Norm
ASVG §175 Abs2 Z7Rechtssatz
Zu berücksichtigen ist, daß auch das Alter bei Beurteilung des Stellenwertes von Gefahrenmomenten nicht vernachlässigt werden kann und bei Erwachsenen ein strengerer Maßstab als bei Jugendlichen anzulegen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108714Dokumentnummer
JJR_19971015_OGH0002_010OBS00281_97I0000_003