Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zeiten der Fahrt zum und vom Ausbildungsort sind in den für die Ausbildung notwendigen Zeitraum einzubeziehen (ebenso bereits 10 ObS 237/01b und 10 ObS 120/15t). Entscheidungstexte 10 ObS 33/18b Entscheidungstext OGH 17.04.2018 10 ObS 33/18b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Gabriele Griehsel (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Stefan Jöchtl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Serhat Kutlu Y*****, TR-*****, vertreten durch Mag. Claudia Steegmüller, Rechtsanwäl... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Eisenstadt als Arbeits- und Sozialgericht vom 13. 9. 2006, GZ 23 Cgs 66/05v-16, wurde das Begehren des am 6. 2. 1978 geborenen Klägers auf Gewährung der Waisenpension im gesetzlichen Ausmaß über das vollendete 27. Lebensjahr (6. 2. 2005) hinaus abgewiesen. Am 25. 10. 2007 beantragte der Kläger bei der beklagten Pensionsversicherungsanstalt neuerlich die Weitergewährung der Waisenpension über das vollendete 27. Lebensjahr hinaus. Die beklagte Parte... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das vollendete 27. Lebensjahr stellt für den Anspruch auf Waisenpension eine Altershöchstgrenze dar. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Waisenpension kommt auch im Hinblick auf die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes nicht in Betracht. Gegen diese Rechtslage bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 107/08w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25. 4. 1980 geborene Kläger leistete nach Absolvierung der Matura im Sommer 1998 von Oktober 1998 bis einschließlich September 1999 seinen ordentlichen Zivildienst. Er bezog zuletzt aufgrund des Bescheids der beklagten Partei vom 1. 9. 2005 eine Waisenpension nach seinem verstorbenen Vater über das 18. Lebensjahr hinaus. Mit Bescheid vom 17. 8. 2007 wies die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Weitergewährung der Waisenpension auch über das volle... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Das vollendete 27. Lebensjahr stellt für den Anspruch auf Waisenpension eine Altershöchstgrenze dar. Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Waisenpension kommt auch im Hinblick auf die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes nicht in Betracht. Gegen diese Rechtslage bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 107/08w ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der Beklagten eine Berufsunfähigkeitspension und Pflegegeld. Er stellte am 2. 4. 1996 an die Beklagte den Antrag, den Kinderzuschuss für seinen am 11. 4. 1978 geborenen Sohn Oliver, den Nebenintervenienten, der eine Maturaschule besuche, über dessen vollendetes 18. Lebensjahr hinaus zu gewähren. Mit Bescheid vom 6. 9. 1996 sprach die Beklagte aus, dass dem Kläger zu seiner Pension ein Kinderzuschuss für den Nebenintervenienten für die Daue... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 2. 1956 geborene Klägerin ist seit ihrem 3. Lebensjahr am linken Ohr taub und am rechten Ohr schwerhörig. Nach mehreren Hörstürzen im Jahr 1998 hat sie auch am rechten Ohr ihr Gehör völlig verloren. Nach ihrem Vorbringen war die Klägerin von 1971 bis 1984 als kaufmännische Angestellte (Buchhalterin und Verkäuferin) unselbständig erwerbstätig. Ab 1984 war die Klägerin Inhaberin einer Tabaktrafik; die Gewerbeberechtigung für diese Erwerbstätigkeit hat die Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei zur Abgeltung der Folgen des Arbeitsunfalls vom 25. 4. 1978 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 70 vH der Vollrente samt Zusatzrente. Bis zur Vollendung von deren 18. Lebensjahr bezog der Kläger für seine Tochter Yeliz K*****, geboren am 23. 11. 1979, einen Kinderzuschuss. Mit Schreiben vom 7. 10. 1999, bei der beklagten Partei eingelangt am 11. 