Das Schreiben der Beschwerdeführer vom 17. Dezember 2003 an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "Antrag auf Eignungsfeststellung zur Übernahme von Pflegekindern Wichtige Bewilligungsvoraussetzungen ... Nach Abschluss der Überprüfung erhalten wir eine Mitteilung über die Eignungsfeststellung. Mit dieser Mitteilung können wir auch andere Behörden um Vermittlung eines Pflegekindes (Adoptivkindes) ersuchen. Vor der Üb... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;JWG NÖ 1991 §11 Abs1;JWG NÖ 1991 §21 Abs1;JWG NÖ 1991 §21;JWG NÖ 1991 §35;JWG NÖ 1991 §40;JWG NÖ 1991 §9 Abs1;JWG NÖ 1991 §9 Abs3;
Rechtssatz: Während die Pflegebewilligung nur für ein bestimmtes Pflegeverhältnis erteilt werden darf (§ 21 Abs. 1 NÖ JWG 1991), ist eine - von einem bestimmten Pflegeverhältnis unabhängig... mehr lesen...
Beim Umwelt- und Kanalbauamt der mitbeteiligten Partei wurde Beschwerde darüber geführt, dass der Beschwerdeführer bei seinem Einfamilienwohnhaus Kaltenbrunnerstraße 97 keine Müllabfuhr habe; er entsorge seinen Müll an der steil abfallenden Böschung seines Hauses. Mit Schreiben vom 7. August 1996 teilte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Leoben dem Beschwerdeführer mit, anlässlich einer Überprüfung sei festgestellt worden, dass die Liegenschaft des Beschwerdeführers in der Katas... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §9 Abs1;AWG Stmk 1990 §9 Abs5;AWG Stmk 1990 §9 Abs7;
Rechtssatz: Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß Müll an, auch wenn das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §10 Abs2;AWG Stmk 1990 §9 Abs1;AWG Stmk 1990 §9 Abs5;
Rechtssatz: Entscheidend für die Anschlusspflicht ist der Anfall von Abfall auf dem Grundstück, nicht eine allfällige Beseitigungsmöglichkeit über andere Grundstücke. ... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;AWG Stmk 1990 §9 Abs1;
Rechtssatz: § 9 Abs 1 Stmk AWG 1990 stellt für die Anschlusspflicht an die Müllabfuhr weder auf Teile von Grundstücken - wie zB Bauobjekte, Bauflächen etc - noch auf einen (aus einem oder mehreren Grundstücken... mehr lesen...
Index: L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SteiermarkL82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
Norm: AWG Stmk 1990 §10 Abs2;AWG Stmk 1990 §9 Abs1;AWG Stmk 1990 §9 Abs5;
Rechtssatz: Für die zu verwendenden Müllbehälter gilt der Grundsatz, dass sich ihre Zahl unter anderem auch an der Menge des auf dem betreffenden Grundstück anfallenden Mülls zu orientieren... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des beschwerdeführenden Vereins vom 1. September 1995 auf Feststellung der Eignung, "privatrechtliche"Aufgaben der öffentlichen Jugendwohlfahrt zu erfüllen, gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Burgenländischen Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 32/1992, abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dem vom Beschwerdeführer vorgelegten Konzept sei zu entnehmen, daß er unter einer näher genannten Bezeichnung... mehr lesen...
Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland001 Verwaltungsrecht allgemein
Norm: JWG Bgld 1992 §9 Abs1;JWG Bgld 1992 §9 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bgld JWG 1992 kennt nicht eine Anerkennung von physischen oder juristischen Personen als Träger der freien Jugendwohlfahrt. § 9 Abs 1 Bgld JWG 1992 sieht vielmehr die Möglichkeit der Heranziehung von Einrichtungen der freien Jugendwohlfahrt zur Erfüllung von ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 2. Oktober 1985 wurde die monatliche Unterhaltsverpflichtung des Beschwerdeführers als ehelichen Vaters der minderjährigen Kinder Alexander (geboren am 10. Juli 1973) und Christian (geboren am 5. Oktober 1976) über seinen Antrag von bis dahin S 3.000,-- bzw. S 2.500,-- auf S 2.900,-- bzw. S 2.400,-- herabgesetzt. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, die genannten Unterhaltsleistungen an die zum "Einhebungskurator" nac... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §140;JWG 1954 §22 idF 1977/403;JWG Wr 1955 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen wird von dem Umstand mitbestimmt, daß dieser einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme unterzogen wird und die Unterbringung in einem Heim seinen Bedarf erhöht (Hinweis E 26.2.1976, 375/75, und E 6... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren61/04 Jugendfürsorge
Norm: AVG §38;AVG §56;JWG 1954 §22 idF 1977/403;JWG Wr 1955 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung betreffend die Unterhaltspflicht für die Verwaltungsbehörde bei Festsetzung einer Ersatzleistung nach § 9 Wr JWG "im Rahmen der Unterhaltspflicht" bindend ist, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 4. Dezember 1989 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 des Niederösterreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzes (NÖ JWG) 1978, LGBl. 9770-1, verpflichtet, für die Unterbringung seines Sohnes im Schülerheim Schloß Judenau in der Zeit vom 19. Jänner 1989 bis 30. September 1989 einen Kostenersatz von monatlich S 3.909,-- zu entrichten, wobei der anteilige Kostenersatz für Jänne... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;JWG NÖ 1978 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Unterhaltspflicht und damit die Kostentragungspflicht gem § 9 Abs 1 NÖ JWG ist um die Lehrlingsentschädigung, die nach Abzug der durch die Berufsausbildung erforderlichen Aufwendungen übrig bleibt, zu vermindern. Dafür sind die Umstände des Einzelfalles maßg... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich
Norm: JWG NÖ 1978 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 9 Abs 1 NÖ JWG kennt - anders als beim Übergang von Rechtsansprüchen nach § 10 NÖ JWG - keinen zeitlichen Beginn der Kostenersatzpflicht mit der Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Anzeige. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X01... mehr lesen...
Index: L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)61/04 Jugendfürsorge
Norm: ABGB §140;JWG 1989;JWG NÖ 1978 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Behörden der Jugendwohlfahrtspflege bei der Festsetzung der Ersatzbeträge dann nicht fehlgehen, wenn sie die Praxis der ordentlichen Gerichte in Unterhaltssa... mehr lesen...
Sabine N, die am 18. April 1974 geborene eheliche Tochter des Beschwerdeführers, wurde über Antrag ihrer Eltern am 9. Oktober 1988 in die Pflege und Erziehung der Stadt Wien übernommen. Mit Mandatsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Dezember 1988 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 des Wiener Jugendwohlfahrtsgesetzes (Wr. JWG) verpflichtet, der Stadt Wien zum Ersatz der Kosten von Maßnahmen der öffentlichen Jugendwohlfahrtspflege für die Zeit vom 9. Oktober bis 31. Dez... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1955 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die tatsächlich entstandenen Auslagen für den Unterhalt eines Minderjährigen bilden die Grenze der Kostenersatzpflicht und nicht die Höhe durchschnittlicher Unterhaltsverpflichtungen (Hinweis E 17.2.1981, 1471/78). Gem § 9 Abs 1 Wr JWG haben die Eltern diese Kosten allerdings nur im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zu tragen, dh es ... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;JWG Wr 1955 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen darüber, ob bzw. inwieweit Mietkosten, Kosten für eine Eigentumswohnung, Kosten für Strom und Telefon, sowie Fernseh- und Rundfunkgebühren die Unterhaltsbemessungsgrundlage (bei Errechnung des Unterhalts nach § 9 Abs 1 Wr. JWG iVm § 140 ABGB) schmälern. ... mehr lesen...
Index: L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §140;AVG §66 Abs4;JWG Wr 1955 §9 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine Kostenersatzpflicht nach § 9 Abs 1 Wr. JWG mit Mandatsbescheid ab 18.12.1985, mit Vorstellungsbescheid vom 18.12.1985 bis 22.12.1986 und mit Berufungsbescheid vom 18.12.1985 bis 2.7.1987 auferlegt wurde, liegt hinsichtlich de... mehr lesen...
Index: L92701 Jugendwohlfahrt Kinderheim Burgenland61/04 Jugendfürsorge66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §292;ASVG §293;ASVG §294;JWG 1954 §4 Abs1;JWG Bgld 1957 §9 Abs1 Satz2;
Rechtssatz: Bei einem Ersatzanspruch des Landes nach § 9 Abs 1 zweiter Satz Bgld JWG gegen einen Unterhaltspflichtigen handelt es sich nicht um einen Unterhaltsanspruch der Kinder, sondern um einen öffentlich-rechtlichen... mehr lesen...