Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Der Mietzinsüberprüfungsantrag des Bürgen (Solidarbürgen) des Mieters ist mangels Antragslegitimation nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 192/04b Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 192/04b Veröff: SZ 2004/142 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Miteigentümer der Liegenschaft 1120 Wien, Tivoligasse 65. Mit seinem Anteil ist Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 18 verbunden, die er mit Mietvertrag vom 5. 5. 2000 an die Erstantragstellerin vermietet hat. Das Haus wurde auf Grund einer am 2. 8. 1955 erteilten Baubewilligung errichtet. Dabei wurde eine Förderung der Stadt Wien im Rahmen des Wohnbauförderungsgesetzes 1954 in Anspruch genommen. Das Erstgericht wies die Anträge 1. festzustellen,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Tittel, Dr. Baumann und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache des Antragstellers Franz B*****, vertreten durch Mag. Christian Wolf, Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund, 1010 Wien, Biberstraße 7, gegen die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 AMRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, wenn die als erheblich vorgetragene Rechtsfrage nach dem festgestellten Sachverhalt nicht entscheidungsrelevant ist. Entscheidungstexte 5 Ob 185/04y Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 185/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Der Mietzinsüberprüfungsantrag des Bürgen (Solidarbürgen) des Mieters ist mangels Antragslegitimation nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 192/04b Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 192/04b Veröff: SZ 2004/142 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2MRG §37 Abs3 Z3
Rechtssatz: Der Mietzinsüberprüfungsantrag des Bürgen (Solidarbürgen) des Mieters ist mangels Antragslegitimation nicht zulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 192/04b Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 192/04b Veröff: SZ 2004/142 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Verfahren nach § 37 MRG beschränkt die Mitwirkungspflicht der Parteien, zur Aufklärung des Sachverhalts beizutragen, die dem Untersuchungsgrundsatz innewohnende richterliche Erhebungspflicht (RIS-Justiz RS0070480; RS0083783 ua). Nur wenn bereits in erster Instanz entsprechendes Tatsachenvorbringen erstattet worden wäre oder sonst hervorgekommen wäre, dass dem Antragsteller bei Anmietung des Geschäftslokals die Unternehme... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 30. 12. 2002 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Erhöhung des ihr laut Vergleich mit dem Beklagten anlässlich ihrer Scheidung festgesetzten Unterhaltes, und zwar an rückständigem Unterhalt in Höhe von EUR 2.023,14 samt 4 % Zinsen seit Klagstag für die Zeit vom 1. 1. 2001 (später - ON 4 - berichtigt auf 1. 1. 2002) bis 31. 12. 2002 sowie eines zusätzlichen laufenden Unterhaltes von EUR 168,60 monatlich ab 1. 1. 2003. Das Erstgericht verpflichtete den B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß § 4 Z 2 UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach § 6 Abs 2 UVG von derzeit EUR 214,- Das Erstgericht bewilligte mit Beschluss (ON 10) dem Minderjährigen gemäß Paragraph 4, Ziffer 2, UVG Unterhaltsvorschüsse vom 1. 10. 2003 bis 30. 9. 2006 in der jeweiligen Höhe nach Paragraph 6, Absatz 2, UVG von derzeit EUR 214,- monatlich und bestellte mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Entscheidung über die anteilige Belastung eines Mieters mit den Bewirtschaftungskosten des Hauses nach §§ 17, 37 Abs 1 Z 12 MRG berührt unmittelbar die Interessen auch jener Mieter des Hauses, die nicht als Antragsteller oder Antragsgegner eingeschritten sind (OGH 12. 6. 2001, 5 Ob 23/01w mwN). Um sie am Verfahren zu beteiligen, ist daher nach Maßgabe der Bestimmungen des § 37 Abs 3 Z 2 und Z 4 MRG vorzugehen. Eine... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach der am 30. April 2003 verstorbenen Dipl. Arch. Herta L*****, geboren am 15. Mai 1923, erließ das Erstgericht am 6. 2. 2004 den "Mantelbeschluss", mit dem es das Inventar zu Gericht annahm, die erbliche Tochter Mag. Ute L***** abhandlungsbehördlich zu verschiedenen Verfügungen ermächtigte und drei Forderungen abhandlungsbehördlich zur Kenntnis genommen wurden. Weiters wurden die Gebühren des Gerichtskommissärs bestimmt und der erbl. Tocht... mehr lesen...
