Norm: JWG §22
Rechtssatz: Bei der Vertretungsmacht eines gemäß § 22 Abs 2 JWG bestellten besonderen Sachwalters zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, handelt es sich um keine auf einzelne bestimmte Prozeßhandlung beschränkte Vollmacht, die im Regelfall mit dem Tode erlischt. Damit erscheint es aber sachgerecht, die Vertretungsmacht des besonderen Kurators, was ihre Weiterwirkung beim Tod des Vertretenen betrifft, so wie eine Prozeßvollmach... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3JWG §22
Rechtssatz: Durch die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum Sachwalter nach § 22 JWG hat der Minderjährige das Recht erworben, durch sie vertreten zu werden. Daher keine Bedachtnahme auf einen verspäteten Rekurs. Entscheidungstexte 2 Ob 561/83 Entscheidungstext OGH 13.09.1983 2 Ob 561/83 2 Ob 625... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22UVG §4 Z2UVG §4 Z3UVG §9 Abs3
Rechtssatz: Daß auch ein besonderer Sachwalter nach § 22 JWG immer zu entheben wäre, wenn ein Fall der Vorschußgewährung bloß nach § 4 Z 2 oder 3 UVG vorliegt und die Bezirksverwaltungsbehörde zur Durchsetzung des Unterhaltsanspruches des Kindes nach der Lage des Falles nichts beizutragen vermag (§ 9 Abs 3, 2.Satz UVG), ist weder den Bestimmungen des JWG noch dem UVG... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3 DJWG §22
Rechtssatz: Wurde das Bezirksjugendamt vom Pflegschaftsgericht rechtskräftig zum Unterhaltssachwalter bestellt, wurde durch diesen Gerichtsbeschluß und nicht durch ein privatrechtliches Rechtsgeschäft (zB Bevollmächtigungsvertrag) des Vaters das Bezirksjugendamt alleiniger und unmittelbarer Vertreter der Kinder für die Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche. Seither ist dieser Aufgabenkreis dem Vater als allgemeine... mehr lesen...
Norm: MG §24WGG §22
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 22 WGG 1979 ebenso wie im Verfahren nach § 24 MG kann nur über die Zulässigkeit der seitens der Bauvereinigung erfolgten konkreten Vorschreibung eines ziffernmäßig bestimmten Betrages zu einem bestimmten Termin abgesprochen, nicht aber das gesetzlich zulässige Entgelt schlechthin bindend festgesetzt werden (Rechtslage vor MRG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht verpflichtete die Beklagte als Ausstellerin auf Grund des Schecks vom 13. Mai 1977 mit Scheckzahlungsauftrag vom 4. November 1977, der Klägerin die Schecksumme von 9 000 000 Lire samt 6% Zinsen seit 3. Juni 1977, die Vergütung in der Höhe von 30 000 Lire und die mit 6 255.56 S bestimmten Kosten des Zahlungsauftrages zu bezahlen. Die Beklagte beantragte die Aufhebung des Scheckzahlungsauftrages und brachte in ihren Einwendungen vor, mit der Klägerin nie in Geschäftsbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Solange das Bezirksjugendamt die Vormundschaft führt, können nur von ihm namens des Kindes Anträge gestellt werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist zwar in der Frage der Entziehung oder Einschränkung der elterlichen Rechte und Pflichten erforderlichernfalls anzuhören und kann ("wer immer") auch das Gericht anrufen, wenn die Eltern oder Großeltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §20JWG §22
Rechtssatz: Grundsätzlich hat niemand ein Recht auf Bestellung zum Kurator, auch nicht die Bezirksverwaltungsbehörde. Entscheidungstexte 1 Ob 678/78 Entscheidungstext OGH 20.07.1978 1 Ob 678/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049156 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AAußStrG §16 BIII2bJWG §22
Rechtssatz: Da das Gesetz bei der Beurteilung, ob eine offenbare Gesetzwidrigkeit vorliegt, in seinem Zusammenhang betrachtet werden muß, kann hier (§§ 18, 22 JWG) kein Zweifel an der Absicht des Gesetzgebers aufkommen, welche dahin geht, daß dann, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde als Kurator oder Sachwalter eines Minderjährigen einen Vergleich über die Höhe gesetzlicher Unterhaltsleistungen abschlie... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BKWG 1939 §22SpReg §14
Rechtssatz: Bei einem auf Grund eines Spareinlagevertrages von der Kreditunternehmung geführten Konto handelt es sich um ein Evidenzkonto, also nicht ein Konto des Kunden, sondern bloß ein Konto der Kreditunternehmung. Entscheidungstexte 6 Ob 688/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 688/77 Veröff: EvBl 1978/120 S 350 = QuHGZ 1978 4/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbKWG 1939 §22
