Begründung: Das Erstgericht wies das auf Punkt VI des Mietvertrages der Parteien gestützte Klagebegehren der Hauptmieterin, die beklagten Vermieter seien schuldig, dem Um- und Ausbau des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokals nach dem Bauansuchen und den Einreichplänen die Zustimmung zu erteilen, ab. Zur Entscheidungsbegründung führte es an: Die begehrten Umbauarbeiten am Bestandgegenstand dienten der Errichtung eines Fleischverarbeitungsraumes. Nach Punkt VI des Mietvertrages dü... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Vermieter begehrt die Verurteilung des beklagten Mieters zur Entfernung des von ihm angeblich eigenmächtig und unberechtigterweise im Mietobjekt angebrachten keramischen Fußbodens. Über Einwand des Beklagten hob das Erstgericht das von ihm durchgeführte Verfahren als nichtig auf und wies die Klage mangels Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung, bewertete den Entscheidungsgegenstand mit über S 50.000 un... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Getrennte selbständige Hauptmietzinserhöhungsverfahren für Objekte auf einer Liegenschaft sind durchzuführen, wenn es sich um tatsächlich und wirtschaftlich getrennte Häuser handelt, deren Verwaltung getrennt geführt werden könnte, und vor allem ein unterschiedlicher Erhaltungszustand vorliegt, der eine gemeinsame Behandlung unbillig erscheinen läßt. Parteistellung auf Antragsgegnerseite haben in einem solc... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3MRG §39
Rechtssatz: Kommt der Antragsteller seiner Verpflichtung zur Trennung der Anträge entsprechend der materiellen Rechtslage nicht nach, muß nach Erörterung dieses Problemkreises mit den Parteien zwar weiterhin in einem einheitlichen Verfahren entschieden werden. Die Entscheidung selbst muß aber in meteriellrechtlicher Hinsicht die für die einzelnen wirtschaftlich selbständigen Häuser zulässigen Hauptmietzinserhöhu... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §37 Abs3MRG §39
Rechtssatz: Dann, wenn sich die Notwendigkeit der Aufgliederung eines einheitlich gestellten Antrages nach den §§ 18 ff MRG erst bei Gericht herausstellt und der Antragsteller seiner Verpflichtung zur Trennung der Anträge so nachkommt, daß es sich ergibt, daß der einheitliche Antrag nur eine Verbindung von Einzelanträgen darstellte, ist die Zulässigkeit des außerstreitigen Verfahrens vor Gericht schon wegen des ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches*****, auf der sich die Häuser K*****straße 29, 31, 33, 35 und 37 sowie F*****allee 28, 30, 32 und 34 befinden. Die Antragsgegner sind (bzw. waren zu Verfahrensbeginn) Mieter in diesen Häusern, davon die im
Kopf: unter A) angeführten Personen Mieter des Hauses K*****straße 29. Die Antragstellerin stellte einen auf die §§ 18 ff MRG gestützten Antrag mit der
Begründung: , die gesamte Nutzfläche d... mehr lesen...
Norm: MRG §18 ffMRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Anträge nach den §§ 18 ff MRG haben im Regelfall unter Berücksichtigung aller vermietbaren Teile eines Grundbuchskörpers (Haus = Liegenschaft = Grundbuchskörper) zu erfolgen, sodass in einem solchen Verfahren allen Mietern von auf dieser Liegenschaft befindlichen Mietgegenständen Parteistellung zukommt. Entscheidungstexte 5 Ob 28/91 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin hat am 19.12.1984 vom Antragsgegner die Wohnung Nr. 15 im Haus T*****gasse 5 in Wien gemietet. Das ursprünglich auf ein Jahr befristete Mietverhältnis wurde am 12.10.1985 mit Wirkung ab 1.12.1985 in ein unbefristetes Mietverhältnis mit beiden Antragstellern umgewandelt und statt des früheren (wertgesicherten) Pauschalmietzinses von S 3.300,-- monatlich ein (ebenfalls wertgesicherter) Hauptmietzins von 2.130,-- vereinbart. Dieser Hauptmietzins ents... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §37 Abs3 Z11 idF WohnAußStrBeglGMRG §39 Abs1
Rechtssatz: § 39 Abs 1 MRG verlangt lediglich, die "Sache" vorher bei der Gemeinde anhängig zu machen, womit der das Verfahren einleitende Sachantrag gemeint ist, nicht jedoch ein Zwischenfeststellungsantrag oder Anträge gemäß § 18a MRG. Sie können jederzeit dort gestellt werden, wo das Hauptverfahren anhängig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §521a
Rechtssatz: Wird ein Sachantrag mit der
Begründung: zurückgewiesen, er betreffe keine in das außerstreitige Verfahren verwiesene Angelegenheit, ist dies der Verweigerung des Rechtsschutzes im Prozeß gleichzuhalten; die Rekursfrist beträgt daher gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG in Verbindung mit §§ 521 Abs 1, 521 a Abs 1 Z 3 ZPO vier Wochen. Entscheidungstexte 5 Ob 1079/... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Anton S***** Graz, B*****gasse 13-15, vertreten durch Dr. Hans Paar, Rechtsanwalt in Graz, wider die Antragsgegner 1. STADTGEMEINDE G*****, und 2. G***** AG, ***** Graz, A*****-Platz 15, beide vertrete... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §521a
Rechtssatz: Wird ein Sachantrag mit der
Begründung: zurückgewiesen, er betreffe keine in das außerstreitige Verfahren verwiesene Angelegenheit, ist dies der Verweigerung des Rechtsschutzes im Prozeß gleichzuhalten; die Rekursfrist beträgt daher gemäß § 37 Abs 3 Z 16 MRG in Verbindung mit §§ 521 Abs 1, 521 a Abs 1 Z 3 ZPO vier Wochen. Entscheidungstexte 5 Ob 1079/... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG können angebliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie bereits das Rekursgericht verneint hat. Entscheidungstexte 5 Ob 1071/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 5 Ob 1071/91 5 Ob 39/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 K
