Begründung: Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antragsgegnern die Durchführung näher bezeichneter Arbeiten im Sinn des § 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002 aufgetragen. Das Erstgericht hat mit seinem Sachbeschluss den Antragsgegnern die Durchführung näher bezeichneter Arbeiten im Sinn des Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, WEG 2002 aufgetragen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz den Rekurs der Zweit- und Fünftantragsgegnerin als verspätet zurück... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kalivoda, Dr. Höllwerth und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1. Ernest R***** und 2. Elisabeth R*****, beide: *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Heufler, Rechtsanwalt in Wien, 3. Nino B*****, vertreten durch Dr. Lothar Schottenhammel, Rechtsanwalt in Wien, und 4. Dr.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 15. Jänner 2004 verstorbenen Roman Franz K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der gesetzlichen Erben 1. Rudolf L*****, 2. Hilde D*****, be... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300 EUR an Schmerzengeld pflegschaftsgerichtlich zu genehmigen, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 62 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Erstgericht wies den Antrag des durch seinen Vater vertretenen Kindes vom 2. September 2004, eine Klage auf Zahlung von 300... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Minderjährigen verstarb bei einem Verkehrsunfall. Der antragstellende Rechtsanwalt war von der Mutter des Minderjährigen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche sowie derjenigen des Kindes gegen den Unfallsgegner bevollmächtigt worden. Der vom Antragsteller dem Pflegschaftsgericht vorgelegte Klageentwurf wurde mit Beschluss vom 28. 7. 2004 pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Für die Prozessführung besteht die Deckung einer Rechtsschutzversicherung. In dem über di... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte am 11. 6. 2004 eine selbstverfasste Klage beim Erstgericht ein, die zu 12 Cg 78/04g anhängig ist. Die Klage wurde ihr zur Verbesserung durch Anwaltsunterfertigung zurückgestellt. Mit am 25. 8. 2004 eingelangtem Antrag begehrte die Klägerin die Bewilligung der Verfahrenshilfe in vollem Umfang. Diesen Antrag wies das Erstgericht wegen Aussichtslosigkeit der Klageführung ab (ON 12). Dagegen erhob die Klägerin Rekurs und lehnte gleichzeitig die zuständ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war Mieterin eines Geschäftslokals. Nach dem mit Schreiben vom 15. 1. 2001 angezeigten Erwerb aller Geschäftsanteile der Antragstellerin durch die J***** AG hat die Antragsgegnerin den monatlichen Hauptmietzins auf 70.955 Schilling erhöht. Der Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Bestandobjekts war zum Anhebungsstichtag (1. 1. 2001) sehr gut. Das Geschäftslokal liegt im innersten Stadtkern Wiens an einer Straße, die schon seit 100 Jahren als sehr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin auf Neufestsetzung des Aufteilungsschlüssels (§ 32 Abs 5 WEG 2002) wegen rechtskräftig entschiedener Sache zurück. Das Rekursgericht gab dem hiegegen erhobenen Rekurs der Antragstellerin nicht Folge und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000,-- nicht übersteige und dass der Revisionsrekurs zulässig sei. Diese Rekursentscheidung wurde der Antragstellerin am 18. 7. 2005 zugestellt. Am 2. 8. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I*****, vertreten durch Doralt, Seist, Csoklich Rechtsanwälte Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei Rudolf B*****, vertreten durch Dr. Heide Schubert, Rechtsanwälti... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 27. Juli 2004 eingebrachten Mahnklage begehrte die klagende Partei, den beklagten Parteien zur ungeteilten Hand die Zahlung von EUR 10.728,80 sA aufzutragen. Die Zustellung des antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehls an die erstbeklagte Partei war unter der angegebenen (inländischen) Anschrift nicht möglich; das Zustellstück gelangte mit dem Vermerk „verzogen" zurück. Den Antrag „auf neuerliche Zustellung der Klage" an einer in Finnland gelegenen Wohnanschrift... