Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß es sich bei dem von ihm gemieteten Mietgegenstand im Haus der Antragsgegnerin um eine Wohnung der Ausstattungskategorie D handle, für die der monatliche höchstzulässige Hauptmietzins einschließlich Umsatzsteuer S 215,80 betrage, und daß das höchstzulässige Zinsausmaß aufgrund der überhöhten Hauptmietzinsforderungen seit Beginn des Mietverhältnisses (1. Juli 1986) bis dato (15. Jänner 1988) um insgesamt S 16.799,80 übersch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Sachbeschluß aus, daß der Betriebskostenverteilungsschlüssel im Haus Schwendergasse 7-13, 1150 Wien, hinsichtlich der Aufzugskosten dem Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeit nicht entspricht und dahin abgeändert wird, daß der auf den Antragsteller entfallende Anteil an den Aufzugskosten auf die Antragsgegner im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Den weiteren Antrag des Antragstellers auf Feststellung, ob der ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3WEG §26
Rechtssatz: Das vom Wohnungseigentümer begründete Mietverhältnis ist nach mietrechtlichen Normen zu beurteilen, die Rechtsverhältnisse zwischen Wohnungseigentümern nach dem WEG. Die Mieter eines Wohnungseigentümers stehen zu den übrigen Miteigentümern und Wohnungseigentümern in keiner Rechtsbeziehung, daher können die Interessen der übrigen Wohnungseigentümer und allfälliger Mieter dieser Wohnungseigentümer durch eine ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z3MRG §37 Abs1 Z4MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt dem MRG unterliegt, ist in einem Verfahren nach § 37 MRG vom Außerstreitrichter als Vorfrage zu klären, soweit die Beantwortung dieser Frage für die Entscheidung der ihm unterbreiteten Angelegenheit des § 37 Abs 1 Z 1-13 MRG erforderlich ist. Sie kann aber nicht selbständig zum Gegenstand eines über das Verfahren hinausrei... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Ist ein Wohnungseigentumsobjekt an zwei Mieter - räumlich getrennt - vermietet worden, können die Interessen des zweiten Mieters durch eine Entscheidung über den Antrag des anderen Mieters (hier: Feststellung des Ausnahmetatbestands des § 1 Abs 4 Z 3 MRG) unmittelbar berührt werden. Er genießt daher in diesem Verfahren Parteistellung. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das im Jahre 1898 auf der Liegenschaft EZ 398 KG 53104 Lend errichtet, 3-stöckige Haus Graz, Volksgartenstraße 7, wurde im Jahre 1945 durch Bombeneinwirkung derart beschädigt, daß im nördlichen Teil das Dach und die Decke über dem dritten Stock und im südlichen Teil das Dach, der zweite und der dritte Stock zerstört wurden. Der Wiederaufbau des Hauses erfolgte unter Verwendung von WWF-Mitteln in den Jahren 1949 und 1950. An dem Hause wurde Wohnungseigentum begründet. D... mehr lesen...
