Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Manfred R*****, geboren am *****, vertreten durch Dr. Martina Schweiger-Apfelthaler, Rechtsanwältin in Wien, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache des mit 31. Dezember 1998 für tot erklärten Hugo M*****, geboren am *****, zuletzt wohnhaft in *****, Deutschland, infolge Revisionsrekurses der erblasserischen Schwester Ariana K*****, Israel, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Kommanditgesellschaft stellte den Antrag auf Berichtigung der Parteienbezeichnung in „K***** GmbH", weil der Betrieb der Kommanditgesellschaft in deren Komplementärgesellschaft eingebracht worden sei. Das Erstgericht wies den Antrag auf Berichtigung der Parteienbezeichnung ab. Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss in Punkt 1 den Rekurs der K***** GmbH mangels Verfahrensbeteiligung zurück und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegens... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2MRG §37 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Aufgrund der Einheit der Rechnungslegungspflicht (ordentliche und richtige Abrechnung einschließlich der Einsichtmöglichkeit in die Belege) ist die Fassung eines bloßen Teilsachbeschlusses (unter Vorbehalt der Richtigkeit) unzulässig. Die Verpflichtung des Verwalters kann nicht quantitativ in Teilverpflichtungen zerlegt werden, was aber Voraussetzung für die Zuläss... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Verwalterin einer Liegenschaft in Graz. Der Antragsteller und die übrigen Beteiligten bilden die Gesamtheit der Wohnungseigentümer dieses Objektes. Der Antragsteller begehrt in seinem am 30. 12. 2004 eingelangten Antrag die Legung einer ordnungsgemäßen und richtigen Abrechnung für das Jahr 2003. Er bemängelt die vorliegende Abrechnung als fehlerhaft, unvollständig und unschlüssig. Insbesondere rügt er bei mehreren Positionen die fehlende Angabe de... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin hinterlegte beim Verwahrschaftsgericht Mietzinse im Gesamtausmaß von 13.863,78 EUR. Ein Gerichtshof erster Instanz bewilligte der Zweiterlagsgegnerin zur Sicherung einer Forderung von 348.458 EUR s.A. gegen den Dritterlagsgegner u.a. die Forderungsexekution durch Pfändung von Forderungen desselben gegen das zuständige Oberlandesgericht, „Verwahrungsabteilung". Das Verwahrschaftsgericht wies diese Abteilung gemäß § 310 Geo an, die betreffende Exekution zur ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Lukas P*****, und Florian P*****, beide vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Gmünd, 3950 Gmünd, Schremser Straße 8, über den Rekurs des Vaters Wilhelm P*****, vertreten durch Mag. Johan... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war nach dem pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsfolgenvergleich vom 21. 6. 2001 verpflichtet, ab 1. 2. 2001 monatliche Unterhaltsbeiträge von S 4.000 (EUR 290,69) für Christiane und S 3.000 (EUR 218,02) für Anna zu bezahlen. Am 16. 2. 2004 hat er sich (in mit der Bezirkshauptmannschaft Wels getroffenen Unterhaltsvereinbarungen gemäß § 214 Abs 2 ABGB) ab 1. 1. 2004 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von jeweils EUR 350 für die beiden Kinder verpflic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss festgestellt, dass die Betriebskostenabrechnung für das Haus *****, im Verrechnungszeitraum 2002 per Juni 2002 ein Guthaben von 20.918,51 Euro aufweise und verpflichtete die Antragsgegner zum Ersatz der mit 64 Euro bestimmten Verfahrenskosten. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz aus Anlass des Rekurses der Antragsteller den Sachbeschluss des Erstgerichts, weil es insoweit an der Vorschaltung der Sch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. M***** Inc., *****, 2. M***** GmbH, *****, beide vertreten durch Fiebinger, Polak, Leon & Partner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 25. Mai 2001 verstorbenen Johann Kössler wurde dessen Testament vom 29. Dezember 1998 kundgemacht. Die drei Testamentserben gaben bedingte Erbserklärungen ab (ON 9). Der Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 10. Juli 2003, dass eine Verlassenschaftsabhandlung mangels Nachlassvermögens nicht stattfinde (ON 25), wurde vom Rekursgericht aufgehoben (ON 28). Verlassenschaftsvermögen könnte sich aus der Aufhebung eines Schenkungsv... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Klage sofort - noch vor ihrer Zustellung an die beklagte Partei - wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der klagenden Partei erhobene Revisionsrekurs ist verspätet: Die Frist zur Erhebung eines (Revisions-)Rekurses beträgt 14 Tage, im Fall der Zurückweisung einer Kl... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z17AußStrG §78
Rechtssatz: Bei einem ziffernmäßig nicht bestimmten Zinsüberprüfungs- und -überschreitungsantrag und einer Überschreitung in Höhe von 20 % des zulässigen Mietzinses hält sich der erstgerichtliche Zuspruch aller Vertretungskosten an den Mieter im Rahmen des eingeräumten Ermessensspielraumes. Der Verfahrenserfolg ist an der Zinsvereinbarung und nicht an Zwischenergebnissen im Verfahren, sei es ein Bew... mehr lesen...
