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L92703 Jugendwohlfahrt Kinderheim NiederösterreichNorm
ABGB §140;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß die Behörden der Jugendwohlfahrtspflege bei der Festsetzung der Ersatzbeträge dann nicht fehlgehen, wenn sie die Praxis der ordentlichen Gerichte in Unterhaltssachen als Richtschnur nehmen (Hinweis E 26.9.1984, 83/11/0093, 0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990110048.X04Im RIS seit
01.06.2001