Norm
MRG §37 Abs3 Z17 litcRechtssatz
Heilung der Verletzung des Parteiengehörs durch Zustellung einer Ausfertigung des Rekurses gegen einen Sachbeschluß an die Parteien, deren Interessen durch die Stattgebung des Rekurses unmittelbar berührt werden könnten, falls die Betroffenen kein Rechtsmittel erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070529Dokumentnummer
JJR_19941108_OGH0002_0050OB01125_9400000_002