RS Vwgh 1999/7/15 99/07/0038

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Veröffentlicht am 15.07.1999
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark

Norm

AWG Stmk 1990 §2 Abs3 Z1;
AWG Stmk 1990 §9 Abs1;
AWG Stmk 1990 §9 Abs5;
AWG Stmk 1990 §9 Abs7;

Rechtssatz

Auf einem Grundstück, auf dem sich ein Wohnhaus befindet, fällt erfahrungsgemäß Müll an, auch wenn das Wohnobjekt nur sporadisch benützt wird (Hinweis E 28.3.1996, 95/07/0197).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999070038.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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