Norm
AngG §1 IaRechtssatz
Die Anwendbarkeit des AngG auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH ist umstritten. Ein Gesellschafter - Geschäftsführer kann nach dem ASVG pflichtversichert sein, wenn trotz seiner Beteiligung an der Gesellschaft die Voraussetzungen des § 4 Abs 2 ASVG vorliegen. Fehlt die Dienstnehmereigenschaft, kann der Geschäftsführer einer GmbH unter den Voraussetzungen des § 2 Abs 1 Z 3 GSVG nach diesem Bundesgesetz pflichtversichert sein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestelltenverhältnis, Sozialversicherung, Organ, juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0028941Dokumentnummer
JJR_19900612_OGH0002_010OBS00092_9000000_001