Begründung: Am 28. Februar 1983 haben die Antragsteller von den Antragsgegnern beginnend mit 1. März 1983 die im Erdgeschoß des Hofgebäudes in Klosterneuburg, Marzellingasse 7 gelegene Kategorie-A-Wohnung (AS 21), die durch Zusammenlegung zweier Wohnungen der Kategorie C oder D entstanden ist, gegen Entrichtung eines wertgesicherten monatlichen Hauptmietzinses von 1.600 S und der anteiligen Betriebskosten gemietet. Sie beantragen die Feststellung der gesetzlich zulässigen Höhe des... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z1MRG §37 Abs1 Z2MRG §37 Abs1 Z3MRG §37 Abs1 Z4MRG §37 Abs3 Z13
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt dem MRG unterliegt, ist in einem Verfahren nach § 37 MRG vom Außerstreitrichter als Vorfrage zu klären, soweit die Beantwortung dieser Frage für die Entscheidung der ihm unterbreiteten Angelegenheit des § 37 Abs 1 Z 1-13 MRG erforderlich ist. Sie kann aber nicht selbständig zum Gegenstand eines über das Verfahren hinausrei... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt die Feststellung, daß er Hauptmieter der Wohnung top. Nr. 21 im Haus Wien 10., Alxingergasse 80, sei. Er brachte vor, die Erstantragsgegnerin als Untervermieterin und der Zweitantragsgegner als Hauseigentümer hätten mit ihm am 13. August 1982 einen Untermietvertrag über die vorgenannte Wohnung geschlossen, der lediglich der Umgehung der gesetzlichen Mietzinsregelung diene. Die Erstantragsgegnerin und der Zweitantragsgegner beantragen die Abwei... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Parteien des gegenständlichen Verfahrens zu 4 Msch 57/84 des Erstgerichtes durchgeführten Verfahren wurde vom Rekursgericht mit Sachbeschluß vom 13. Oktober 1985, 41 R 685/85, ausgesprochen, daß der Antragsgegner den Antragstellern gegenüber bei der Vorschreibung der Wassergebühren für das Jahr 1983 das gesetzliche Zinsausmaß um die ziffernmäßig angeführten Beträge überschritten hat. Auf die diesen Sachbeschluß bestätigende Entscheidung des Obersten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte mit Sachbeschluß die Anteile der Mietgegenstände an den Gesamtkosten des Hauses Graz, Naglergasse 14 mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1985 fest. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Antragstellers mit Sachbeschluß nicht Folge. Gegen den bestätigenden Sachbeschluß des Rekursgerichtes richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs des Antragstellers, der die unrichtige Lösung einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung geltend ... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Begründung: Am 27. April 1984 wurde im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien die Firma "Institut B***" Leopold H*** eingetragen. Geschäftsinhaber war zunächst Leopold H***, Kaufmann in Wien. Laut Eintragung vom 25. Mai 1984 ist das Unternehmen auf Dkfm. Heinrich L***, Kaufmann in Wien, übergegangen. Mit der am 23. Juni 1986 erhobenen Klage begehrte die als "Leopold H***, Inhaber des Institutes B***, Prinz Eugen-Straße 66, 1040 Wien" bezeichnete klagende Partei von der Beklagte... mehr lesen...
Norm: ZPO §460 Z10ZPO §464 IZPO §521ZPO §521aAußStrG 2005 §46 Abs1 AAußStrG 2005 §65 Abs1AußStrG 2005 §94 Abs3MRG §37 Abs3 Z15
Rechtssatz: Sämtliche in einem einheitlichen Erkenntnis zusammengefassten Entscheidungen können innerhalb der jeweils zur Verfügung stehenden längeren Rechtsmittelfrist angefochten werden (Beschluss über Richtigstellung der Parteienbezeichnung und Aufhebungsbeschluss gemäß § 519 Abs 1 Z 3 ZPO). Entsc... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten, die Antragsgegner zur ungeteilten Hand zu verpflichten, das von den Antragstellern gemietete Geschäftslokal im Erdgeschoß des Hauses Ternitz, Stapfgasse 8, bestehend aus einem Verkaufsraum, binnen 14 Tagen wiederherzustellen. Sie brachten vor, daß sie Mieter dieses Geschäftsraumes seien und das Haus auf Grund einer vor dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilligung errichtet worden sei. Der Mietvertrag sei am 1. November 1981 auf unbestimmte Ze... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16MRG §37 Abs3 Z17MRG §3 Z18MRG §37 Abs3 Z14 idF WohnAußStrBeglGWGG 1979 §22
