Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Die Bezahlung nach Stückzahl bildet kein entscheidendes Merkmal, weil eine auf den Arbeitserfolg abgestellte Entlohnung auch beim Arbeitsverhältnis vorkommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083571Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_007