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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim WienNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Der Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen wird von dem Umstand mitbestimmt, daß dieser einer Jugendwohlfahrtsmaßnahme unterzogen wird und die Unterbringung in einem Heim seinen Bedarf erhöht (Hinweis E 26.2.1976, 375/75, und E 6.3.1990, 89/11/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988110198.X03Im RIS seit
01.02.2002