Begründung: An der Liegenschaft EZ 216 GB ***** ist Wohnungseigentum begründet. Darauf wurden drei Baukörper errichtet. Beim dritten Baukörper wurde Wohnungseigentum aufgrund der seinerzeitigen Baubewilligung vom 27. 3. 2007 begründet. Durch die geänderte Bauführung im Zuge der Errichtung des Hauses 3 ergaben sich zahlreiche Bestandverschiebungen. Unter anderem wurden statt 18 Wohnungen durch teilweise Teilung von Wohnungen nunmehr 21 Wohneinheiten errichtet. Sämtliche Wohnungseigen... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** (Liegenschaftsadresse *****) ist Wohnungseigentum begründet. Der Antragsteller ist grundbücherlicher Miteigentümer von 112/458-Anteilen, mit denen Wohnungseigentum an W5 mit Terrasse (Dachgeschoß) verbunden ist. Die Antragsgegner sind die übrigen Mit- und Wohnungseigentümer der bezeichneten Liegenschaft. Beim Objekt Top 5 des Antragstellers handelt es sich (nach wie vor) um einen Rohdachboden. Der Boden ist wackelig und sin... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 16. 6. 2008 eingeleiteten Verfahrens ist die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit der Kündigung des Antragstellers als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage zum 31. 12. 2007 mangels gültiger Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft. Der Einschreiter war als Rechtsvorgänger der 8.-Antragsgegnerin bis zum 9. 5. 2008 bücherlicher Mit- und Wohnungseigentümer der Anlage. Er verfügte über die Mehrheit der Anteile und war der Initiator der strittigen Künd... mehr lesen...
Begründung: Franz B***** (als Rechtsvorgänger der Antragstellerin), die Erstantragsgegnerin, der Zweitantragsgegner und Kurt B***** (als Rechtsvorgänger des Drittantragsgegners) waren Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bestehend aus dem GST-NR 27/7. Auf dieser Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und eine Garage. Die Antragstellerin wohnt schon seit Jahren in einer Wohnung des Hauses. Die Garage verwendete die Erstantragsgegnerin als Betriebsgebäude. Die seinerzei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind - neben anderen Personen - Miteigentümer der Liegenschaft EZ 83 GB *****. An dieser Liegenschaft wurde mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 6. 10. 1980 Wohnungseigentum begründet. Der Beklagte ist zu 116/968-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der einzigen Dachgeschoßwohnung top W 13, die in Punkt VI. des Vertrags als abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus Diele, Gang, Bad, WC, Abstellraum, Küche... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu 169/1521 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB ***** Innsbruck, mit welchen Wohnungseigentum verbunden ist. Die beiden weiteren Antragstellerinnen, die sich am Rechtsmittelverfahren nicht mehr beteiligen, und die Antragsgegner sind die übrigen Miteigentümer der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. Die Erstantragsgegnerin war auch die Errichterin dieses und dreier weiterer Häuserblocks der Wohnanlage 6020 Innsbruck, M*****. M... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mit- und Wohnungseigentümer eines Objekts in Graz. Mit den Anteilen der Erst- und Zweitantragsteller von je 138/1560 ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 11 verbunden. Die Dritt- und Viertantragsteller (Anteile je 90/1560) sind Wohnungseigentümer der Wohnung top 10. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle Graz vom 22. 5. 2006 wurden die Nutzwerte für die Liegenschaft gemäß § 9 Abs 2 WEG 2002 wie folgt neu festgesetzt: Der Nutzwert der Wohnung top... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 13. 11. 2000 Eigentümer von 402/1031 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit welchen Wohnungseigentum am Geschäftslokal 1 untrennbar verbunden ist. Die Nutzwertberechnung für die Liegenschaft erfolgte mit Gutachten vom 14. 4. 1997. Der Antragsteller begehrt die (Neu-)Festsetzung der Nutzwerte für die Liegenschaft wegen Verstoßes gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung gemäß § 9 Abs 2 Z 1 WEG 2002... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien bilden die Gesamtheit der Mit- und Wohnungseigentümer eines Objektes in Innsbruck. Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung 2 sowie der Wohnung top 4 und 5 im 3. Obergeschoss. Mit den Anteilen des Erstantragsgegners ist Wohnungseigentum an der Wohnung top 3 im 1. Obergeschoss verbunden, mit jenen der Zweitantragsgegnerin an Wohnung top 1 und 2 im Erdgeschoss sowie am Lager. Im Mai 1957 vereinbarten die beiden Rechtsvorgänger der nunmehrigen Mitei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (schlichte) Miteigentümer und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 934 GB ***** (Liegenschaftsadresse: *****). Die (teilweise) Wohnungseigentumsbegründung ob der Liegenschaft erfolgte im Jahr 2001 aufgrund des Wohnungseigentumsvertrags vom 27. 3. 2001. Grundlage dieses Wohnungseigentumsvertrags war das Nutzwertgutachten vom 5. 3. 2001, nach welchem das Objekt EG/1-3 aus Geschäftslokal (EG), Geschäftslokal (Sou), La... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs1WEG 2002 §2 Abs2WEG 2002 §2 Abs4WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §16
Rechtssatz: Für die Frage der Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts ist auf die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer (in der Regel im Wohnungseigentumsvertrag) abzustellen; baurechtliche oder raumordnungsrechtliche „Widmungen" definieren die privatrechtlichen Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander nicht. Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch höchstgerichtliche Rechtsprechung ist geklärt, dass sämtliche Verbücherungen, um die nach dem 1. 7. 2002 angesucht wurde, den Vorschriften des WEG 2002 entsprechen müssen (RIS-Justiz RS0118469). Als Folge der Bestimmungen des § 3 Abs 2 WEG 2002 (obligatorische Wohnungseigentumsbegründung an allen dazu tauglichen Objekten) und § 2 Abs 2 WEG 2002 (WE-Tauglichkeit von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge) kommt eine Woh... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist klarzustellen, dass kein Berichtigungsfall des § 136 GBG vorliegt. Der Antrag auf Einverleibung des berichtigten Eigentumsrechts und des Wohnungseigentumsrechts wurde auf eine unrichtige Rechtsgrundlage gestützt. Vorweg ist klarzustellen, dass kein Berichtigungsfall des Paragraph 136, GBG vorliegt. Der Antrag auf Einverleibung des berichtigten Eigentumsrechts und des Wohnungseigentumsrechts wurde auf eine unr... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist auf Grund des Kaufvertrages vom 5. 12. 2000 Miteigentümer von 29/13484 Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, mit denen Wohnungseigentum an Garage 5 untrennbar verbunden ist. Rechtsvorgängerin des Beklagten hinsichtlich dieser Liegenschaftsanteile ist die Nebenintervenientin, die sie mit Tauschvertrag vom 3. 12. 1996 von DI Klaus D***** erworben hat. Die Klägerin ist ebenfalls Miteigentümerin dieser Liegenschaft; mit ihren Anteilen ist Woh... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus F***** in R*****. Die Antragstellerin, die auch Verwalterin der Liegenschaft ist, hat beantragt, gemäß § 32 Abs 6 WEG 2002 eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festzusetzen. Sie begründete dieses Begehren im Wesentlichen damit, auf der Liegenschaft sei - anders als ursprünglich geplant - nur das jetzt bestehende Haus (Block C) errichtet worden. Zw... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem verfahrenseinleitenden Grundbuchsgesuch begehrten die Antragsteller in EZ ***** Grundbuch*****, das im Alleineigentum von Kemal A***** (des Drittantragstellers) stand, die Teilung des Grundstückes 486/14 in die Grundstücke 486/14 und 486/18. Weiters begehrten sie die lastenfreie Abschreibung des Grundstücks 486/18, die Eröffnung einer neuen Einlage EZ ***** Grundbuch ***** dafür und darin die Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller Bekir A... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben auf Grund des Wohnungseigentumsvertrages vom 23. 7. 2003 und anderer Urkunden (Nutzwertgutachten, Kaufverträge) beim Erstgericht diverse Eintragungen in der Einlage EZ ***** beantragt, darunter die Einverleibung des Wohnungseigentums bei ihren Miteigentumsanteilen und die Ersichtlichmachung einer besonderen Aufteilung der Liegenschaftsaufwendungen nach § 32 Abs 8 WEG 2002. Die Antragsteller haben auf Grund des Wohnungseigentumsvertrages vom 23.... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 1975 §21WEG 2002 §9 Abs2WEG 2002 §9 Abs3WEG 2002 §35
