Norm
WBFG 1968 §34Rechtssatz
Ein Verbot, auch über das Wohnbauförderungsdarlehen hinausgehende Kosten auf die einzelnen Wohnungseigentümer zu überwälzen, ist im WBFG 1968 nicht enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0082906Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00601_8700000_001