RS Vwgh 1990/10/23 88/11/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1990
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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
61/04 Jugendfürsorge

Norm

ABGB §140;
JWG 1954 §22 idF 1977/403;
JWG Wr 1955 §9 Abs1;

Rechtssatz

Der Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen wird von dem Umstand mitbestimmt, daß dieser einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme unterzogen wird und die Unterbringung in einem Heim seinen Bedarf erhöht (Hinweis E 26.2.1976, 375/75, und E 6.3.1990, 89/11/0202).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988110198.X03

Im RIS seit

01.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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