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Komm. Rat Mag. Paul Kunsky (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Leopold Smrcka (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gertraude E****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin A***** AG, *****, vertreten durch Dr. Erich Kafka, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin Annemarie L*****, vertreten durch Hasberger, Seitz & Partner Rechtsanwälte ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter beantragte, dem Vater, der der mj Judith monatlich EUR 259,59 an Unterhalt zu leisten hat, die (zusätzliche einmalige) Zahlung von EUR 717,94 für diversen Sonderbedarf des Kindes aufzutragen. Das Erstgericht verpflichtete den Vater, EUR 90,-- zu zahlen, und wies das Mehrbegehren von „EUR 717,94" ab. Das von der Mutter hinsichtlich des abweislichen Teiles der erstinstanzlichen Entscheidung angerufene Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes mi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses ***** in *****. Der Antragsteller war von 1. 9. 1998 bis 24. 6. 2003 Mieter der Dachgeschosswohnung Top 2 dieses Hauses. Das Erstgericht verpflichtete die Antragsgegner, dem Antragsteller 2.297,83 Euro an Betriebskosten zurückzuzahlen. Mit dem gegen diesen Sachbeschluss am 29. 11. 2004 überreichten Rekurs begehrte der Antragsteller dessen Abänderung dahin, dass ihm die Antragsgegner 10.599,90 Euro an Mietzins f... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte für die Zeit vom 1. 5. 1995 bis 31. 12. 1998 einen vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeitrag von 12.773,96 EUR fest (P 1.). Es stellte weiters aufgrund bereits rechtskräftig gewordener Beschlüsse eine Unterhaltsverpflichtung für die Zeit vom 1. 1. 1999 bis 31. 7. 2003 von 24.858 EUR fest (P 2.) und ordnete an, dass vom gesamten Rückstand von 37.631,96 EUR bereits geleistete Teilzahlungen von zusammen 25.751,66 EUR und anrechenbare Naturalunterhal... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 11. Februar 2004 wurde die verpflichtete Partei für schuldig erkannt, dem betreibenden Gläubiger eine bestimmte Wohnung geräumt von eigenen Fahrnissen zu übergeben. Mit Beschluss vom 19. Mai 2004 wurde auf Antrag des betreibenden Gläubigers die zwangsweise Räumung dieser Wohnung bewilligt; als Räumungstermin wurde der 18. August 2004, 12.00 Uhr festgesetzt. Am 13. Juli 2004 brachten der Erstaufschiebungswerber und seine damalige Ehegattin den... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich für örtlich unzuständig und überwies die Klage gemäß § 38 Abs 2 ASGG an das örtlich offenbar nicht unzuständige Landesgericht (für ZRS) Graz als Arbeits- und Sozialgericht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss in Punkt 2) des angefochtenen Beschlusses und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Der dagegen vom Kläger erhobene „außerordentliche" Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO j... mehr lesen...
Begründung: Die beiden mj Kinder entstammen der inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe ihrer Eltern. Zuletzt war der Vater mit Beschluss des Erstgerichtes vom 3. 9. 2003 zur Zahlung von Unterhaltsbeträgen in Höhe von EUR 627,-- für die Tochter und EUR 462,-- für den Sohn, jeweils ab 1. 4. 2003, verpflichtet worden (ON 14), wobei die Unterhaltspflicht für den jüngeren Sohn ab 1. 2. 2004 im Wege eines Unterhaltsvergleiches der Eltern auf EUR 528 angehoben wurde (ON 16). Mit Schrift... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Billigkeitsentscheidung bei Barauslagen. Auf einen Erfolg des Vermieters gegenüber der Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es nicht an. Hier hatte der Mieter mit seinem nicht eingegrenzten Zinsüberschreitungsantrag insoweit Erfolg, wie der Mietzins 22,5 % des zulässigen Überschritt. Kostenteilung für Sachverständigenkosten 1/4 Mieter, 3/4 Vermieter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem in seinem Kostenpunkt angefochtenen Sachbeschluss sprach das Erstgericht aus, dass der gesetzlich zulässige Mietzins für die Wohnung *****Wien, *****zum 1.3.2002 Euro 356,-- netto monatlich wertgesichert beträgt und der Antragsgegner durch Vereinbarung eines Hauptmietzinses von j 436,04 netto monatlich das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um Euro 80,04 netto monatlich überschritten hat. Hinsichtlich der Kostenentscheidung wurde vom Erstgericht kein Ausspruch über ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, mit dem Haus gasse *****gasse *****. Mit den 142/1453-Anteilen des Achtantragsgegners, B-LNr. *****, ist das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 19 verbunden. Durch Umlauf am 16. Mai 2003 erfolgten vier, am 28. Mai 2003 durch Aushang am schwarzen Brett im Stiegenhaus des Hauses kundgemachte Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z19
