RS OGH 1987/12/4 5Ob38/86 (5Ob39/86)

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Veröffentlicht am 04.12.1987
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Norm

ABGB §914 IIIh
ABGB §1009
WEG §19

Rechtssatz

Wird ein Rechtsanwalt von allen Wohnungseigentumsbewerbern mit der Errichtung eines Wohnungseigentumsvertrages bestimmten Inhalts beauftragt, so ist er zu einer durch geänderte Verhältnisse notwendig werdenden Vertragsanpassung berechtigt, durch die die Wohnungseigentumsbewerbern weder schlechter noch besser gestellt werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 38/86
    Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 38/86

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0018025

Dokumentnummer

JJR_19871204_OGH0002_0050OB00038_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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