Norm: ASVG §252 Abs2 Z1ASVG §292 Abs3GSVG §149 Abs3
Rechtssatz: In die Berechnung des im Rahmen der Bemessung der Ausgleichszulage zu berücksichtigenden Nettoeinkommens sind bei mehreren Einkunftsarten in der Regel Verluste aus einzelnen dieser Einkunftsarten einzubeziehen. Entscheidungstexte 10 ObS 35/87 Entscheidungstext OGH 08.09.1987 10 ObS 35/87 Veröff: SZ 60/167 = SSV-NF 1/2... mehr lesen...