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L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim NiederösterreichNorm
JWG NÖ 1978 §9 Abs1;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 9 Abs 1 NÖ JWG kennt - anders als beim Übergang von Rechtsansprüchen nach § 10 NÖ JWG - keinen zeitlichen Beginn der Kostenersatzpflicht mit der Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Anzeige.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X01Im RIS seit
01.06.2001