Norm
ZPO §528 Abs1 KRechtssatz
Ob in den vorgelegten Urkunden besondere Vollmachten einzelner Wohnungseigentümer an die Hausverwalterin, in ihrem Namen ein gerichtliches Verfahren gegen andere Wohnungseigentümer auf gerichtliche Genehmigung einer Maßnahme der außerordentlichen Verwaltung zu führen, erblickt werden können, ist keine Frage, der eine über die besonderen Umstände des Einzelfalles hinausgehende Bedeutung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107879Dokumentnummer
JJR_19970624_OGH0002_0050OB00246_97F0000_001