Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) fest, dass das Recht des Beschwerdeführers zur Abgabe der Zivildiensterklärung vom 21. April 2005 zu diesem Zeitpunkt gemäß § 5a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 76a Abs. 1 ZDG infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen gewesen sei; die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers habe daher die Zivildienstpflicht nicht eintreten lassen. Zur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Für die Ansicht, die in der Verfassungsbestimmung des § 76a Abs. 2 ZDG 1986 zwingend vorgeschriebene Verständigung sei unterlassen worden, sodass der Lauf der sechswöchigen Frist des § 76a Abs. 1 ZDG 1986 nicht begonnen habe, bieten weder der Wortlaut der Bestimmung noch d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/11/0063 E 24. März 1999 RS 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Rechtmäßigkeit des angefochtene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: VwGG §30 Abs2;ZDG 1986 §5a Abs1 Z3 ;ZDG 1986 §76a Abs1;
Rechtssatz: Stattgebung - Zivildiensterklärung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde festgestellt, dass das Recht zur Abgabe einer Zivildiensterklärung im Zeitpunkt der Abgabe am 21. April 2005 gemäß § 5a Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 76a Abs. 1 ZDG infolge Ruhens dieses Rechtes ausgeschlossen gewesen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. November 2000 gab der Bundesminister für Inneres dem mit 14. Oktober 1999 datierten und am 14. Oktober 1999 beim Militärkommando Salzburg eingelangten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG "keine Folge". In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 15. Jänner 1991 tauglich befunden worden,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 2 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 29.9.1999, 99/11/0196, dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, in der mit der ZDG-Novelle 1996 eingeführten Bestimmung des § 76a Abs 2 ZDG die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/11/0148 E 24. Oktober 2000 RS 3 Stammrechtssatz Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die im § 76a Abs 2 ZDG vorgeschriebene Information im Falle des Wehrpflichtigen unterblieben ist. Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob sich... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 5a Abs. 4 in Verbindung mit § 5a Abs. 3 Z. 4 Zivildienstgesetz festgestellt, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 5. Juli 2000 Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer der Sache nach Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Aufhebung. Die belangte Behörde hat... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: VwRallg;ZDG 1986 §2 Abs2;ZDG 1986 §5a Abs3 Z4;ZDG 1986 §5a Abs4;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;
Rechtssatz: Nach § 2 Abs. 2 ZDG hat nur die erstmalige Stellung mit dem Ergebnis, der betreffende Wpfl sei tauglich, die Wirkung, dass eine Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung zu laufen beginnt. Eine entsprechende Bestimmung in Ansehung einer weiteren E... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 1999 wies der Bundesminister für Inneres den mit 8. Oktober 1998 datierten und am 12. Oktober 1998 beim Militärkommando Wien eingelangten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 6. September 1991 tauglich befunden worden, sei dies jedenfal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E 29.9.1999, 99/11/0196, dargelegt hat, hat sich der Gesetzgeber genötigt gesehen, in der mit der ZDG-Novelle 1996 eingeführten Bestimmung des § 76a Abs 2 ZDG die Verpflichtung des Bundesministers für Landesverteidigung zur Information ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788;
Rechtssatz: Unbestritten ist im vorliegenden Fall, dass die im § 76a Abs 2 ZDG vorgeschriebene Information im Falle des Wehrpflichtigen unterblieben ist. Es kommt im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob sich der Wehrpflichtige bereits früher mit der Möglichkeit der Zivildienstleis... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. Dezember 1999 wies der Bundesminister für Inneres den mit 29. April 1999 datierten und am 30. April 1999 zur Post gegebenen Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte der Bundesminister für Inneres aus, der Beschwerdeführer sei am 23. Jänner 1991 für tauglich befunden worden, sei dies jedenfalls bis 1. Jänner 1997... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Einberufungsbefehl) wurde der Beschwerdeführer gemäß § 35 Wehrgesetz 1990 - WG zur Leistung des Grundwehrdienstes ab 2. Mai 2000 einberufen. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Beschwerdeführer bringt vor, bei der am 23. Jänner 1991 durchgeführten Stellung sei seine Tauglichkeit festgestellt worden. In der Folge sei ihm der Antritt des Grundwehrdienstes wiederholt aufgeschoben w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/09/29 99/11/0196 2 Stammrechtssatz Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jed... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;WehrG 1990 §35 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs4;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §76a Abs1;
