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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Stmk 1990 §10 Abs2;Rechtssatz
Für die zu verwendenden Müllbehälter gilt der Grundsatz, dass sich ihre Zahl unter anderem auch an der Menge des auf dem betreffenden Grundstück anfallenden Mülls zu orientieren hat. Hingegen ist Müll, der von anderen Grundstücken anfällt, nicht zu berücksichtigen. Ob der Müll anderweitig entsorgt werden kann, ist für die Anschlusspflicht ohne Belang.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999070038.X03Im RIS seit
21.02.2002