RS OGH 1976/7/13 4Ob58/76, 9ObA58/95

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Veröffentlicht am 13.07.1976
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Norm

ABGB §1153 A
ASVG §4 Abs2

Rechtssatz

Gebundenheit an persönliche Weisungen betrifft das Recht des Dienstgebers, Weisungen zu erteilen, welche die persönliche Gestaltung der Dienstleistung zum Gegenstand haben; sie beziehen sich nicht auf die Ausführung der Tätigkeit, sondern auf Arbeitsort und Arbeitszeit oder auf das arbeitsbezogene Verhalten, soweit dieses nicht die auf die unmittelbare Erfüllung der Arbeitspflicht gerichtete Tätigkeit betrifft.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 58/76
    Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 58/76
    Veröff: Arb 9491
  • 9 ObA 58/95
    Entscheidungstext OGH 06.06.1995 9 ObA 58/95
    Auch; Beisatz: Die Weisung haben sich im Rahmen von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Kollektivvertrag und Gesetz zu halten. (T1) Veröff: SZ 68/109

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0021423

Dokumentnummer

JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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