Mit dem lediglich im Kostenpunkt angefochtenen Sachbeschluss stellte das Erstgericht die Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung vom 27.11.2002 über ein Geschäftslokal in ***** Wien insoweit fest, als der vereinbarte Hauptmietzins Euro 444,82 (netto) überschritt (Punkt 1.). Es verhielt die Antragsgegnerin zum Kostenersatz an den Antragsteller in der vollen begehrten Höhe von Euro 976,79 für Vertretungskosten und Fahrtkosten (Punkt 2.). Das Erstgericht stellte den auf Seiten 3 - 5 ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z17AußStrG §78
Rechtssatz: Bei einem ziffernmäßig nicht bestimmten Zinsüberprüfungs- und -überschreitungsantrag und einer Überschreitung in Höhe von 20 % des zulässigen Mietzinses hält sich der erstgerichtliche Zuspruch aller Vertretungskosten an den Mieter im Rahmen des eingeräumten Ermessensspielraumes. Der Verfahrenserfolg ist an der Zinsvereinbarung und nicht an Zwischenergebnissen im Verfahren, sei es ein Bew... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §26 Abs4MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung ist nicht gesondert überprüfbar. Entscheidungstexte 5 Ob 158/06f Entscheidungstext OGH 11.07.2006 5 Ob 158/06f 6 Ob 87/07y Entscheidungstext OGH 25.05.2007 6 Ob 87/07y Vgl aber; ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin als Mieterin und die Antragsgegnerin als Vermieterin hatten am 19. 2. 1986 einen Mietvertrag abgeschlossen, nach welchem das Bestandobjekt als solches der Kategorie B gelten sollte. Mit Bescheid der Schlichtungsstelle vom 5. 4. 1993 war der Antragsgegnerin in einem Verfahren nach den §§ 18, 19 MRG die Anhebung des Hauptmietzinses für die Zeit von 1. 6. 1993 bis 31. 5. 2003 bewilligt worden, wobei für die von der Antragstellerin in Bestand genommene W... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Veith, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Nikolaus Schirnhofer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin L***** Co GmbH, *****, vertreten durch Dr. Erich Kafka, Dr. Manfred Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 A5ZPO §519 Abs1 Z1 AMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurückweisen, bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage anfechtbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 60/06v Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 60/... mehr lesen...
