RS OGH 1995/1/13 5Ob7/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1995
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Norm

MRG §37 Abs3
WEG §15
WEG idF WÄG §26 Abs1 Z3
WEG §26 Abs2

Rechtssatz

Auch in einem gemieteten Haus, dh dessen Miteigentümer nur zum Teil auch Wohnungseigentümer sind, sind die in dieser Bestimmung genannten Angelegenheiten im besonderen Außerstreitverfahren nach dem WEG zu erledigen, auch wenn nur ein einziger Miteigentümer auch Wohnungseigentümer ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070353

Dokumentnummer

JJR_19950113_OGH0002_0050OB00007_9500000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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