Norm: ASVG §252 Abs2 Z2GSVG §128 Abs2 Z2
Rechtssatz: Voraussetzung für die Annahme der Kindeseigenschaft über das achtzehnte Lebensjahr hinaus ist nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG die Erwerbsunfähigkeit auf Grund geistiger oder körperlicher Gebrechen. Diese liegt vor, wenn jemand wegen des nicht nur vorübergehenden Zustandes der körperlichen und geistigen Kräfte und nicht etwa nur wegen der ungünstigen Lage des Arbeitsmarktes oder wegen vorübergehende... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2
Rechtssatz: Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß der Bezug einer Invaliditätspension die Gewährung einer Waisenpension überhaupt ausschlösse. Entscheidungstexte 10 ObS 206/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 10 ObS 206/92 Veröff: SSV-NV 6/102 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bürgerlich-Rechtliche Vorschriften über die Unterhaltsberechtigung des Kindes sind zur Auslegung des § 252 Abs 2 Z 2 ASVG nicht heranzuziehen, weil das Gesetz bewußt die Kindeseigenschaft als Voraussetzung für die Gewährung der Waisenpension anders regelt. Entscheidungstexte 10 ObS 206/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 10 ObS 206/92 Veröff: SS... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ob es dem Kind infolge Krankheit oder Gebrechens unmöglich ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einem Erwerb nachzugehen muß ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten und ohne Bedachtnahme darauf beurteilt werden, ob und in welchem Umfang das Kind nicht dennoch - etwa auf Kosten seiner Gesundheit - weiterhin ein Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit bezieht. Ein Tatsachenschluß v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 30.7.1990 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 14.5.1990 auf Weitergewährung des Kinderzuschusses über den 31.7.1988 hinaus gemäß § 262 Abs 1 iVm § 252 Abs 2 (in der bis 31.12.1987 geltenden Fassung) ASVG für das am 10.1.1969 geborene Kind Tamara ab, weil sich dieses nicht in einer seine Arbeitskraft überwiegend beanspruchenden Schul- oder Berufsausbildung befinde. Mit einem am 27.8.1990 eingelangten Schreiben vom 24.8.1990, al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 14.7.1964 geborene Tochter der Klägerin, Barbara S*****, wiederholte die 7.Klasse des Gymnasiums auf Grund von Problemen im schulischen Bereich, weshalb sie die Reifeprüfung erst am 17.6.1983 ablegte. Im Oktober 1983 begann sie ihr Studium an der Universität Wien, Fach Biochemie. Sie hat sämtliche bis zur Zeit der Antragstellung (8.8.1980) abgelegten Prüfungen mit überwiegend gutem Erfolg bestanden und bereits 13 Studiensemester absolviert. Sie hat auch i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 2. 1971 geborene Kläger bezog aufgrund des Bescheides vom 8. Februar 1989 über das 18. Lebensjahr hinaus wegen Fortdauer der Schulausbildung (Besuch einer Handelsakademie) eine Waisenrente im gesetzlichen Ausmaß. Mit Schreiben vom 10. 6. 1990 informierte die beklagte Partei den Kläger von der vorsorglichen Sistierung der Waisenrente ab 1. 7. 1990 mit dem Ersuchen, das genaue Datum des Schulendes mittels Maturazeugnisses nachzuweisen und den Beginn des... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dem dem Sohn des Klägers während der Ausbildung in einer Fachschule vom Arbeitsamt ausnahmsweise zuerkannten Arbeitslosengeld kommt eine gleichartige Funktion zu wie dem einem in einer schulmäßigen Ausbildung im Sinne des AMFG Stehenden nach § 20 Abs 2 leg cit gewährten, an diese Ausbildung gebundenen, die Selbsterhaltungsfähigkeit sichernden Zuschuß zur Deckung des Lebensunterhaltes. Es handelt sich hiebei u... mehr lesen...
