Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: Die in § 39 Abs 8 Z3 WGG enthaltene Ausnahmereglung (hier: Anträge, die auf eine Überprüfung der Endabrechnung der gesamten Baukosten oder des Saldos, der zum 31.12.1978 auszuweisen ist, gerichtet sind) ist so zu verstehen, daß der Gesetzgeber die Aufrollung alter, noch auf der Rechtslage und den Kalkulationen vor dem Inkrafttreten des WGG 1979 basierender Abrechnungen vermeiden wollte, doch si... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erließ am 28.8.1986 auf Grund des vom Kläger vorgelegten, vom Bezogenen Günther W***** akzeptierten, auf den Betrag von DM 5.400.000,-- lautenden Sichtwechsels vom 10.12.1984, der auf der Rückseite Blankoindossamente der K***** Bank, der beklagten Bank sowie des Klägers trägt, gegen die beklagte Bank als Indossantin den Wechselzahlungsauftrag, sie sei schuldig, den Wechselteilbetrag von DM 1.400.000,-- = S 9.954.000,--s.A. zu bezahlen. Der We... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.9.1969, 24.2.1971 und 28.6.1974 geborenen Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten; dessen mit der Mutter der Kinder am 4.6.1970 geschlossene Ehe ist mit Urteil vom 22.7.1983, in Rechtskraft erwachsen am 29.3.1984, aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten geschieden worden. Die Obsorge für die damals noch minderjährigen Kinder wurde danach der Mutter allein übertragen. Mit der am 11.9.1990 eingebrachten und hinsichtlich der noch minderjährigen Dritt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verneinung der Frage, ob ein Verfahren nach § 22 Abs. 1 Z 6 WGG durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der gemeinnützigen Bauvereinigung gemäß § 7 KO unterbrochen wird, ist durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 11.9.1990, 5 Ob 80/90, gedeckt, die in einem dieselbe gemeinnützige Bauvereinigung betreffenden Verfahren nach § 22 Abs. 1 Z 6 WGG, anhängig zu 18 Msch 21/89 des Bezirksgerichtes Salzb... mehr lesen...
Norm: KO §7WGG §22
Rechtssatz: Die Eröffnung des Konkurses über die nach § 22 Abs 1 Z 6 im Verbindung mit § 22 Abs 2 WGG belangte Bauvereinigung ist für den Fortgang dieses Verfahrens nur insoweit bedeutsam, daß anstelle der Gemeinschuldnerin der Masseverwalter dem Verfahren beizuziehen ist, jedoch keine Unterbrechung des außerstreitigen Verfahrens eintritt. Entscheidungstexte 5 Ob 80/90 ... mehr lesen...
Begründung: Wohnungseigentümer der von der Gegnerin errichteten Baulichkeit beantragten die Überprüfung der Zulässigkeit des Preises mit der Behauptung, die Berechnung verstoße gegen § 13 WGG, weil die Baukostenverrechnung nicht richtig sei und die Wohnungseigentümer mit Straßenerrichtungskosten belaste, die auf mehrere Liegenschaften aufzuteilen gewesen wären, und weil die Bauvereinigung Skonti nicht ausgewiesen und abgezogen habe. Bei richtiger Verrechnung der Baukosten hätten d... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z8MRG §37 Abs3 Z2WGG 1979 §22WGG 1979 §22 Abs4 Z1
Rechtssatz: Die Überprüfung der Zulässigkeit / Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises gemäß § 15 WGG, § 14 EntgRV betrifft - zumindest dann, wenn § 22 Abs 2 und 3 WGG nicht anzuwenden ist - jeweils nur die Bauvereinigung und den einzelnen Wohnungswerber, die rechtlichen Interessen der übrigen Wohnungswerber werden durch die Entscheidung über den Antrag nicht un... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Die dem § 37 Abs 1 MRG entsprechende Neufassung des Kataloges des § 22 Abs 1 WGG durch das am 25.07.1987 in Kraft getretene 1.WÄG sollte nicht eine Änderung der Rechtslage, sondern nur eine Klarstellung bringen. Entscheidungstexte 5 Ob 42/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 5 Ob 42/90 Veröff: WoBl 1991,81 = MietSlg XLII/22 ... mehr lesen...
