Norm
WEG 1975 §1 Abs1Rechtssatz
Eine Neufestsetzung der Nutzwerte kann auch infolge Umwidmung von allgemeinen Teilen der Liegenschaft - die bei der Nutzwertfestsetzung außer Betracht zu bleiben haben - in § 1 Abs 1 oder 2 - Objekte - für die gemäß § 5 WEG ein eigener Nutzwert festzusetzen oder ein Zuschlag zu berücksichtigen ist - erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0082839Zuletzt aktualisiert am
02.10.2008