Rechtssatz: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG gilt daher das Neuerungsverbot der ZPO und nicht § 10 AußStrG. ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Scheidet ein Mietmieter im allseitigem Einverständnis aus und setzt der Verbleibende das Bestandverhältnis allein fort, so gilt zur Beurteilung der Ausstattungskategorie der Ausstattungszustand im Zeitpunkt des Abschlusses des - weitergeltenden - ursprünglichen Mietvertrages. Daran ändert auch die Beurkundung dieses Vorganges durch einen neuen Mietvertrag nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs3MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Ist ein Dritter Mitmieter geworden, so erfährt die Rechtsstellung des ursprünglichen Alleinmieters durch den Beitritt des weiteren Mieters eine so entscheidende Veränderung, daß ein neues Vertragsverhältnis beginnt, insbesondere, wenn beiden Mitmietern erhebliche (neue) Rechte eingeräumt werden. Damit gilt für die Beurteilung der Ausstattungskategorie der Bestandvertrag erst im Zeitpunkt des Beitritts ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter einer 38 m2 großen Wohnung in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus in Linz, Waldeggstraße 63. Die Antragsgegnerin und die Voreigentümer des Hauses sanierten seit dem Jahre 1976 bis 1983 sämtliche Wohnungen in diesem Haus in der Reihenfolge ihres Freiwerdens. Die an die Antragsteller vermietete Wohnung wurde im Februar 1981 unmittelbar nach dem Auszug des Vormieters durch bautechnische Arbeiten größeren Umfanges, unter anderem durch das E... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Hauptmieterin bewohnt seit dem Oktober 1945 im Haus der Antragsgegnerinnen Schillerstraße 12 in 4020 Linz die Wohnung mit 166,4 m2 Nutzfläche im 2. Stock. Als ihr vom Hausverwalter ab 1. Mai 1982 der Erhaltungsbeitrag unter Zugrundelegung der Ausstattungskategorie B vorgeschrieben wurde, stellte sie bei der Gemeinde den Antrag auf Entscheidung, daß es sich auf Grund des unbenützbaren Zustandes der Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses um einen Bes... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1969 Eigentümer der Liegenschaft Kapfenberg, Grazer Straße 6. Das auf dieser Liegenschaft im Jahre 1579 errichtete Haus besteht aus einem Hauptgebäude, das einen ersten Stock aufweist, und einem angebauten niedrigeren Nebengebäude. Im Hauptgebäude sind im Erdgeschoß zwei Geschäftsräume und im ersten Stock drei Wohnungen untergebracht. Im Nebengebäude befinden sich unter anderem ein Friseurgeschäft und das von der Antragsgegnerin gemietete Mag... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wegen des im Verfahren nach § 37 MRG geltenden Neuerungsverbots muß den beizuziehenden Beteiligten noch in 1.Instanz die Gelegenheit zu einem Sachvorbringen und Beweisanträgen gegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 91/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 91/87 5 Ob 2/... mehr lesen...
Begründung: Der Mieter der Wohnung im ersten Stock des Hauses Schiffgasse 6 in Bruck an der Mur begehrte von den Vermietern, als diese nach Erwerb des Eigentums im Jahr 1984 eine Mietzinserhöhung forderten, die Ermäßigung des vereinbarten Hauptmietzinses auf das Eineinhalbfache des Betrages, der sich für die Wohnung nach ihrer Größe (68 m2) und der Ausstattungskategorie D als Hauptmietzins errechnet (§ 44 Abs. 2 MRG). Da ihm die Vermieter entgegenhielten, er habe nach dem Bezug de... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wegen des im Verfahren nach § 37 MRG geltenden Neuerungsverbots muß den beizuziehenden Beteiligten noch in 1.Instanz die Gelegenheit zu einem Sachvorbringen und Beweisanträgen gegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 91/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 91/87 5 Ob 2/... mehr lesen...
Norm: MRG §16MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Wegen des im Verfahren nach § 37 MRG geltenden Neuerungsverbots muß den beizuziehenden Beteiligten noch in 1.Instanz die Gelegenheit zu einem Sachvorbringen und Beweisanträgen gegeben werden. Entscheidungstexte 5 Ob 91/87 Entscheidungstext OGH 04.12.1987 5 Ob 91/87 5 Ob 2/... mehr lesen...
Begründung: Die Vermieterin ist Eigentümerin von Grundflächen in 1220 Wien, auf welchen die Gemeindewohnhausanlage Viktor-Kaplan-Straße 13 = Tietzegasse 2 mit mehreren Bauwerken besteht, auf deren 45 Stiegen sich 517 Wohnungen der Ausstattungskategorie A, eine Ordination, drei städtische Dienststellen und drei Geschäftsräumlichkeiten befinden. Am 31. Mai 1985 wurde durch einen Antrag der Vermieterin bei der Zentralen Schlichtungsstelle ein Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...