Rechtssatz: Das Militärkommando hatte von der Wehrpflicht auszugehen, weil die Zivildiensterklärung verspätet abgegeben wurde. Das Militärkommando war nicht verpflichtet, mit der Erlassung des Einberufungsbefehles bis zur Entscheidung über die beim... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid (Einberufungsbefehl) wurde der (im Jahr 1974 geborene) Beschwerdeführer gemäß § 35 Wehrgesetz 1990 - WG zur Ableistung des Grundwehrdienstes ab 30. August 1999 einberufen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof. Dieser lehnte nach Durchführung des Vorverfahrens mit Beschluss vom 16. Oktober 1999, B 1175/99-8, die Behandlung der Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/03/24 98/11/0063 2 Stammrechtssatz Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung über einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den (mit 17. März 1998 datierten und) am 20. März 1998 eingebrachten Antrag auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 71 Abs. 1 und 2 AVG ab. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer stütze seinen Antrag darauf, nicht im Sinne des § 76a Abs. 2 ZDG (i.d.F. der ZDG-Novelle 1996) über die neuerliche Mögli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs2;
Rechtssatz: Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jedenfalls kein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;ZDG 1986 §76a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 94/11/0355 1 Stammrechtssatz Die Frist zur Abgabe einer Zivildiensterklärung ist keine materiell-rechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche (mit der Folge, daß die Tage des Postenlaufes nicht in sie einzurechnen sind; Hinweis E VfGH 12.10.1994, B 1659/94). Daraus folgt, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde gemäß § 5a Abs. 4 iVm Abs. 3 Z. 4 ZDG (idF der ZDG-Novelle 1996, BGBl. Nr. 788) fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 4. März 1997 infolge Ruhens des Rechtes zur Abgabe einer Zivildiensterklärung Zivildienstpflicht nicht habe eintreten lassen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantra... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: WehrG 1990 §24 Abs3 Z4;WehrG 1990 §36a Abs1;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0016 E 24. März 1999
98/11/0283 E 24. März 1999
Rechtssatz: Die Befreiung von der Stellungspflicht und damit auch Präsenzdienstpflicht gemäß § 24 Abs 3 Z 4 WehrG 1990 lässt die Wehrpflicht u... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1996/788;ZDG 1986 §76a Abs2 idF 1996/788; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0016 E 24. März 1999
98/11/0283 E 24. März 1999
Rechtssatz: Das Unterbleiben der gebotenen rechtzeitigen Verständigung des WehrPfl gemäß § 76a Abs 2 ZDG hindert nicht den Beginn des Fristenlaufes nach § 76a Abs1 ZDG (hier: Die Bedeutung für die Entscheidung ü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juni 1994 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 13. Mai 1994 auf Wiedereinsetzung in die in § 2 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes sowie § 76a Abs. 2 Z. 1 des Zivildienstgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 187/1994 (ZDG) genannte Frist zur Einbringung eines Antrages auf Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen bzw. einer Zivildiensterklärung im Sinne des § 2 Abs. 1 ZDG gemäß § 71 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 AVG abgewiesen. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein44 Zivildienst
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;B-VG Art144 Abs1;WehrG 1990 §23 Abs2;ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §5 Abs2;ZDG 1986 §76a Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/11/0233
Rechtssatz: Dem Einleitungssatz des auf Verfassungsstufe stehenden § 2 ZDG zufolge ka... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Bundesminister für Inneres den Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung vom Wehrdienst aus Gewissensgründen vom 26. Jänner 1994 gemäß § 76a Abs. 1 ZDG idF BGBl. Nr. 187/1994 als unzulässig zurück. Aus dem Antrag gehe nicht hervor, daß der Beschwerdeführer die Befreiung vom Wehrdienst anstrebe, weil er bei Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnöte geriete, und daß er deshalb Zivildienst leisten wolle (§ 2 Abs. 1 ZDG). Damit entspreche der Antr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1991/675;ZDG 1986 §2 Abs1 idF 1994/187;ZDG 1986 §5 Abs4 idF 1991/675;ZDG 1986 §5 Abs5 idF 1991/675;ZDG 1986 §5a Abs4 idF 1994/187;ZDG 1986 §76a Abs1 idF 1994/187;
Rechtssatz: Durch negative Feststellungsbescheide nach § 5 Abs 4 idF BGBl 1991/675 wird wegen ... mehr lesen...