Rechtssatz: Die endgültig feststehende Nichterrichtung eines ursprünglich geplanten und in die Wohnungseigentumsbegründung einbezogenen Objekts ist dessen Untergang gleichzuhalten, was wiederum gemäß § 35 WEG 2002 (vormals § 21 WEG 1975) das Erlöschen des Wohnungseigentums nach sich zieht und in weiterer Folge die Neuparifizierung beziehungsweise Neufestsetzung der N... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §43 idF WRN 2006
Rechtssatz: § 3 Abs 2 WEG 2002 ist einschränkend so auszulegen, dass er im Falle von Klagen nach § 43 WEG 2002 nicht zur Anwendung gelangt. Entscheidungstexte 5 Ob 184/03z Entscheidungstext OGH 11.11.2003 5 Ob 184/03z Veröff: SZ 2003/144 5 Ob 224/08i Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs4
Rechtssatz: Bei einem sogenannten "Mischhaus" ist nach dem 30. Juni 2002 die
Begründung: von Wohnungseigentum an wieder nur Teilen der Liegenschaft nicht mehr möglich. Im Hinblick auf § 3 Abs 2 WEG 2002 muss die
Begründung: von Wohnungseigentum nunmehr alle Wohnungen oder sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätze umfassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §2 Abs3WEG 2002 §3 Abs2
Rechtssatz: Als Folge der obligatorischen Wohnungseigentumsbegründung an allen dazu tauglichen Objekten (§ 3 Abs 2 WEG 2002) muss von vornherein (als Grundlage der Nutzwertermittlung) festgelegt werden, ob und welche Kfz-Abstellplätze in Wohnungseigentum vergeben werden und welche als allgemeine Teile der Liegenschaft den künftigen Gemeinschaftern verbleiben sollen. Eine dritte Möglichkeit ... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs1WEG 2002 §56 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 56 Abs 1 WEG 2002 soll nur eine vor dem 1.7.2002 vorgenommene Verbücherung von Wohnungseigentumszubehör weiter gültig bleiben. Gemäß § 56 Abs 2 WEG 2002 muss jede weitere Wohnungseigentumsbegründung nach dem 30.6.2002 bereits § 3 Abs 2 WEG 2002 entsprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 224/03g Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs1WEG 2002 §56 Abs2WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Sämtliche Verbücherungen nach dem 1.7.2002 müssen den Vorschriften des WEG 2002 entsprechen (wobei der Zeitpunkt des Einlangens des in weiterer Folge bewilligten Grundbuchsgesuchs maßgeblich ist). Entscheidungstexte 5 Ob 168/03x Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 168/03x Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und Viert- bis Zwölftantragssteller sind jeweils Zusagen der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 angemerkt. Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum mehrerer Personen. Drei Miteigentumsanteile, nicht jedoch alle, sind untrennbar mit Wohnungseigentum an bestimmt bezeichneten Objekten verbunden. Die Antragstellerin begehrte am 23. Jänner 2003 unter anderem aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 27. Mai 2002 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf 6270/100.000-tel Anteilen, die untrennbar mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 2B verbunden... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2WEG 2002 §9 Abs2
Rechtssatz: Eine erstmalige gerichtliche Nutzwertfestsetzung bei einander widersprechenden privaten Nutzwertberechnungen ist zulässig und kann schon vor der Bewilligung der Einverleibung des Wohnungseigentums begehrt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 144/03t Entscheidungstext OGH 09.09.2003 5 Ob 144/03t ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****, und zwar der Antragsteller zur Hälfte, die Antragsgegner zu je einem Viertel. Am 29. Oktober 1997 schlossen der Antragsteller und der Erstantragsgegner, die zu diesem Zeitpunkt zu je 6/12 Miteigentümer der Liegenschaft waren, eine auf die
Begründung: von Wohnungseigentum abzielende Vereinbarung mit folgenden entscheidungsrelevanten Punkten: "I. Präambel, Vereinbarungsgegenstand: ... 5) Dr. Klau... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Mag. Gertraud E*****, 2.) Erika P*****, und 3.) Amalie R*****, alle vertreten durch Kurz & Götsch, Rechtsanwälte in Inns... mehr lesen...