Norm: EntgRV §14WGG §15WGG §22
Rechtssatz: Bei Beantwortung der Frage, welche Methode der Aufteilung der Gesamtkosten dem WGG entspricht, ist - wenn die Rechtsmittelinstanz nach Inkrafttreten des 1.WÄG entscheidet - von § 15 WGG idF des 1.WÄG und § 14 EntgRV auszugehen, wonach zwar bei Übertragung eines Miteigentumsanteil der dem Anteil entsprechende Betrag als angemessener Preis gilt, aber in Fällen, in denen öffentliche Wohnbauförderungsmitte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine gemeinnützige Bauvereinigung im Sinne des WGG 1979, hat auf der ihr gehörenden Liegenschaft EZ 385 KG Siebenhirten Wien 23., Akaziengasse 35-57 unter Inanspruchnahme von Mitteln nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 28 Reihenhäuser errichtet und am 1. 6. 1982 den Antragsgegnern sowie den übrigen dem Verfahren beigetretenen Wohnungswerbern zur Benützung überlassen. Aus den zwischen der Antragstellerin und den Antragsgegnern sowie den übrigen Wo... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Da den Gesetzesmaterialien die Absicht des Gesetzgebers, eine normative Änderung der Zulässigkeit des besonderen außerstreitigen Verfahrens durch Ausschluß der Anträge auf Feststellung des nach § 17 WGG zurückzuzahlenden Betrages, nicht zu entnehmen ist, und auch sonstige
Gründe: für eine solche, den bisherigen, vom Gesetzgeber zu berücksichtigenden Bestrebungen zuwiderlaufenden Maßnahme auch nicht erkennbar sind, ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z16WGG 1979 §22
Rechtssatz: Eine Anfechtung des im Sinne des § 22 Abs 2 Z 1 WGG ergehenden Beschlusses, mit welchem der belangten Bauvereinigung die Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten unter Anschluss eines Verzeichnisses aller Vertragspartner im Sinn des § 13 Abs 1 WGG aufgetragen wird, ist nicht gesetzlich ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 2/90 ... mehr lesen...
Begründung: Am 22.Juni 1988 stellte der Antragsteller als Wohnungseigentumsbewerber bezüglich der Wohnung top.Nr.24 in der von der Antragsgegnerin als Gemeinnütziger Bauvereinigung errichteten Wohnhausanlage Wien 4., Belvederegasse 13, bei der MA 50-Zentrale Schlichtungsstelle den Antrag, die Angemessenheit des von der Antragsgegnerin begehrten Preises für diese Wohnung in der Höhe von 2,340.893 S zu überprüfen und der Antragsgegnerin die Rückzahlung eines allfälligen Überschreitu... mehr lesen...
Begründung: In der am 3.4.1989 vor dem Erstgericht aufgenommenen Niederschrift stellte Ilse G*** den Antrag, das Stadtjugendamt Krems an der Donau vom Amt des Unterhaltssachwalters der beiden Kinder zu entheben. Sie sei auf Grund einer mit dem Vater der Kinder getroffenen Vereinbarung nunmehr in der Lage, für den Unterhalt der Kinder selbst zu sorgen (ON 401). Einen gleichen Antrag (ON 404) stellte auch Peter G*** als Vater unter Hinweis auf einen am 3.4.1989 vor dem Erstgericht a... mehr lesen...
