RS OGH 1993/3/9 5Ob160/92, 5Ob110/94 (5Ob111/94 - 5Ob124/94)

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Veröffentlicht am 09.03.1993
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Norm

MRG §2 Abs3

Rechtssatz

Eine Schmälerung der Rechte des in die Position des Untermieters Gedrängten liegt auch darin, daß ihm gegenüber der angemessene Hauptmietzins nach der zu § 26 Abs 1 MRG ergangenen Rechtsprechung um bis zu 100 % überschritten werden kann und er auch von den durch die §§ 6, 10, 12 MRG etc eingeräumten Rechten ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069810

Dokumentnummer

JJR_19930309_OGH0002_0050OB00160_9200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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