Norm
ABGB §1153 ARechtssatz
Gebundenheit an persönliche Weisungen betrifft das Recht des Dienstgebers, Weisungen zu erteilen, welche die persönliche Gestaltung der Dienstleistung zum Gegenstand haben; sie beziehen sich nicht auf die Ausführung der Tätigkeit, sondern auf Arbeitsort und Arbeitszeit oder auf das arbeitsbezogene Verhalten, soweit dieses nicht die auf die unmittelbare Erfüllung der Arbeitspflicht gerichtete Tätigkeit betrifft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021423Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_001