Norm
WEG nach dem 3.WÄG §26 Abs2 Z2Rechtssatz
§ 26 Abs 2 Z 2 WEG ist durch das 3.WÄG neu gefaßt worden (Art III Abschn I Z 28). Durch die Neufassung der Z 2 bis 5 wurde jedoch keine inhaltliche Neuregelung der früheren Bestimmungen beabsichtigt, sie stellt lediglich eine Zusammenfassung und Klarstellung bisher kasuistisch geregelter Fälle (Z 2 bis 7) unter Berücksichtigung der Rechtsprechung dar; die Rechtsprechung zur Parteistellung hat daher weiterhin Bestand. Dem Rechtsmittelwerber kommt somit insoweit Parteistellung zu, als seine Interessen durch die Entscheidung über den Antrag unmittelbar berührt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070367Dokumentnummer
JJR_19950627_OGH0002_0050OB00077_9500000_001