Norm
ASVG §175 Abs2 Z1Rechtssatz
Unterbricht die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte, um vor Arbeitsantritt in einer nahegelegenen Apotheke Kopfschmerztabletten gegen unerwartet aufgetretene Kopfschmerzen zu erwerben und so ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern, so unterliegt sie auf diesem Weg dem Unfallversicherungsschutz.
Veröff: NZS 1997,483
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1997:RS0108499Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014