Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Die Ehefrau steht in einem für Rechnung des Ehemannes geführten Betrieb in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, wenn sie ihre Tätigkeit der Erwerbung in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausübt und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit einen Entgeltanspruch hat.
VwGH vom 15.03.1974, 1479/73; Veröff: IndS 1974 H9,872 = ZAS 1975,149 (zustimmend Holzer)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0047174Dokumentnummer
JJR_19870224_OGH0002_0020OB00010_8700000_001