Norm
WEG 1975 §3 Abs2 Z2Rechtssatz
Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumung von Wohnungseigentum" nach § 24 a Abs 2 WEG nicht mehr in Frage.
Anmerkung
Bem: Dieser Rechtssatz entspricht inhaltlich dem RS0111839. In Hinkunft wird nur mehr der gegenständliche Rechtssatz weitergeführt, während beim aufgelassenen RS0111839 keine weiteren Indizierungen erfolgen. Es sollte künftig nur mehr der vorliegende Rechtssatz zitiert werden.Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2021