Begründung: Die Eheleute Josef und Stefanie M*** - die ehelichen Eltern des mj. Karl M*** - nahmen mit dem am 20. Oktober 1986 errichteten Notariatsakt das an den Minderjährigen gerichtete Schenkungsanbot des Landwirtes Stefan H*** betreffend die Liegenschaft EZ 324 Grundbuch Trasdorf mit dem Grundstück 1835 an. Stefan H*** hatte dieses Grundstück am 7. November 1985 in einem gegen Aloisia M*** als grundbücherlicher Eigentümerin geführten Zwangsversteigerungsverfahren des Erstgeri... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §15WGG 1979 §22
Rechtssatz: Die Überprüfung der Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Preises durch das Gericht, das die gemeinnützige Bauvereinigung zur Vorlage der Endabrechnung über die gesamten Baukosten verhalten kann, umfaßt auch die Grundkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 82/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 5 Ob 82/88 Veröff: SZ 61/228 ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Fristversäumnis im Sinne des § 22 Abs 3 WGG bewirkt keinen Eingriff in die materiellrechtlichen Ansprüche auf Überprüfung der Angemessenheit des Kaufpreises und auf Rechnungslegung (- der Prozeßweg bleibt offen). Entscheidungstexte 5 Ob 82/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 5 Ob 82/88 Veröff: SZ 61/228 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elfriede S*** war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 456 KG Simmering mit dem Haus Simmeringer Hauptstraße 84/Gottschalkgasse 1, einem abbruchreifen bereits geräumten Altgebäude. Mit schriftlichem Kaufvertrag vom 6./30. August 1973 (Beilage 5) verkaufte Elfriede S*** diese Liegenschaft an die beklagte Partei, wobei der vereinbarte Kaufpreis von S 940.000 nicht bar bezahlt, sondern anläßlich der Rückübertragung von Liegenschaftsanteilen an die Verkäuferin g... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BKWG 1979 §22
Rechtssatz: Überbringersparurkunden kommt gesteigerte Legitimationswirkung insoweit zu, als die gutgläubige Kreditunternehmung von ihrer Zahlungspflicht befreit wird, wenn sie an den Inhaber der Sparurkunde, allenfalls nach Nachweis der formalen Berechtigung durch Nennung eines Losungswortes, leistet. Entscheidungstexte 7 Ob 690/87 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zum Nachlaß der am 14. Mai 1985 verstorbenen Johanna K*** gehörte auch das auf den Namen der Erblasserin lautende von der beklagten Partei ausgestellte Sparbuch Nr. 618/12590009 mit einem Einlagenstand zum Todestag von S 150.005,85. Der Kläger ist Testamentserbe nach Johanna K***. Am 30. Mai 1985 wurde das Sparguthaben an einen nicht Berechtigten ausbezahlt. Der Kläger begehrt den Sparbetrag zum Todestag der Erblasserin samt Anhang. Das Sparbuch sei im Zuge de... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §8 Abs3MRG §37 Abs1 Z5WGG 1979 §22
Rechtssatz: Ansprüche nach § 8 Abs 2 und 3 MRG gehören auch dann ins außerstreitige Verfahren nach § 22 WGG 1979 (§ 37 Abs 1 Z 5 MRG), wenn es um Mietgegenstände in Gebäuden geht, die von einer gemeinnützigen Bauvereinbarung errichtet worden sind und im Eigentum einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder Verwaltungsvereinigung stehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin bewohnt als Mitglied der Antragsgegnerin in deren Haus Wien 22., Guido Lammer-Gasse 5, Stiege 7, die Wohnung Nr.4 aufgrund des Nutzungsvertrages vom 26.Mai 1977. Im Jahre 1982 ließ die Antragsgegnerin an den Außenwänden des Hauses und u.a. auch in der Wohnung der Antragstellerin zur Behebung von im Winter 1977/78 u.a. in der Wohnung der Antragstellerin aufgetretener Schimmelpilzbildung Wärmedämmplatten anbringen. Wegen der im Zuge dieser Sanierungsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegen den von der klagenden Partei aufgrund der von der beklagten Partei ausgestellten und von Hans S*** akzeptierten sieben Wechsel vom 10.5. bzw. 5.6.1984 gegen die beklagte Partei erwirkten Wechselzahlungsauftrag über die Summe von insgesamt S 744.610,56 s. A. erhob die beklagte Partei Einwendungen. Sie brachte darin vor, die Wechsel seien ungültig, weil es nach dem italienischen Valutengesetz erforderlich sei, daß sie in Italien mit Stempelmarken versehen un... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des ehelichen Vaters gegen die Bestellung des Bezirksjugendamtes für den 13. und 14. Bezirk zum besonderen Kurator gemäß § 22 JWG für beide Kinder zur Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche und die Verständigung, daß er künftig seine Unterhaltsleistungen für die Kinder an das Jugendamt zu erbringen habe, mangels Beschwer zurück. Rechtliche Beurteilung Der vom ehelichen Vater gegen ... mehr lesen...
