RS OGH 1997/10/15 10ObS281/97i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.10.1997
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Zu berücksichtigen ist, daß auch das Alter bei Beurteilung des Stellenwertes von Gefahrenmomenten nicht vernachlässigt werden kann und bei Erwachsenen ein strengerer Maßstab als bei Jugendlichen anzulegen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108714

Dokumentnummer

JJR_19971015_OGH0002_010OBS00281_97I0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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