Rechtssatz: Bei Behandlung eines außerordentlichen Revisionsrekurses können nur Stoffsammlungsmängel aufgegriffen werden, die aus einer im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Nichtbeachtung von Vorschriften des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts resultieren. Entscheidungstexte 5 Ob 1071/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 5 Ob 1071/91 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger, Dr. Niederreiter, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Josefine L*****, Gastwirtin, *****Wien, H*****straße 60/16, vertreten durch Dr. Peter Bock, Rechtsanwalt in Wien (zur Parteistellung der Antragstellerin siehe den Beschluß des Handelsgerichtes Wie... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG können angebliche Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie bereits das Rekursgericht verneint hat. Entscheidungstexte 5 Ob 1071/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 5 Ob 1071/91 5 Ob 39/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 K
Rechtssatz: Bei Behandlung eines außerordentlichen Revisionsrekurses können nur Stoffsammlungsmängel aufgegriffen werden, die aus einer im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Nichtbeachtung von Vorschriften des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts resultieren. Entscheidungstexte 5 Ob 1071/91 Entscheidungstext OGH 29.10.1991 5 Ob 1071/91 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z10MRG §37 Abs3 Z12MRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Wenn auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 3 Z 12 MRG (§ 22 Abs 4 WGG) die mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist und den Parteien das rechtliche Gehör - dessen Verweigerung mit Nichtigkeit bedroht wäre - auch auf andere Weise gewährt werden kann, kann der OGH, der selbst nicht Tatsacheninstanz ist, einem Auftrag des Rekursgerichtes zur Durchführung ei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 197/2 Baufläche mit dem Wohnhaus L*****gasse 19 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,10 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 184 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 7 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 64,37 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragsstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 71,70 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr.***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Der Antragsgegner ist Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 72,93 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 zu erhöhen. Das Vor... mehr lesen...
Begründung: Die Bauvereinigung als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der Katastralgemeinde *****, auf der sich unter anderem das Wohnhaus ***** mit zwei an die beiden Antragsgegner vermieteten Wohnungen befindet, beantragte am 30. November 1990 beim Erstgericht die Erhöhung des Betrages zur Bildung einer Rückstellung zur ordnungsmäßigen Erhaltung und für in absehbarer Zeit vorzunehmende nützliche Verbesserungen (§ 14 Abs 1 Z 5 WGG) von S 2,08 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche um ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich u.a. das Wohnhaus K*****, L*****gasse *****, befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 29. November 1990 beim Erstgericht eingebra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 62,88 pro m2 in der Zeit vom 1.2.1991 bis 31.1.2001 zu erhöhen. Das Vo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich ua das Wohnhaus K*****, Sch*****gasse ***** befindet. Die Antragsgegner sind Mieter von Objekten in diesem Haus. Die Antragstellerin verwaltet die Liegenschaft selbst. Es ist nicht strittig, daß die zwischen den Parteien begründeten Bestandverhältnisse bezüglich der Mietzinsbildung dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz unterliegen. Mit dem am 23. November 1990 beim Erstgericht eingebrac... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. ***** Baufläche mit dem Wohnhaus ***** gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 65,22 pro m2 in der Zeit vom 1. Februar 1991 bis 31. Jänner 2001 zu er... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** D*****, zu der unter anderem das Grundstück Nr. 179 Baufläche mit dem Wohnhaus S*****gasse 12 gehört. Die Antragsgegner sind die Mieter der in diesem Haus befindlichen Wohnungen. Die Antragstellerin begehrt, vorbehaltlich der Endabrechnung die im Mietzins enthaltene Bauerneuerungsrückstellung von S 2,08 pro m2 Wohnnutzfläche um S 56,86 pro m2 in der Zeit vom 1. 2. 1991 bis 31. 1. 2001 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z10MRG §37 Abs3 Z12MRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Wenn auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 3 Z 12 MRG (§ 22 Abs 4 WGG) die mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist und den Parteien das rechtliche Gehör - dessen Verweigerung mit Nichtigkeit bedroht wäre - auch auf andere Weise gewährt werden kann, kann der OGH, der selbst nicht Tatsacheninstanz ist, einem Auftrag des Rekursgerichtes zur Durchführung ei... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z10MRG §37 Abs3 Z12MRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Wenn auch im außerstreitigen Verfahren nach § 37 Abs 3 Z 12 MRG (§ 22 Abs 4 WGG) die mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben ist und den Parteien das rechtliche Gehör - dessen Verweigerung mit Nichtigkeit bedroht wäre - auch auf andere Weise gewährt werden kann, kann der OGH, der selbst nicht Tatsacheninstanz ist, einem Auftrag des Rekursgerichtes zur Durchführung ei... mehr lesen...