Begründung: Der nun seit 10. 9. 2002 volljährige Unterhaltsberechtigte ist der eheliche Sohn des Mag. Dr. Ilan F***** (im Folgenden Vater) und der Christine F***** (im Folgenden Mutter), die getrennt leben. Nach der Trennung der Eltern wohnte der Unterhaltsberechtigte zunächst beim Vater, dann bei der Mutter und wurde schließlich vom 21. 2. 2002 bis 10. 9. 2002 in Gemeindepflege (volle Erziehung) des Jugendwohlfahrtsträgers übernommen. Am 29. 10. 1996 stellte die Mutter als gesetzli... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hat den Rekurs des Beklagten gegen die vom Erstgericht in der Verhandlung am 29. 10. 2002 mündlich verkündeten Beschlüsse (womit die Anträge des Beklagten, das gegenständliche Verfahren in slowenischer Sprache durchzuführen und beiden Parteien zur Kenntnis zu bringen, welchen Gerichtsdolmetscher es zu bestellen beabsichtige und eine Äußerungsfrist für allfällige Ablehnungsgründe einzuräumen, abgewiesen wurden) mit der - ausschließlichen - Beg... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge des am 10. 10. 1991 geborenen minderjährigen Otto kommt seiner unehelichen Mutter zu. Über einen Antrag auf Obsorgewechsel des Vaters (ON 185 und 186 samt Erwiderung der Mutter ON 189) wurde bisher noch nicht entschieden. Im seit vielen Jahren mit Heftigkeit geführten Streit der Kindeseltern über das Besuchsrecht zum minderjährigen Sohn einerseits und den vom Vater zu leistenden Geldunterhalt andererseits war dieser zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte den Betreibenden aufgrund des Anerkenntnisendbeschlusses vom 10. Februar 2003 wider den Verpflichteten "zur Erwirkung der Unterlassung jeder weiteren Störung durch Abstellen von Fahrnissen im Haus ... und durch das Bewohnen des Hauses ..." die Exekution gemäß § 355 EO und verhängte über den Verpflichteten eine Geldstrafe von 150 EUR. In Entsprechung zahlreicher weiterer Strafanträge der Betreibenden verhängte das Erstgericht weitere Geldstrafe... mehr lesen...
Begründung: Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG iVm § 126 Abs 2 GBG nicht zulässig sei. Bei der Bestätigung des erstinstanzlichen grundbuchsrechtlichen Beschlusses sprach das Rekursgericht aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes nicht EUR 20.000 übersteige und der ordentli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 22 Abs 4 Z 2 WGG sind von Verfahren, die von einem oder mehreren Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten einer Baulichkeit gegen die Bauvereinigung eingeleitet werden, auch die anderen Mieter oder sonstigen Nutzungsberechtigten der Baulichkeit zu verständigen, sofern deren Interessen durch die Stattgebung des Antrags unmittelbar berührt werden könnten. Das gilt insbesondere für die in § 22 Abs 1 Z 10 WGG ange... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 2000 geborene minderjährige Petra ist die uneheliche, nachgeborene Tochter des am 14. 8. 2000 verstorbenen Peter Gerhard B***** und der Claudia G*****, mit der der Verstorbene vor seinem Tod eine Lebensgemeinschaft führte. Er hinterließ als gesetzliche Erben auch zwei eheliche Kinder, und zwar den am 3. 6. 2002 verstorbenen Sohn Robert B***** und die Tochter Katharina B***** sowie seine am 15. 4. 2001 verstorbene Mutter. In den Nachlass des Vaters der Mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter, der Beklagte Vermieter einer Wohnung. Mit der am 31. 1. 2003 eingebrachten "Klage aus einem Bestandverhältnis" begehrt der Kläger, dem Beklagten die Durchführung bestimmter Erhaltungsarbeiten zur Sanierung seiner Mietwohnung sowie im Stiegenaufgang aufzutragen. Im zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Bestandvertrag sei "die Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 1096 ABGB gerade nicht zu Lasten des Mieters abbedungen, sodass § 3 MRG nicht ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Wiederaufnahmsantrag der Antragsgegner betreffend den Zwischensachbeschluss zurück. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Die Zurückweisung eines Wiederaufnahmsantrages ist keine Sachentscheidung, sodass die besonderen Rechtsmittelmöglichkeiten des § 37 Abs 3 Z 18 MRG nicht eröffnet werden (5 Ob 92/93; 5 Ob 104/02h). Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses richtet sich d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung können eine Grundsatzentscheidung und eine Entscheidung über die vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses nach § 18a MRG nur im Rahmen eines Verfahrens über die Erhöhung der Hauptmietzinse schlechthin (§§ 18, 19 MRG) als Zwischenentscheidungen ergehen. Eine Grundsatzentscheidung nach § 18a MRG steht also in untrennbarem Zusammenhang mit einem Hauptverfahren nach §§ 18, 19... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht Klagenfurt (ohne Beifügung des Zusatzes “als Arbeits- und Sozialgericht”) eingebrachten Klage begehrt die Klägerin unter Berufung auf einen Handelsvertretervertrag die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von EUR 160.196,14 sA, Rechnungslegung über sämtliche fakturierte Geschäftsfälle im ehemaligen Vertragsgebiet und die Feststellung, dass der Klägerin für Aufträge, die 2004 von Kunden der Klägerin direkt an die Beklagte oder einen von ih... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin J***** K***** KG, ***** vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, wider die Antragsgegnerin Österreichische ***... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG BGBl Nr 208/1992 idF BGBl Nr 117/1994 mit Übertragungsvertrag vom 12. 8. 1992 der S*****gesellschaft mbH ein Fruchtgenussrecht an weiten Teilen des Areals des Schloss Schönbrunn (EZ 1 KG Schönbrunn sowie EZ 6 KG Schönbrunn [Feldgarten]) eingeräumt. Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG Bundesgesetzblatt Nr 208 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 11... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Flossmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard P*****, vertreten durch Dr. Peter Lessky, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*****, vertreten im Rahmen der Verfahrenshilfe durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Milenko R*****, 2. Dragislava R*****, beide vertreten durch Dr. Wolfgang Maria Paumgartner, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die Antragsgegner ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Das Erstgericht wies ua den Zwischenantrag auf Feststellung, das Gericht möge feststellen, dass die mit der Hausinhabung getroffene Mietzinsvereinbarung gemäß § 16 Abs 8 MRG unwirksam sei und der festgestellte zulässige Hauptmietzins auch bindende Wirkung für zukünftige Mietzinsperioden habe, zurück. Das Erstgericht wies ua den Zwischenantrag auf Feststellung, das Gericht möge feststellen, dass die mit der Hausinhabung getroffene Mietzinsvereinbarung gemäß Para... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend aus dem Grundstück 1602/11, im Gesamtausmaß von 6.673 m2 mit den Häusern W***** 44 und 48. Sie hat beantragt, die Nutzwerte für diese Liegenschaft gemäß § 3 Abs 2 WEG (1975) neu festzusetzen und dieses Begehren wie folgt begründet: Die Antragstellerin ist zu 39.410/88.500 Anteilen grundbücherliche Miteigentümerin der Liegenschaft EZ *****, bestehend ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragsgegners auf Wiederaufnahme des Verfahrens 26 Msch 33/00v zurück. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Antragsgegners nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 4.000,--, nicht aber EUR 20.000,-- übersteige, und dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegen diese Rekursentscheidung richtet sich der Revisionsrekurs des Antragsgegners, welchen das Erstgericht dem Obersten Gerichtshofes vorlegte... mehr lesen...