Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Zur Unterwerfung unter Betriebsordnungsvorschriften gehören die Bestimmung des Arbeitstages, der Dauer und der zeitlichen Lagerung der Arbeitszeit, Dauer und Lage der Arbeitspausen, die Bestimmung des Umfanges der Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, die Zeit der Abrechnung und Auszahlung, der Befugnisse und Obliegenheiten der Aufsichtspersonen, der Verhaltenpflichten am Arbeitsplatz, nähere Einzelheiten für die Verrichtung der Arbeit und dergleichen mehr.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0083568Dokumentnummer
JJR_19760713_OGH0002_0040OB00058_7600000_004