Rechtssatz: Eine Bank ist nicht berechtigt, ihre Forderung gegen einen Kunden (hier aus der Überziehung eines Gehaltskontos) gegen dessen Forderung aus einem mit ihm abgeschlossenen Bankspareinlagenvertrag durch einseitige Aufrechnungserklärung zu kompensieren. Entscheidungstexte 6 Ob 688/77 Entscheidungstext OGH 06.10.1977 6 Ob 688/77 Veröff: SZ 50... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß sie von M als Kaution dessen von der beklagten Partei ausgestelltes Sparbuch mit einem Einlagenstand von 6000 S erhalten habe. Als der Kautionsfall eingetreten sei und die Klägerin dieses Sparbuch bei der beklagten Partei realisieren habe wollen, habe diese unter Hinweis darauf, daß sie selbst Forderungen gegen M habe, nur einen Betrag von 3965 S zur Auszahlung gebracht. Die beklagte Partei sei nicht berechtigt, Forderungen gegen den ursprünglichen Einleg... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 Abs3 DJWG §22
Rechtssatz: Keine Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Sachwalter des Kindes für die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, wenn die Hereinbringung bisher problemlos war. Entscheidungstexte 7 Ob 816/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 7 Ob 816/76 Veröff: ÖA 1978,47 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BKWG 1939 §22SpReg §14
Rechtssatz: Bausparbriefe stellen nur eine Urkunde über das zwischen Sparer und seinem Vertragspartner bestehende Rechtsverhältnis dar, sind also nur Beweisurkunden. Entscheidungstexte 3 Ob 255/75 Entscheidungstext OGH 27.01.1976 3 Ob 255/75 Veröff: NZ 1978,11 = JBl 1977,600 4 Ob 562/91 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22
Rechtssatz: Welche Maßnahmen unter dem Begriff "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" im einzelnen zu verstehen sind, wird im Gesetz nicht gesagt; ebensowenig wann ein "schwieriger Fall" vorliegt, weshalb auch die Beurteilung dieser Voraussetzung dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtes überlassen ist. Entscheidungstexte 6 Ob 111/75 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §305ABGB §391KWG 1939 §22
Rechtssatz: Der gemeinte Wert eines weder durch Losungswort noch auf andere Weise gesperrten Sparbuches richtet sich nach dem Betrag, bis zu den der Finder im Bereich des Möglichen eine Auszahlung hätte verlangen können. Entscheidungstexte 7 Ob 156/75 Entscheidungstext OGH 25.09.1975 7 Ob 156/75 Veröff: EvBl 1976/136 S 265 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 Abs1 B1JWG §22 zweiter Satz
Rechtssatz: Wurde gem § 22 zweiter Satz JWG die Bezirksverwaltungsbehörde (zwecks Hereinbringung von Unterhaltsbeträgen für einen Minderjährigen) zum besonderen Kurator bestellt, so ist sie nicht auch befugt, Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrages auf Aberkennung der väterlichen Gewalt zu erheben. Entscheidungstexte 8 Ob 239/74 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BBWG §31 Abs3KWG 1939 §22SpReg §14
Rechtssatz: Durch das Losungswort soll der Nachweis der Identität des Erlegers erspart werden. An der Rechtsnatur des zwischen dem Erleger und der Bank abgeschlossenen Bankspareinlagenvertrages ändert sich hiedurch nichts. Auf Grund dieses Vertrages steht dem Erleger gegen die Bank ein Forderungsrecht zu, welches er abtreten kann. Daraus ergibt sich, daß der Aussteller eines Sparbuches mit Losu... mehr lesen...
Der Kläger Erich W begehrt von der Beklagten die Bezahlung von 456.340 S samt 4% Zinsen seit 13. März 1973. Er brachte vor, daß ihm seine Großmutter kurz vor ihrem Tod vier Sparbücher über Spareinlagen bei der Beklagten mit einem Einlagenstand von zusammen 335.000 S geschenkt und ihm bei der Übergabe auch die Losungsworte genannt habe. Der Kläger welcher auch der Alleinerbe nach seiner Großmutter sei, habe die Losungsworte jedoch vergessen. Die Beklagte verweigere die Auszahlung der S... mehr lesen...
Norm: ABGB §166a Abs1ABGB §198 Abs3 DAußStrG §9 B2JWG §22
Rechtssatz: Wurde das Jugendamt iS der §§ 22 JWG, 198 Abs 3 ABGB zum besonderen Sachwalter zur "Durchsetzung der Unterhaltsansprüche" eines Minderjährigen bestellt, so hat es alle mit der Hereinbringung des Unterhaltes vom Vater des Kindes zusammenhängenden Aufgaben zu erfüllen.Dazu gehört aber nicht nur die Geltendmachung der dem Kind gem § 166 a Abs 1 ABGB zustehenden Alimentationsansp... mehr lesen...
