Norm
ABGB §918 Ib1Rechtssatz
Bei einem Dauerschuldverhältnis - wie es durch den Abschluß eines Mietvertrages begründet wird - sind nicht nur die Umstände bei Vertragsabschluß, sondern auch nachfolgende Entwicklungen zu beachten. Die rechtliche Relevanz geänderter Verhältnisse gehört nämlich zum Wesen jeder auf Dauer angelegten Rechtsbeziehung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0018345Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2016