Norm
ABGB §891Rechtssatz
Miteigentümer einer Wohnungseigentumsgemeinschaft haften auch für laufende Aufwendungen wie Betriebskosten des Hauses (Hier: Reparaturarbeiten und Servicearbeiten am Aufzug), die vom Hausverwalter in ihrem Namen, aber ohne ausdrücklicher Solidarverpflichtung, in Auftrag gegeben wurden, nur nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017348Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00792_7900000_002