Rechtssatz: Billigkeitsentscheidung bei Barauslagen. Auf einen Erfolg des Vermieters gegenüber der Entscheidung der Schlichtungsstelle kommt es nicht an. Hier hatte der Mieter mit seinem nicht eingegrenzten Zinsüberschreitungsantrag insoweit Erfolg, wie der Mietzins 22,5 % des zulässigen Überschritt. Kostenteilung für Sachverständigenkosten 1/4 Mieter, 3/4 Vermieter. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den vom Zweitantragsgegner am 30. 9. 2003 zur Post gegebenen Rekurs gegen den Sachbeschluss des Bezirksgerichtes Leopoldstadt vom 20. 7. 2003, ON 12, als verspätet zurückgewiesen, weil der Beschluss seinem Hausverwalter bereits am 31. 7. 2003 zugestellt worden war. Damit sei bei Erhebung des Rekurses die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 37 Abs 3 Z 17 lit b MRG bereits abgelaufen gewesen. Der Umstand, dass der Sa... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON 181 stellte das Erstgericht die zuletzt monatlichen Unterhaltsvorschüsse von 1.050 ATS = 76,31 EUR mit Ablauf des 31. Dezember 1993 gemäß § 20 Abs 1 Z 4 lit a UVG ein. Die am 25. Juni 2004 volljährig gewordene Antragstellerin bezog Unterhaltsvorschüsse nach Paragraphen 3,, 4 Ziffer eins, UVG. Mit Beschluss vom 27. Jänner 1994 ON... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß § 77 Z 2, § 131 AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforschung allfälliger weiterer Erben. Das Erstgericht bestellte einen Erben- und Abwesenheitskurator gemäß Paragraph 77, Ziffer 2,, Paragraph 131, AußStrG für den - zur Adoption freigegebenen - unehelichen Sohn des vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin und zur Ausforsch... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm einen vor dem Gerichtskommissär geschlossenen Vergleich zwischen der Schwester des Erblassers und einer sich auf ein Testament berufenden Erbansprecherin sowie das Anerkenntnis des Testaments durch die Schwester zur Kenntnis, nahm die unbedingte Erbserklärung der Testamentserbin zu Gericht an und sah deren Erbrecht als erwiesen an; es legte deren eidesstättiges Vermögensbekenntnis der Verlassenschaftsabhandlung zu Grunde und erklärte diese für beend... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragstellerin wurde der bezeichnete Sachbeschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien am 25. 8. 2004 zugestellt. Dagegen hat sie einen außerordentlichen Revisionsrekurs erhoben, der am 24. 9. 2004 beim Erstgericht einlangte. Das für die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels maßgebliche Datum der Postaufgabe ist der 23. 9. 2004. Die vierwöchige Rechtsmittelfrist des § 37 Abs 3 Z 17 und 18 MRG iVm § 52 Abs 2 ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren im streitigen Verfahren in Form einer Stufenklage, die Beklagte schuldig zu erkennen, für bestimmte Zeiträume über die von den Klägern an die Beklagte bezahlten Beträge betreffend die Liegenschaft EZ 421 GB 44217 Weidenholz und die getätigten Ausgaben Rechnung zu legen sowie den Klägern die sich aufgrund der Rechnungslegung ergebenden zuviel eingehobenen Beträge in bestimmten Prozentsätzen zurückzuzahlen. Die Beklagte erhob den Einwand der Unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag festzustellen, dass die Antragsgegner als Vermieter gegenüber dem Antragsteller als Mieter durch anteilige Vorschreibung der Betriebskostenpositionen Müllabfuhr, Wasser/Abwasser, Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Strom, Entrümpelung, Service/Wartung das gesetzlich zulässige Zinsausmaß in den Jahren 1996 bis 1999 überschritten haben, und auf Schaffung eines entsprechenden Rückzahlungstitels mit Teilsachbeschluss ab. Hiebei ging es im... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 AMRG §37 Abs3 Z18
Rechtssatz: Der Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, wenn die als erheblich vorgetragene Rechtsfrage nach dem festgestellten Sachverhalt nicht entscheidungsrelevant ist. Entscheidungstexte 5 Ob 185/04y Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 185/04y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...