Begründung: Aufgrund des Wohnungseigentumsänderungsvertrages vom 9. 3. 1998, des Sachbeschlusses des Bezirksgerichtes Kitzbühel vom 8. 1. 1998, 3 Msch 27/97b-3, sowie der Bescheinigung des Stadtamtes Kitzbühel vom 3. 2. 1997 begehrten die Antragsteller die Änderung der Mindestanteile bzw Neubildung von Wohneinheiten betreffend die EZ 646 Grundbuch 82107 Kitzbühel-Land. Die im Wohnungseigentum der Erstantragstellerin gestandene Wohnung top III sei "entsprechend der derzeitigen N... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 780/1660 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 200/14 mit dem darauf befindlichen Haus V*****. Mit seinen Anteilen ist das Wohnungseigentum an der Erdgeschoß-Wohnung verbunden. Der Antragsgegner ist zu 880/1660 Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der im 1. Obergeschoß gelegenen Wohnung. Der
Begründung: des Wohnungseigentums lag der rechtskräftige Parifizierungsbeschluß des Bezirksgerichtes Hall in Tirol ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller auf Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a Abs 2 WEG ab, weil eine solche Anmerkung nur vor
Begründung: des Wohnungseigentums zulässig sei. Das Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller auf Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG ab, weil eine solche Anmerkung nur vor
Begründung: des Wohnungseigentums zulässig sei. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist zu 111/1392 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** L*****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 6 verbunden ist. An sämtlichen Wohnungen des Gebäudes ist Wohnungseigentum begründet. Mit der selbständigen Wohnung Top Nr 6 des Beklagten sind überdies ein Kellerabteil und ein Autoabstellplatz verbunden (§ 1 Abs 2 WEG). Mit ihrer Klage vom 2.1.1996, welche in der Folge (Schriftsatz ON 4) "modifizi... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2 Z2
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Bestimmung des § 3 Abs 2 Z 2 WEG iVm § 1 Abs 2 WEG ist die Übertragung eines im Zubehöreigentum stehenden Abstellplatzes auf eine andere Eigentumswohnung desselben Objektes grundsätzlich möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 75/97h Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 75/97h ... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die Antragsteller als auch die Antragsgegnerin sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ*****. Zugunsten der Antragsgegnerin ist unter BLNR 65, verbunden mit einem Mindestanteil von 1766/10948, Wohnungseigentum an den Objekten "Lager St I, Lager St I II, Lager St II, Garage St II, Hof-Einfahrt St II" eingetragen. Die Festsetzung der Nutzwerte (Jahresmietwerte) erfolgte mit Entscheidung des Magistrats der Stadt Wien, MA 50, vom 31.8.1972, Schli 1/72, und vom... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §9WEG 2002 §52 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei der Neufestsetzung der Nutzwerte geht es nur darum, (hier:) nach Maßgabe des § 1 Abs 2 WEG 1948 die Eignung des Objekts (hier: Abstellplätze) für das von einer Wohnungseigentümerin in Anspruch genommene Zubehörwohnungseigentum zu prüfen. Es kommt allein auf dessen Rechtsnatur an (vgl MietSlg 33/15). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: Wr BauO §106WEG 1975 §1WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §9 Abs2
Rechtssatz: Die Nutzwertfestsetzung ändert keineswegs die baurechtliche Widmung oder Konzessionierung eines Objektes, sondern spricht lediglich im Rahmen einer Vorfragenbeurteilung über die Wohnungseigentumstauglichkeit eines Objektes ab, und zwar ausschließlich unter den in § 1 WEG angeführten Gesichtspunkten. Es ist nicht zielführend, die Qualifikati... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z2WEG 1975 §23WEG 1975 §24a Abs2
Rechtssatz: Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumun... mehr lesen...