Begründung: Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im Schlichtungsstellenverfahren mit der Behauptung, der Antragsgegner sei nicht zu Anhebung des Mietzinses gemäß § 46a MRG ab 1. 1. 1996 berechtigt gewesen, (ausschließlich) beantragt, „es möge der Antragsgegner verpflichtet (und schuldig) erkannt werden, der Antragstellerin den Betrag von S 203.590,80 samt stufenweisen Zinsen" zu zahlen. Die - schon damals anwaltlich vertretene - Antragstellerin hatte im ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 A5ZPO §519 Abs1 Z1 AMRG §37 Abs3 Z16
Rechtssatz: Im AußStrG 2005 gibt es keine dem § 519 Abs 1 Z 1 ZPO vergleichbare Regelung, sodass auch Beschlüsse, die einen Antrag ohne Sachentscheidung aus rein formalen Gründen zurückweisen, bei Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage anfechtbar sind. Entscheidungstexte 5 Ob 60/06v Entscheidungstext OGH 27.06.2006 5 Ob 60/... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei „T*****, vertreten durch Dr. Ulrike Christine Walter, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei Ing. Günther M*****, vertreten durch Dr. Maximili... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof billigt die Rechtsansicht des Berufungsgerichts sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung, sodass darauf uneingeschränkt verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 ZPO). Der Oberste Gerichtshof billigt die Rechtsansicht des Berufungsgerichts sowohl im Ergebnis als auch in der methodischen Ableitung, sodass darauf uneingeschränkt verwiesen werden kann (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Ausfü... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte den Beklagten in einem Zivilprozess vor dem Landesgericht Korneuburg vertreten. Der Prozess endete mit einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und der dortige Kläger zur Herausgabe verschiedener Dokumente verpflichtete. Im vorliegenden Verfahren begehrte der Kläger mit einer Mahnklage die Zahlung von 23.130,65 EUR samt Zinsen nach § 1333 Abs 2 ABGB. Feldgruppe 10 des Mahnklagsformulars („Beschreibung und Höhe d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, Liegenschaftsadresse *****. Die Antragstellerin ist Mieterin des in diesem Haus gelegenen Wohnungseigentumsobjekts Top 8, welches im Wohnungseigentum der Erstantragsgegnerin steht. In dem im Jahr 2001 anhängig gemachten Schlichtungsverfahren MA 16 - Schli 12/7967/2001 erteilte die Schlichtungsstelle mit - offenbar rechtskräftigem - Bescheid vom 30. 12. 2002 den Antragsgegnern gemäß § 21 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top Nr 7 im Haus *****, an der seit 1993 Wohnungseigentum begründet ist. Der Mietvertrag wurde am 6. 12. 2002 mit dem Antragsgegner, der Wohnungseigentümer dieses Objekts ist, abgeschlossen. Am 18. 9. 2003 stellte die Antragstellerin im außerstreitigen Verfahren nach § 37 MRG, gestützt auf die Bestimmung des § 6 MRG den Antrag, dem Antragsgegner innerhalb angemessener, ein Jahr nicht übersteigender Frist die Reparatur der des... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat über Zulassungsvorstellung (§ 63 AußStrG nF) des Antragstellers seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses dahin abgeändert, dass dieser doch für zulässig erklärt werde, weil zur Frage, ob für den Belohnungstatbestand des § 46c MRG die Beurteilung eines Mietgegenstands als „Wohnung" auf den mit dem Vermieter vereinbarten Verwendungszweck und/oder die baubehördliche (Rück-)Widmung oder... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss des Erstgerichtes wurden über Antrag der beiden Minderjährigen deren Unterhalt von im Scheidungsvergleich vorgesehenen monatlichen EUR 290,-- bzw EUR 276,-- auf einen monatlichen Unterhalt von EUR 420,-- bzw EUR 360,-- angehoben. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Vaters gegen diese Anhebung des von ihm zu leistenden Unterhaltes nicht Folge gegeben. Es hat ferner ausgesprochen, dass im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Zahlung beendigungsabhängiger Ansprüche sowie die Feststellung künftiger Pensionsansprüche. Er brachte vor, bei der Sparkasse M***** - und nach deren Verschmelzung mit der Beklagten, bei dieser - zuletzt als Mitglied des Vorstands, beschäftigt gewesen zu sein. Das Vertragsverhältnis mit der Beklagten habe durch unberechtigte Entlassung geendet. Zur Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts St. Pölten als Arbeits- und Sozialger... mehr lesen...