zuletzt war sie als Heimarbeiterin (teilzeitbeschäftige Hilfskraft) in einem Betrieb, der sich mit der Erzeugung von Gestecken und Kunstblumen befaßt, beschäftigt. Unter Bedachtnahme auf ihren Leidenszustand, insbesondere auf die Folgen einer Bandscheibenoperation, kann sie nur noch leichte Arbeiten im Sitzen verrichten. Sie soll im Arbeitsprozeß nur ausnahmsweise einige wenige Schritte gehen. Bis ... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IaAngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 A... mehr lesen...
Norm: AngG §1 IcASVG §4 Abs2GSVG §2 Abs1 Z3
Rechtssatz: Ein angestellter kaufmännischer (nicht bloß handelsrechtlicher) Geschäftsführer einer GmbH verrichtet kaufmännischen Dienst im Sinne des § 1 Abs 1 AngG. Auch wenn er im Betrieb selbst handwerklich mitarbeitet (hier als gelernter Dachdeckermeister), steht jedenfalls - unabhängig vom zeitlichen Ausmaß - die Angestelltentätigkeit im Vordergrund. Ein nach dem ASVG pflichtversicherter Geschäfts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat ursprünglich eine Maler- und Anstreicherlehre absolviert und mit der Lehrabschlußprüfung abgeschlossen. Seit dem Jahr 1971 begann er mit dem praktischen Erlernen der Dachdeckerei: Er gründete in diesem Jahr eine Dachdeckerfirma, für die er einen gewerbeberechtigten Geschäftsführer aufnahm. Ab diesem Zeitpunkt erlernte er das Dachdeckergewerbe. Zu Beginn seiner Tätigkeit als Dachdecker war er überwiegend als Geschäftsführer seines Unternehmens ka... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs1ASVG §4 Abs2B-VG Art7
Rechtssatz: Ein Häftling, der während des Strafvollzuges in den Arbeitsprozess eingegliedert und in einem Gewerbebetrieb der Strafanstalt Stein beschäftigt wird, unterliegt aus dieser Beschäftigung nicht der Sozialversicherungspflicht. Diese Rechtslage verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. VfGH vom 26.11.1971, B 128/71; Veröff: SozM VG,1501 Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 16.3.1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 24.1.1926 geborenen Klägers vom 12.1.1989 auf Invaliditätspension ab. Da er während der letzten 288 Kalendermonate vor dem Stichtag (1.2.1965 bis 31.1.1989) nur 36 Versicherungsmonate und vom 25.6.1940 bis zum Stichtag nur 160 Versicherungsmonate, davon nur 130 Beitragsmonate, erworben habe, sei die Wartezeit nicht erfüllt. Die dagegen rechtzeitig erhobene Klage stützte sich im wesentliche... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2HVG §1
Rechtssatz: Wenn der Dienstherr dem Handelsvertreter allwöchentlich die Arbeitstage, den Beginn und das Ende der Wochenarbeitszeit, den Ort seiner Tätigkeit und die Zahl der durchzuführenden Veranstaltungen bindend vorschreibt, so können diese Merkmale nur dann als Zeichen persönlicher Abhängigkeit angesehen werden, wenn sie die Bestimmungsfreiheit des Vertreters nicht nur beschränken sondern ausschalten. Für die Beurte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes zu der ausschließlich den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden und der Klage allein zugrundeliegenden Frage des von den Vorinstanzen mit Recht verneinten Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses sind zutreffend. Es war daher auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens ist in den §§ 41 und 50 ZPO begründet.... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 CABGB §1152 C4ASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Ehefrau steht in einem für Rechnung des Ehemannes geführten Betrieb in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie ihre Tätigkeit der Erwerbung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausübt und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit einen Entgeltanspruch hat. VwGH vom 15.03.1974, 1479/73; Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde bei einem am 21. April 1981 erfolgten Verkehrsunfall schwer verletzt. Im Revisionsverfahren ist nur noch die Frage umstritten, ob hinsichtlich der vom Kläger u.a. von den beklagten Parteien begehrten Ersatzforderung von S 192.740,62 s.A. ein Teilbetrag von S 132.191,74 s.A. von den Unterinstanzen zu Recht abgewiesen wurde, weil diesbezüglich wegen einer vom Kläger bezogenen Versehrtenrente gemäß § 332 ASVG ein Forderungsübergang auf den Sozial... mehr lesen...
Der am 17. November 1964 geborene Kläger verrichtet seit dem Herbst 1975 bei den Gottesdiensten der unter dem Vikariat des Beklagten stehenden Kirchengemeinde Ministrantendienste. Zu Weihnachten 1976 wurde er dabei vom Beklagten nach Belehrung, daß Christbaumkerzen zuerst im oberen und dann im unteren Bereich des Christbaumes zu entzunden seien, und nach Unterweisung im Gebrauch des dabei zu verwendenden, an einer zirka 1.6 m langen Stange befestigten Gasanzunders mit dem Anzunden der... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2ASVG §175ASVG §176 Abs1 Z6ASVG §333 Abs4
Rechtssatz: Ministranten verrichten bei der Messe anstelle der Kleriker Altardienste liturgischer Art ohne den erklärten oder doch erkennbaren Willen, ein Rechtsverhältnis zu begründen, das allenfalls auch durchsetzbare Rechte und Pflichten zum Inhalt hat. Ministranten sind daher keine Dienstnehmer im Sinne des ASVG und stehen in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhä... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Bezahlung nach Stückzahl bildet kein entscheidendes Merkmal, weil eine auf den Arbeitserfolg abgestellte Entlohnung auch beim Arbeitsverhältnis vorkommt. Entscheidungstexte 4 Ob 58/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76 Veröff: Arb 9491 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Merkmale des Begriffes "persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit" sind: persönliche Arbeitspflicht, Unterwerfung unter eine betriebliche Ordnungsvorschrift, Gebundenheit an persönliche Weisungen, Kontrollunterworfenheit, disziplinäre Verantwortlichkeit und Dauerbindung. Entscheidungstexte 4 Ob 58/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Merkmale des Begriffes "persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit" sind nicht isoliert zu beurteilen, umfassen einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Entscheidungstexte 4 Ob 58/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76 Veröff: Arb 9491 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: ASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Zur Unterwerfung unter Betriebsordnungsvorschriften gehören die Bestimmung des Arbeitstages, der Dauer und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen, die Bestimmung des Umfanges der Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die Zeit der Abrechnung und Auszahlung, der Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtspersonen, der Verhaltenpflichten am Arbeitsplatz, nähere Einzelheiten für die Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 AASVG §4 Abs2
Rechtssatz: Gebundenheit an persönliche Weisungen betrifft das Recht des Dienstgebers, Weisungen zu erteilen, welche die persönliche Gestaltung der Dienstleistung zum Gegenstand haben; sie beziehen sich nicht auf die Ausführung der Tätigkeit, sondern auf Arbeitsort und Arbeitszeit oder auf das arbeitsbezogene Verhalten, soweit dieses nicht die auf die unmittelbare Erfüllung der Arbeitspflicht gerichtete Tätigkeit ... mehr lesen...