Norm: ABGB §271JWG §17JWG §22AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Gegen die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator oder besonderen Sachwalter gemäß § 22 JWG in einem Falle, bei dem es sich um die Hereinbringung von Unterhaltsanprüchen ehelicher minderjähriger österreichischer Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten, handelt, bestehen keine Bedenken. Das in den Vorschriften des § 17 JWG zum Ausdruck kommende Territorialitä... mehr lesen...
Norm: JN §51 Abs2 Z10JN §104 AUWG §22
Rechtssatz: Die Eigenzuständigkeit des mit der Handelsgerichtsbarkeit betrauten GH für Ansprüche nach dem UWG schließt eine Vereinbarung der Zuständigkeit eines Bezirksgerichtes gemäß § 104 JN aus. Entscheidungstexte 4 Ob 307/73 Entscheidungstext OGH 20.03.1973 4 Ob 307/73 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §16 BIII2cJWG §22
Rechtssatz: Eine ausdrückliche Bestimmung, welche Bezirksverwaltungsbehörde zum besonderen Kurator bestellt werden kann, enthält § 22 JWG nicht. Schon allein aus diesem Grunde kann in der Ablehnung der Enthebung einer Bezirksverwaltungsbehörde keine offenbare Gesetzwidrigkeit erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 163/71 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BBWG §31 Abs1BWG §32KWG 1939 §22
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur eines nur auf eine Zahl lautenden Banksparbuches beziehungsweise des Banksparvertrags. Entscheidungstexte 1 Ob 120/70 Entscheidungstext OGH 02.07.1970 1 Ob 120/70 Veröff: SZ 43/121 = EvBl 1971/39 S 73 = RZ 1971,29 = QuHGZ 1971 3/86 6 Ob 23/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Mit der seit 8. Mai 1969 anhängigen Klage macht die Klägerin gegenüber der Beklagten, einer Bank, einen Anspruch von 54.488 S geltend. Sie begrundet ihn damit, daß sie am 7. Juli 1964 bei der Beklagten aus eigenen Ersparnissen eine Spareinlage von 50.000 S geleistet und dafür das Banksparbuch Nr 1032, ein Überbringersparbuch ohne Klausel, erhalten habe. Zum 29. Juni 1968 habe das Buch zufolge Zinsenzubuchungen ein Guthaben von 54.488 S aufgewiesen. Als sie anfangs Februar 1969 Abhebun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1JWG §22
Rechtssatz: Der Bezirksverwaltungsbehörde kommt keine Rekurslegitimation gegen die Abweisung ihres Antrages auf Bestellung zum besonderen Kurator im Sinne des § 22 JWG zu. Entscheidungstexte 8 Ob 248/69 Entscheidungstext OGH 16.12.1969 8 Ob 248/69 EvBl 1970/214 S 353 1 Ob 678/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IAJN §51 Abs2 Z10UWG §22
Rechtssatz: Auch Ansprüche des Dienstgebers gegen den Dienstnehmer gehören dann, wenn sie sich auf das UWG stützen, vor das HG. Entscheidungstexte 4 Ob 337/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1968 4 Ob 337/68 Veröff: SozM IVA,331 = ÖBl 1969,14 = EvBl 1969/161 S 242 = SZ 41/145 Schlagworte SW: A... mehr lesen...
Der Kläger beantragt die Verurteilung des Beklagten, es zu unterlassen, Geschäftsmethoden des Klägers und dessen Geschäftsverbindungen zu benützen, sowie ihm anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder ihm durch seine Tätigkeit für den Kläger bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwenden; ferner ihn zur Zahlung eines Betrages von 25.000 S s. A. sowie einer Geldbuße von 10.000 S zu verurteilen. Der Kläger betreibe im Standort W. einen Handel mit Bürobedarf... mehr lesen...
Norm: JWG §19JWG §22
Rechtssatz: Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kommt nur eine Wiederbestellung des auf seinen Antrag entlassenen Amtsvormundes, nicht aber dessen Bestellung zum besonderen Kurator in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 266/63 Entscheidungstext OGH 26.09.1963 5 Ob 266/63 Veröff: EvBl 1964/91 S 132 European Cas... mehr lesen...
Norm: JWG §22
Rechtssatz: Zur Anwendung des § 22 JWG. Entscheidungstexte 2 Ob 9/62 Entscheidungstext OGH 02.02.1962 2 Ob 9/62 Veröff: JBl 1962,609 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063484 Dokumentnummer JJR_19620202_OGH0002_0020OB00009_6200000_001 mehr lesen...