Norm: AußStrG 2005 §1 A1JN §1 DVj1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §12 Abs3MRG §12 Abs4MRG §37MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Rechtsweg ist nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die in § 37 Abs 1 MRG aufgezählt sind. Dabei sind für die Beurteilung der zulässigen Verfahrensart der Wortlaut des Entscheidungsbegehrens und die zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen maßgebend. Über Anträge, die eine Ang... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6MRG §37 Abs3 Z8
Rechtssatz: Der in § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG für die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten normierten Voraussetzung, die von dieser Passivvertretung betroffenen Parteien "namentlich bestimmt" zu bezeichnen, kann auch dadurch entsprochen werden, daß dem nach Maßgabe des § 37 Abs 3 Z 5 MRG zugestellten Aufforderungsschreiben eine Mieterliste (die namentliche Aufl... mehr lesen...
Norm: JN §40aMRG §37 Abs3 Z16ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Die Überweisung einer Rechtssache in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten. Entscheidungstexte 1 Ob 2117/96x Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2117/96x 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §6AußStrG 2005 §24ZPO §93MRG §37 Abs3 Z4MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z8WEG 2002 §52 Abs2 Z4
Rechtssatz: Jede Partei eines Msch-Verfahrens kann schon allein durch eine dem Gericht nachgewiesene Bevollmächtigung eines anderen (etwa des Ehegatten oder eines Nachbarn) zur Vertretung im Verfahren die individuelle Zustellung gerichtlicher Schriftstücke erzwingen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, würde man dafür nicht auch ein bloßes Ersu... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6MRG §37 Abs3 Z8
Rechtssatz: Der in § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG für die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten normierten Voraussetzung, die von dieser Passivvertretung betroffenen Parteien "namentlich bestimmt" zu bezeichnen, kann auch dadurch entsprochen werden, daß dem nach Maßgabe des § 37 Abs 3 Z 5 MRG zugestellten Aufforderungsschreiben eine Mieterliste (die namentliche Aufl... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6MRG §37 Abs3 Z8
Rechtssatz: Der in § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG für die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten normierten Voraussetzung, die von dieser Passivvertretung betroffenen Parteien "namentlich bestimmt" zu bezeichnen, kann auch dadurch entsprochen werden, daß dem nach Maßgabe des § 37 Abs 3 Z 5 MRG zugestellten Aufforderungsschreiben eine Mieterliste (die namentliche Aufl... mehr lesen...
Norm: ZPO §97 Abs1MRG §37 Abs3 Z5MRG §37 Abs3 Z6MRG §37 Abs3 Z8
Rechtssatz: Der in § 37 Abs 3 Z 6 zweiter Satz MRG für die Bestellung eines gemeinsamen Zustellbevollmächtigten normierten Voraussetzung, die von dieser Passivvertretung betroffenen Parteien "namentlich bestimmt" zu bezeichnen, kann auch dadurch entsprochen werden, daß dem nach Maßgabe des § 37 Abs 3 Z 5 MRG zugestellten Aufforderungsschreiben eine Mieterliste (die namentliche Aufl... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs2 Z2MRG §37 Abs3WEG 1975 §13cWEG 1975 §14 Abs1 Z1WEG 1975 §17 Abs2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 1975 §26 Abs2 Z2
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 3 WEG, in dem es um die Durchsetzung eines Individualrechts des betreffenden Wohnungseigentümers geht, hat nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als solche aufzutreten; die Parteistellung kommt vielmehr allen jenen Miteigentümer und Wohnungseigentümern zu, deren Interesse... mehr lesen...
Norm: WEG §18 Abs1 Z3WEG §26 Abs2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §52 Abs2MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Gerade in dem vom Untersuchungsgrundsatz geprägten Verfahren nach § 26 Abs 2 Einleitungssatz WEG in Verbindung mit § 37 Abs 3 MRG kann das Gericht auch auf zukünftige Auswirkungen gezeigten Fehlverhaltens Bedacht nehmen, selbst wenn insofern ein konkretes Vorbringen nicht erstattet wurde, weil offensichtlich erst durch die Einbeziehung einer solchen Zuku... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IAußStrG 2005 §9 Abs1ZPO §226 IZPO §577MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Bei der Auslegung von Prozesshandlungen (hier: Antragsrückziehung einer Mietzinsüberprüfung) sind objektive Maßstäbe anzulegen und nicht die Auslegungsregeln für Rechtsgeschäfte (§§ 914 ff ABGB) heranzuziehen. Es ist also insbesondere nicht der Parteiwille zu erforschen. Entscheidungstexte 5 Ob 117/95 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen, die Berichtigung der Parteienbezeichnung stellt aber keine Verweigerung des Zuganges zu Gericht an sich dar. Entscheidungstexte 5 Ob 2019/96i Entscheidungstext OGH 26.03.1996 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 KMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Die Anfechtung von Konformatbeschlüssen ist nur für die definitive Versagung des Rechtsschutzes, also die Verweigerung des Zuganges zu Gericht, vorgesehen, die Berichtigung der Parteienbezeichnung stellt aber keine Verweigerung des Zuganges zu Gericht an sich dar. Entscheidungstexte 5 Ob 2019/96i Entscheidungstext OGH 26.03.1996 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §266 DIZPO §266 DIIIZPO §267MRG §37MRG §37 Abs3 Z12
Rechtssatz: Da die Vorschriften der ZPO über zugestandene Tatsachen (§§ 266, 267) anzuwenden sind (§ 37 Abs 3 Z 12 MRG), begründet es keinen Verfahrensmangel, wenn Tatsachenbehauptungen einer Partei, die entweder ausdrücklich als richtig zugestanden wurden (§ 266 Abs 1 ZPO) oder doch bei sorgfältiger Berücksichtigung des gesamten gegnerischen Vorbringens als zugestanden anzusehen sin... mehr lesen...