Begründung: Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß § 24a Abs 2 WEG zu bewilligen. Am 16.10.1996 begehrte der Antragsteller, ob der EZ ***** GB *****, BG Bad Aussee, auf Grund des Kauf-Anwartschaftsvertrages vom 14.11.1991, für ihn als Wohnungseigentumswerber die Anmerkung gemäß Paragraph 24 a, Absatz 2, WEG zu bewilligen. ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs1WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: Eine Korrektur der Nutzwerte hat nur insoweit zu erfolgen, als Sachverhaltsänderungen oder die Auswirkungen von Verstößen gegen zwingende Parifizierungsgrundsätze dies erfordern; bei Vorliegen eines Neuparifizierungsgrundes tritt die in Rechtskraft erwachsene Nutzwertfestsetzung für das gesamte Objekt schlechthin nicht außer Kraft und ist das Verfahren zur Gänze von Anfang an nicht neu durchzuf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §13 Abs2WEG 1975 §14WEG 1975 §19WEG 1975 §20WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte müsste nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels nach § 19 Abs 1 WEG führen, weil sich Anteile der Miteigentümer und Wohnungseigentümer geändert haben; nach Ansicht des erkennenden Senates gebieten es jedoch Argumente der Rechtssicherheit, den Verteilungsschlüssel - au... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19WEG 2002 §24 Abs4WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Zu Recht weisen Faistenberger/Barta/Call auf die Problematik hin, die mit der Rückwirkung einer Nutzwertänderung auf die Willensbildung der Wohnungseigentumsgemeinschaft verbunden wäre. Wegen eben dieser Problematik wäre möglicherweise sogar die Rückwirkung einer Grundbuchsberechtigung in dem in § 12 Abs 3 WEG normierten Ausnahmsfall in Frage zu... mehr lesen...
Norm: GBG §136 Abs1WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §9 Abs2 Z2WEG 2002 §9 Abs2 Z3WEG 2002 §10 Abs3 idF vor der WRN 2006
Rechtssatz: Nach § 12 Abs 3 WEG sind bei einer Neufestsetzung der Nutzwerte nach § 3 Abs 2 Z 1 WEG auf Antrag (auch jedes einzelnen Wohnungseigentümers: § 4 Abs 1 WEG) die Mindestanteile bzw die Anteile am Mindestanteil der Miteigentümer so zu berichtigen, dass jedem von ihnen der zur
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z1WEG 1975 §12 Abs3WEG 1975 §19 Abs1 Z2WEG 1975 §19 Abs2WEG 2002 §24 Abs4
Rechtssatz: Die Rechtssicherheit gebietet ein Festhalten am formalen Grundbuchsstand, auch wenn damit eine behördliche Nutzwertfestsetzung hinsichtlich der Verteilung von Liegenschaftsaufwendungen schwächere Wirkungen entfaltet als eine schriftliche Einigung aller Miteigentümer und Wohnungseigentümer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1948 §1 Abs2WEG 1948 §1 Abs3WEG 1948 §2WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: Wurde für eine Hoffläche in gesetzwidriger Weise ein eigener Jahresmietwert (Nutzwert) festgesetzt, so erweist sich eine von den Antragstellern angestrebte Neuparifizierung als notwendig. Gegenstände des Zubehörwohnungseigentums können nämlich bei der Parifizierung (Nutzwertfestsetzung) nur durch einen Zuschlag bei der Ermittlung des Jahresmietwertes (Nutzwertes) des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch ein Sachbeschluß (Bescheid) über die Nutzwertfestsetzung erwächst in Rechtskraft (Würth in Rummel2, Rz 2 zu § 3 WEG; vgl MietSlg 31.518; SZ 57/111; WoBl 1992, 158/114). Wer nach rechtskräftiger Nutzwertfestsetzung und in Kenntnis ihrer Ergebnisse einen mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil erwirbt, unterwirft sich damit den im Sachbeschluß (Bescheid) festgelegten Nutzwerten (vgl MietSlg 37.613). Eine N... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 idF 3.WÄG §26 Abs1 Z1