10. 1999, begehrte der Kläger sinngemäß Kinderzuschuss für seine Tochte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24.9.1986 verstarb der Vater des Klägers. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 11.2.1987 wurde de am 31.10.1978 geborenen Kläger eine Waisenpension ab 24.9.1986 zugesprochen. Im Juni 1997 absolvierte der Kläger die Reifeprüfung. Am 7.9.1997 zog er sich bei einem Sportunfall schwere Kopfverletzungen zu. Der Kläger hätte am 29.9.1997 den Präsenzdienst antreten sollen; nach Ableistung des Präsenzdienstes hätte er ein Studium beginnen wollen. Bis zum Unfal... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §252 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers liegt darin, Versorgungsansprüche eines Kindes zu erhalten, nicht aber Versorgungsansprüche für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit die Kindeseigenschaft im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben, so kann sie nicht im Sinn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht seit 1. Oktober 1994 von der beklagten Partei eine Alterspension, die im Jahr 1998 S 4.908,50 brutto monatlich betrug. Ihre am 16. Jänner 1956 geborene Tochter Mila Z***** besuchte nach der Pflichtschule ein Gymnasium, wo sie 1975 maturierte. Am 1. Oktober 1975 nahm sie an der Universität Kragujevac das Studium der Biologie auf, das sie am 26. September 1990 mit der Diplomprüfung erfolgreich beendete. Seit der Inskription hatte sie sich ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §252 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers liegt darin, Versorgungsansprüche eines Kindes zu erhalten, nicht aber Versorgungsansprüche für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit die Kindeseigenschaft im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben, so kann sie nicht im Sinn... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2ASVG §252 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z1GSVG §128 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Absicht des Gesetzgebers liegt darin, Versorgungsansprüche eines Kindes zu erhalten, nicht aber Versorgungsansprüche für Personen neu zu schaffen, die erst später ihre Erwerbsfähigkeit verloren haben. War im Zeitpunkt des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit die Kindeseigenschaft im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben, so kann sie nicht im Sinn... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1ASVG §548 Abs5
Rechtssatz: § 548 Abs 5 ASVG soll sicherstellen, dass für Kinder, die das 18. Lebensjahr vor dem 1. 9. 1992 bereits vollendet haben und ein ordentliches Studium betreiben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Angehörigeneigenschaft beziehungsweise Kindeseigenschaft nach der bisher geltenden Rechtslage beurteilt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 21... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 5. 10. 1972 geborene Klägerin bezog von der beklagten Versicherungsanstalt der Eisenbahnen eine Waisenpension. Bereits am 10. 3. 1992 gab sie der beklagten Partei bekannt, dass sie bis Juli 1992 zur Schule gehen und unmittelbar nach den Sommerferien ab Oktober 1992 ein Studium an der Fachhochschule Regensburg aufnehmen werde. Sie ersuchte daher um Weitergewährung der Waisenpension. Diesem Antrag gab die beklagte Partei mit Bescheid vom 1. 4. 1992 dahi... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1ASVG §548 Abs5
Rechtssatz: § 548 Abs 5 ASVG soll sicherstellen, dass für Kinder, die das 18. Lebensjahr vor dem 1. 9. 1992 bereits vollendet haben und ein ordentliches Studium betreiben, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Angehörigeneigenschaft beziehungsweise Kindeseigenschaft nach der bisher geltenden Rechtslage beurteilt wird. Entscheidungstexte 10 ObS 21... mehr lesen...
