RS OGH 1997/5/13 5Ob139/97w, 5Ob164/98y, 5Ob172/98z, 5Ob276/00z, 5Ob277/00x, 5Ob154/04i, 5Ob219/13m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1997
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Norm

WEG 1975 §3 Abs2 Z2
WEG 1975 §23
WEG 1975 §24a Abs2

Rechtssatz

Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage.

Anmerkung

Bem: Dieser Rechtssatz entspricht inhaltlich dem RS0111839. In Hinkunft wird nur mehr der gegenständliche Rechtssatz weitergeführt, während beim aufgelassenen RS0111839 keine weiteren Indizierungen erfolgen. Es sollte künftig nur mehr der vorliegende Rechtssatz zitiert werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 139/97w
    Entscheidungstext OGH 13.05.1997 5 Ob 139/97w
  • 5 Ob 164/98y
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 164/98y
    nur: Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage. (T1); Beisatz: Hier: Einräumungserklärung von einem Wohnungseigentumsorganisator, der zugleich Wohnungseigentümer ist. (T2)
  • 5 Ob 172/98z
    Entscheidungstext OGH 23.06.1998 5 Ob 172/98z
    nur T1
  • 5 Ob 276/00z
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 5 Ob 276/00z
    Auch; nur T1
  • 5 Ob 277/00x
    Entscheidungstext OGH 07.11.2000 5 Ob 277/00x
  • 5 Ob 154/04i
    Entscheidungstext OGH 07.12.2004 5 Ob 154/04i
    Vgl aber; Beisatz: Die Bestimmungen des WEG über die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum sind auf den Erwerb eines Teiles eines bestehenden Wohnungseigentumsobjektes, das in mehrere selbständige Wohnungseigentumsobjekte geteilt wird, analog anzuwenden. (T3); Beisatz: Hier: § 40 Abs 2 WEG 2002. (T4)
  • 5 Ob 219/13m
    Entscheidungstext OGH 20.05.2014 5 Ob 219/13m
    Veröff: SZ 2014/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108146

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.04.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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