Norm: ASVG in der vor dem SRÄG 1988 geltenden Fassung §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß das Kind vor Vollendung des sechsundzwanzigsten Lebensjahres seine Schulausbildung oder Berufsausbildung begann und auch vor diesem Zeitpunkt das unüberwindliche Hindernis, das eine Verzögerung der Schulausbildung oder Berufsausbildung zu verursachen geeignet war (Ableistung des Zivildienstes) eintrat, erfüllt die Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 aF letzter Fa... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn ein Kind sich in einer "hauptberuflichen" Ausbildung befindet, dann wird seine Arbeitskraft dadurch so in Anspruch genommen, dass ihm (daneben) eine die Selbsterhaltungsfähigkeit garantierende Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. (SSV-NF 2/35). Übt es eine solche aber dennoch aus, so vernichtet das seinen Anspruch auf Waisenpension nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6. 3. 1966 geborene Kläger bezog von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten bis einschließlich Jänner 1990 eine Waisenpension in der Höhe von zuletzt S 7.234,90 monatlich. Mit Bescheid vom 10. 1. 1990 wurde diese Waisenpension mit Ablauf des Monats Oktober 1989 mit der
Begründung: entzogen, es liege keine Schul- oder Berufsausbildung mehr vor, die die Arbeitskraft des Klägers überwiegend beanspruche. Weiters wurde in dem Bescheid ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei seit 1. 11. 1989 eine Berufsunfähigkeitspension. Mit Bescheid vom 1. 8. 1990 wies die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 26. 2. 1990 auf Gewährung eines Kinderzuschusses für seinen am 4. 7. 1966 geborenen Sohn Martin mangels der Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG in der bis 31. 12. 1987 geltenden Fassung ab. Die dagegen rechtzeitig erhobene, zunächst auf einen Kinderzuschuß für den genannten Sohn im g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24.3.1964 geborene Sohn des Klägers Andreas maturierte im Juni 1982. Vom September 1982 bis Oktober 1984 besuchte er das Kolleg Electroniktechnik in Wien. In der Zeit vom 1.10.1984 bis 31.5.1985 leistete er den ordentlichen Zivildienst ab. Im Juni 1985 war er als Sanitäter beim Roten Kreuz in Wien tätig und arbeitete von August 1985 bis Oktober 1989 als technischer Angestellter bei einem Unternehmen in Wien. Mit dem Wintersemester 1989/90 nahm er das Stud... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Dem dem Sohn des Klägers während der Ausbildung in einer Fachschule vom Arbeitsamt ausnahmsweise zuerkannten Arbeitslosengeld kommt eine gleichartige Funktion zu wie dem einem in einer schulmäßigen Ausbildung im Sinne des AMFG Stehenden nach § 20 Abs 2 leg cit gewährten, an diese Ausbildung gebundenen, die Selbsterhaltungsfähigkeit sichernden Zuschuß zur Deckung des Lebensunterhaltes. Es handelt sich hiebei u... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn ein Kind sich in einer "hauptberuflichen" Ausbildung befindet, dann wird seine Arbeitskraft dadurch so in Anspruch genommen, dass ihm (daneben) eine die Selbsterhaltungsfähigkeit garantierende Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. (SSV-NF 2/35). Übt es eine solche aber dennoch aus, so vernichtet das seinen Anspruch auf Waisenpension nicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 23.7.1964 geborene Kläger begann im Wintersemester 1982/83 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien und im Wintersemester 1983/84 zusätzlich das Studium der Handelswissenschaften an der Wirtschaftsuniversität Wien. Mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 8.6.1988 wurde ihm nach dem Tod seines Vaters eine Waisenpension von S 4.280,60 zuerkannt. Am 1.2.1988 trat er eine Stelle als halbbeschäftigter St... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß nach den Sozialversicherungsgesetzen, ua auch nach § 292 Abs 4 lit h ASVG und dem wortidenten § 149 Abs 4 lit h GSVG bei Anwendung der Abs 1 bis 3 leg cit (Ermittlung des aus den übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenden Nettoeinkommens) von Lehrlingsentschädigungen im Jahre 1990 ein Betrag von eintausenddreihundertvierzig Schilling monatlich außer Betracht zu bleiben hatte, bezieht sich nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am ***** geborene Kläger bezieht auf Grund eines Bescheides der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 4.1.1988 ab 1.12.1987 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Gemäß § 270 iVm § 262 ASVG wurden Kinderzuschüsse für seine beiden Kinder Marian W*****, geboren 31.12.1963, und Rene W*****, geboren 19.6.1966, in Höhe von je S 650 monatlich gewährt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6.7.1990 lehnte die beklagte Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 7.2.1990 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 16.2.1972 geborenen Klägers vom 16.1.1990 auf Gewährung der Waisenpension über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus ab, weil er wegen seiner Einkünfte aus dem Lehrverhältnis selbsterhaltungsfähig sei. In der dagegen rechtzeitig erhobenen, auf Gewährung der Waisenpension bis zum Ende der Lehrzeit gerichteten Klage bezeichnete der Kläger die Bescheidbegründung als unrichtig, weil er sich in e... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Daß nach den Sozialversicherungsgesetzen, ua auch nach § 292 Abs 4 lit h ASVG und dem wortidenten § 149 Abs 4 lit h GSVG bei Anwendung der Abs 1 bis 3 leg cit (Ermittlung des aus den übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenden Nettoeinkommens) von Lehrlingsentschädigungen im Jahre 1990 ein Betrag von eintausenddreihundertvierzig Schilling monatlich außer Betracht zu bleiben hatte, bezieht sich nu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Sie entspricht auch der ständigen höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu der hier maßgeblichen Bestimmung des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG (SSV-NF 2/35 = SZ 61/85 = ZAS 1989, 63/10 [Binder]; 23. Jänner 1990 10 Ob S 424/89 = Anw 1990, 455 = SSV-NF 4/9 - in Druck; 13. März 1990 10 Ob S 19/90 = ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1963 geborene Kläger bezog nach dem Tod seines bei der beklagten Partei versicherten ehelichen Vaters Kurt G*** über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus eine Waisenpension, weil er sich in einer Schulausbildung befindet (zunächst am Bundesoberstufenrealgymnasium in Wr. Neustadt, dann an der Universität Wien). Mit Bescheid vom 28.8.1989 entzog die beklagte Partei diese Waisenpension mit Ablauf des 30. September 1989 wegen Vollendung des 26. Lebensja... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 26.5.1971 geborene Kläger bezog im Jahr 1989 im 3. Lehrjahr eine Lehrlingsentschädigung von 5.547 S brutto im Monat, was einen Nettobezug von 4.755,63 S monatlich ergab. Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Beendigung seiner Lehre die Waisenpension im gesetzlichen Ausmaß zu leisten, das Berufungsgericht gab der von der beklagten Partei gegen das Ersturteil gerichteten Berufung nicht Fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.8.1965 geborene Kläger bezog seit dem Tod seines Vaters am 14.1.1972 bis zum 31.8.1983 und vom 1.6.1984 bis zum 31.7.1987 eine Waisenpension von der beklagten Partei. Mit Bescheid vom 13.1.1988 wurde ihm diese gemäß § 99 Abs 1 ASVG mit 1.8.1987 entzogen. Der Kläger ließ diesen Bescheid unbekämpft, beantragte aber mit Schreiben vom 23.9.1988 (bei der beklagten Partei eingelangt am 3.10.1988) sinngemäß die (Weiter-)Gewährung der Waisenpension unter Hinw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 10.März 1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des am 4.März 1971 geborenen Klägers vom 18.Jänner 1989, ihm die Waisenpension über das 18. Lebensjahr hinaus weiter zu gewähren, ab, weil er auf Grund eines Lehrverhältnisses Einkünfte erziele, die seine Selbsterhaltungsfähigkeit sicherten. Diesen Bescheid bekämpfte der Kläger mit rechtzeitiger Klage, in der er geltend machte, die Lehrlingsentschädigung sei in eine für die Pensionszuerkennung... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 252 Abs 2 Z 1 ASVG ist nicht anwendbar, wenn eine Erwerbstätigkeit zwar gleichzeitig der Ausbildung dient, daraus aber ein Erwerbseinkommen bezogen wird, das die Selbsterhaltungsfähigkeit ebenso sichert wie jedes andere Erwerbseinkommen aus einer Berufstätigkeit, die nicht als Ausbildungsverhältnis deklariert ist. Entscheidungstexte 10 ObS 424/89 E... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ob die Arbeitskraft durch eine Schulausbildung oder Berufsausbildung überwiegend im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG beansprucht wird, ist durch Vergleich der konkreten Auslastung der Arbeitskraft zu dem von der geltenden Arbeitsordnung und Sozialordnung, etwa im AZG oder in den Kollektivverträgen, für vertretbar gehaltenen Gesamtbelastung zu ermitteln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27.Juli 1988 entzog die beklagte Partei dem Kläger mit Wirkung ab 1.Juli 1988 die bis dahin gewährte Waisenpension, weil die Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben seien. Der am 25.April 1963 geborene Kläger begann im Wintersemester 1981/82 das Jusstudium, erlangte Ende 1986 das Diplom und setzte anschließend das Doktoratsstudium fort, im Jänner 1989 erlangte er das Doktorat. Im Sommersemester 1988 begann der Kläger zusätz... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: § 252 Abs 2 Z 1 ASVG ist nicht anwendbar, wenn eine Erwerbstätigkeit zwar gleichzeitig der Ausbildung dient, daraus aber ein Erwerbseinkommen bezogen wird, das die Selbsterhaltungsfähigkeit ebenso sichert wie jedes andere Erwerbseinkommen aus einer Berufstätigkeit, die nicht als Ausbildungsverhältnis deklariert ist. Entscheidungstexte 10 ObS 424/89 E... mehr lesen...
Norm: ASVG §252 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ob die Arbeitskraft durch eine Schulausbildung oder Berufsausbildung überwiegend im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG beansprucht wird, ist durch Vergleich der konkreten Auslastung der Arbeitskraft zu dem von der geltenden Arbeitsordnung und Sozialordnung, etwa im AZG oder in den Kollektivverträgen, für vertretbar gehaltenen Gesamtbelastung zu ermitteln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...