RS OGH 1997/8/19 10ObS137/97p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.08.1997
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Norm

ASVG §252 Abs2 Z1

Rechtssatz

Schulen sind auch Einrichtungen, in denen eine Mehrzahl von Schülern nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemein bildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fähigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird (SSV-NF 7/20).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108318

Dokumentnummer

JJR_19970819_OGH0002_010OBS00137_97P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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