Begründung: Bei der am 7. 5. 1966 geborenen Klägerin bestand bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres insbesondere aufgrund ihrer Augenkrankheit Erwerbsunfähigkeit. Sie war schon vor Vollendung des 18. Lebensjahres praktisch blind. Im gesundheitlichen Zustand und in der Behinderung der Klägerin ist seit Vollendung des 18. Lebensjahres keinerlei Veränderung eingetreten. Mit Bescheid vom 19. 3. 1991 wurde der Klägerin aufgrund ihres Antrages vom 24. 1. 1990 die Waisenpension üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Revision ist gemäß § 46 Abs 3 Z 3 ASGG auch ohne Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des Abs 1 leg cit zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Die Revision ist gemäß Paragraph 46, Absatz 3, Ziffer 3, ASGG auch ohne Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des Absatz eins, leg cit zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, wonach der Kläger die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 10. 1977 geborene Kläger, der nach dem Tod seines Vaters von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Waisenpension bezieht, maturierte im Juni 1996. Bereits am 31. 5. 1996 hatte er der beklagten Partei bekanntgegeben, daß er voraussichtlich ab 1. 10. 1996 den Zivildienst absolvieren werde. Mit Schreiben vom 12. 6. 1996 gab der Kläger bekannt, daß er nach Ableistung seines Zivildienstes mit dem Jusstudium an der Universität... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt schon deshalb nicht vor, weil er entgegen § 506 Abs 1 Z 3 ZPO nicht näher ausgeführt wurde. Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens nach Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO liegt schon deshalb nicht vor, weil er entgegen Paragraph 506, Absatz eins, Ziffer 3, ZPO nicht näher ausgeführt wurde.... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Frage der "Erwerbsunfähigkeit" nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (etwa Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist (SSV-NF 7/119, 8/42). Entscheidungstexte 10 ObS 446/97d Entscheidungstext OGH 20.01.1998 10 ObS 446/97d European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zunächst ist voranzustellen, daß die beklagte Partei mit dem bekämpften Bescheid vom 19.4.1996 den Antrag auf Gewährung der Waisenpension über das 18.Lebensjahr der Klägerin hinaus abgelehnt hat, während ihr Klagebegehren laut Protokollarklage vom 9.5.1996 auf Invaliditätspension in gesetzlicher Höhe ab Antragstellung gerichtet ist, ohne daß dieses in der Folge (insbesondere in der einzigen Streitverhandlung vo... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei der Frage der "Erwerbsunfähigkeit" nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (etwa Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist (SSV-NF 7/119, 8/42). Entscheidungstexte 10 ObS 446/97d Entscheidungstext OGH 20.01.1998 10 ObS 446/97d European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird jemand innerhalb einer privaten Gemeinschaft (hier: Siebenten-Tags-Adventisten) für eine, wenn auch von dieser bezahlte Tätigkeit ausgebildet, die nur in diesem Bereich umgesetzt werden kann, wobei keine in sonstigen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeiten verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, so handelt es sich dabei nicht um eine Berufsausbildung im Sinne des § 252 Ab... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Beim Predigerseminar der Siebenten-Tags-Adventisten handelt es sich um eine rein interne Ausbildung dieser Gemeinschaft, die auf eine Tätigkeit vorbereitet, die ausschließlich innerhalb der Glaubensgemeinschaft ausgeübt werden kann. Die Ausbildung unterliegt keiner staatlichen Kontrolle; die Lehrpläne werden nur von der Glaubensgemeinschaft festgelegt. Es handelt sich daher beim Besuch des Predigerseminars n... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Unter dem Begriff Schulausbildung ist der Besuch allgemeinbildender und weiterführender Schulen zu verstehen. Die Ausbildung muss in öffentlichen oder privaten Schulen erfolgen und der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erteilt werden; auch Abendschulen und Maturaschulen, die dazu dienen, auf die Ablegung der Matura vorzubereiten, vermitteln in diesem Sinne Schulausbildung (BSGE 65/48; idS auch ... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schulen sind auch Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemein bildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fähigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird (SSV-NF 7/20). Entscheidungstexte 10 ObS 137/97p Entscheidungstext OGH 19.08.1997... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 13.3.1996 lehnte die Beklagte den Antrag des damals noch minderjährigen Klägers auf Wiedergewährung der Waisenrente wegen Schulausbildung ab 22.1.1996 über das 18.Lebensjahr hinaus mit der
Begründung: ab, daß der Besuch eines theologischen Seminars in Schloß B***** seit 22.1.1996 nicht den Besuch einer in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtung darstelle, weshalb die Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht gegeben... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wird jemand innerhalb einer privaten Gemeinschaft (hier: Siebenten-Tags-Adventisten) für eine, wenn auch von dieser bezahlte Tätigkeit ausgebildet, die nur in diesem Bereich umgesetzt werden kann, wobei keine in sonstigen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeiten verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, so handelt es sich dabei nicht um eine Berufsausbildung im Sinne des § 252 Ab... mehr lesen...