Norm
ABGB §371 BRechtssatz
Überbringersparurkunden kommt gesteigerte Legitimationswirkung insoweit zu, als die gutgläubige Kreditunternehmung von ihrer Zahlungspflicht befreit wird, wenn sie an den Inhaber der Sparurkunde, allenfalls nach Nachweis der formalen Berechtigung durch Nennung eines Losungswortes, leistet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0010939Dokumentnummer
JJR_19870924_OGH0002_0070OB00690_8700000_001