Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Auch für den Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung ist davon auszugehen, dass ein Ehegatte in dem für Rechnung des anderen Ehegatten geführten Betrieb dann in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Sinn des §4 Abs2 ASVG steht, wenn er seine Tätigkeit in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit - ähnlich einem familienfremden Arbeitnehmer - ausübt und zufolge einer ausdrücklichen oder schlüssigen Vereinbarung für diese Tätigkeit einen Entgeltanspruch hat. Im Zweifel ist für den Fall der Mithilfe von Ehepartnern in deren wirtschaftlichen Bereich aber von einer unentgeltlichen Beschäftigung als Ausfluss einer familienrechtlichen Verpflichtung auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116803Dokumentnummer
JJR_20020718_OGH0002_010OBS00196_02Z0000_001