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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1999/09/29 99/11/0196 2Stammrechtssatz
Im Unterbleiben von Recherchen des WehrPfl über die neuerliche Möglichkeit zur Abgabe einer Zivildiensterklärung gemäß § 76a Abs1 ZDG kann auf Grund der Informationspflicht des BM für Landesverteidigung gemäß § 76a Abs 2 ZDG jedenfalls kein die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließendes (dh grobes) Verschulden des WehrPfl gesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000110032.X01Im RIS seit
20.11.2000