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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jedenfalls kein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes (dh grobes) Verschulden des WehrPfl gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999110196.X02Im RIS seit
19.10.2001