Norm
ASVG §252 Abs2 Z1Rechtssatz
Wird jemand innerhalb einer privaten Gemeinschaft (hier: Siebenten-Tags-Adventisten) für eine, wenn auch von dieser bezahlte Tätigkeit ausgebildet, die nur in diesem Bereich umgesetzt werden kann, wobei keine in sonstigen selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeiten verwertbaren Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, so handelt es sich dabei nicht um eine Berufsausbildung im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108321Im RIS seit
18.09.1997Zuletzt aktualisiert am
06.11.2014