Begründung: Beate N***, geboren 27.8.1980, ist das eheliche Kind des Helmut N*** und der Ulrike S***. Mit Beschluß des Landesgerichtes Feldkirch vom 28.4.1982, 4 Cg 1895/81, wurde die Ehe der Eltern gemäß § 55 a EheG geschieden. Die von den Eltern getroffene Vereinbarung, wonach die elterlichen Rechte und Pflichten der Mutter allein zustehen und der Vater zum Unterhalt des Kindes einen Betrag von S 1.400 monatlich zu leisten hat, wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 27.5.1982,... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22
Rechtssatz: Nicht nur Wohnungseigentümer sondern auch Wohnungseigentumsbewerber können im Anwendungsbereich des § 22 WGG den Überprüfungsantrag stellen. Entscheidungstexte 5 Ob 78/85 Entscheidungstext OGH 01.10.1985 5 Ob 78/85 Veröff: MietSlg XXXVII/39 5 Ob 42/90 Entscheidungstext OGH 26.06.1990 5 Ob 42/90 A... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: Durch die Übergangsbestimmung des § 39 Abs 8 Z 3 WGG wird für Bauten, die vor dem Inkrafttreten des WGG bezogen oder kollaudiert wurden, das außerstreitige Überprüfungsverfahren des § 22 WGG für Einwendungen gegen die Richtigkeit der Endabrechnung für nicht anwendbar erklärt. Entscheidungstexte 5 Ob 78/85 Entscheidungstext OGH 01.... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §22WGG 1979 §39 Abs8 Z3
Rechtssatz: § 22 WGG gilt nach der Übergangsregelung des § 39 Abs 8 Z 3 WGG nicht für Anträge, die auf eine Überprüfung der Endabrechnung der gesamten Baukosten gerichtet sind, wenn die Baulichkeit vor dem 01.01.1980 erstmals, wenn auch nur von einem Berechtigten (§ 39 Abs 12 WGG), bezogen wurde oder die baubehördliche Benützungsbewilligung vor diesem Zeitpunkt erteilt wurde. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Die am 5.4.1972 geborene Manuela A ist ein eheliches Kinder des Wilhelm und der Hedwig A. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien von 28.2.1974 geschieden (ON 30). Mit Beschluß vom 4.10.1973 (ON 10) wurde hinsichtlich des Kindes die gerichtliche Erziehungshilfe angeordnet und die am 13.6.1973 erfolgte Heimunterbringung pflegschaftsbehördlich genehmigt. Mit Beschluß vom 28.10.1974 (ON 29) wurde im Rahmen der gerichtlichen Erziehungshilfe die ü... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des mj. Thomas R ist aufrecht. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 6. 3. 1980 wurde auf Antrag der Mutter das Bezirksjugendamt für den Wiener 16. Bezirk zum besonderen Kurator für den Minderjährigen zur Durchsetzung seiner Unterhaltsansprüche gegen den Vater bestellt. Mit Eingabe vom 4. 3. 1983 regte das Bezirksjugendamt eine pflegschaftsgerichtliche Verfügung an. Es bestehe zugunsten des Minderjährigen ein Bausparvertrag mit der Allgemeinen Bausparkasse der Volksban... mehr lesen...