Rechtssatz: Auch ein Sachbeschluß (Bescheid) über die Nutzwertfestsetzung erwächst in Rechtskraft; eine Neufestsetzung bedürfte eines besonderen Grundes. Entscheidungstexte 5 Ob 1106/92 Entscheidungstext OGH 19.01.1993 5 Ob 1106/92 Veröff: WoBl 1993,173 5 Ob 2346/96b En... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit dem Eigentumswohnhaus S*****straße 51 in ***** Linz, an der nach der Festsetzung der Jahresmietwerte iSd § 2 WEG 1948 mit Entscheidung der Mietkommission vom 13. November 1951 durch die Verbücherung zu TZ 5632/55 das Wohnungseigentum begründet worden war. Die Organisation hatte die Liegenschaft mit dem Kaufvertrag vom 7. Juni 1951 erworben und die Baubewilligung vom 2. November 195... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2
Rechtssatz: In der Zuschreibung eines Grundstückes, das sich früher ohnedies im Gutsbestand der Liegenschaft befunden hatte, als die Jahresmietwerte des Jahres 1914 festgesetzt wurden, und in der Übernahme der vom Organisator auf diesem Grundstück erbauten Garagen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Organisators, liegt keiner der im § 3 Abs 2 WEG 1975 erwähnten, aber auch keiner der sonst als Anlaß für die Neufestsetzun... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. Mai 1988 beim Erstgericht erhobenen Klage begehrte Salo B*** gegenüber den beklagten Parteien die Feststellung, sie hätten mit den Kaufverträgen vom 8.Juli 1975, 30. Juni 1977 bzw. 4.Juli 1977 und (auf Grund) des zwischen dem Kläger und Hermann T*** abgeschlossenen Kaufvertrages lediglich das Wohnungseigentum an den in den Kaufverträgen angeführten Wohnungen samt Zubehör des Hauses in der Türkenschanzstraße 19 und Sternwartestraße 68 erworben, ihnen sei ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 17. März 1983 beim Magistrat Graz eingebrachten Antrag begehrte die G*** A*** Wohnbaugesellschaft mbH als Wohnungseigentumsorganisator und grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 868 KG Jakomini die Festsetzung der Nutzwerte gemäß § 3 Abs. 1 WEG 1975 für die auf dieser Liegenschaft errichteten Wohnhäuser Graz, Hafnerriegel 5, 7, 9 und 11. "Das errichtete Gebäude" umfasse 84 Wohnungen. Für die 76 im Untergeschoß errichteten PKW-Einstellplätze werde k... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §9 Abs2 Z1
Rechtssatz: Grundsätzlich hat die Neufestsetzung des Nutzwertes zwar eine nachträgliche Änderung des Sachverhaltes zur Voraussetzung; es kann aber auch das nachträgliche Hervorkommen des wahren Sachverhaltes, der dem Gericht (der Schlichtungsstelle) bei der erstmaligen Nutzwertfestsetzung verborgen blieb, zur Antragstellung nach § 3 Abs 2 WEG berechtigen (in diesem Sinne 5 Ob 123/86). ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28. Februar 1978, 3 Nc 49/77-13, wurden auf Antrag der erstantragstellenden Wohnungseigentümerin als Wohnungseigentumsorganisatorin unter Beteiligung des Mag. Ing. Rupert W*** als Wohnungseigentumsbewerber die Nutzwerte der Wohnungen und sonstigen Räumlichkeiten der Liegenschaft EZ 30 KG Baden gemäß § 3 Abs 1 WEG festgesetzt. Für die PKW-Abstellplätze bzw. Garagenplätze wurde kein eigener Nutzwert festgesetzt; die PKW-Abstellplätze bz... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1 Abs1WEG 1975 §1 Abs2WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §3 Abs3WEG 2002 §9 Abs2 Z1WEG 2002 §10
Rechtssatz: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann auch infolge Umwidmung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft - die bei der Nutzwertfestsetzung außer Betracht zu bleiben haben - in § 1 Abs 1 oder 2 - Objekte - für die gemäß § 5 WEG ein eigener Nutzwert festzusetzen oder ein Zuschlag zu berücksichtigen ist - erfolgen. ... mehr lesen...