Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft *****, auf der die Häuser ***** in Wohnungseigentum errichtet worden sind. Errichter der Anlage war eine Bauherren-Gemeinschaft, die in eine Wohnungseigentümergemeinschaft übergehen sollte. Ein Mitglied dieser Gemeinschaft war der Rechtsvorgänger des Beklagten, Manfred Allen R*****. Er war zu 810/17940 Anteilen bücherlicher Miteigentümer der Liegenschaft und hatte Wohnungseigentum an der Wohnun... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14dWGG 1979 §19
Rechtssatz: Die in der Jahresabrechnung auszuweisenden Ausgaben haben nur insoweit Bedeutung, als sie dann, wenn sie zu Unrecht eingesetzt wurden, den zur Deckung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten zur Verfügung stehenden Betrag nicht mindern und bei einem allfälligen Rückforderungsanspruch nach § 14d Abs 8 WGG erhöhend zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BWG §31KWG 1979 §19
Rechtssatz: Aus dem Charakter des Spareinlagevertrages ergibt sich, daß der Einleger eines Sparbuches gegen das Bankinstitut einen obligatorischen Rückforderungsanspruch hat. Entscheidungstexte 10 Ob 2035/96d Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 Ob 2035/96d Veröff: SZ 69/65 10 Ob 2335/96x Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §19WGG 1979 §39 Abs8 Z2
Rechtssatz: § 39 Abs 8 Z 2 WGG stellt bloß für die nach dem Inkrafttreten des WGG 1979 erstmalige Vorlage der Abrechnung im Sinne des § 19 WGG die Fiktion auf, daß der zum 31.12.1978 ausgewiesene Saldo als genehmigt gilt. Dies betrifft somit nur die Verrechnung einzelner, in § 19 Abs 1 WGG aufgezählter Entgeltbestandteile, möge deren Höhe auch auf Grundlage der Baukosten zu berechnen sein, nicht aber das E... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §19WGG §22 Abs1 Z9
Rechtssatz: Vorlage der Abrechnung und Gewährung der Einsicht in die Belege stellen eine Einheit dar, weil nur anhand der Belege die Voraussetzungen geschaffen sind, begründete, das heißt hinlänglich konkretisierte, an den maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen gemessene Einwendungen erheben zu können. Es kommt dabei nicht darauf an, ob im Einzelfall bestimmte Mieter (Nutzungsberechtigte) auch ohne Belegeinsicht... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §19
Rechtssatz: Es ist zwar richtig, daß auch das Begehren um Anfertigung von Kopien der Abrechnung oder der Belege auf Kosten des Mieters (Nutzungsberechtigten) zur Abrechnung im weiteren Sinn gehört (vgl hiezu 5 Ob 98/92 betreffend die Erzwingung auch der Herstellung von Kopien durch Ordnungsstrafen), doch könnte der Beginn des Fristenlaufes durch ein solches Begehren nur dann bis zu dem Zeitpunkt, in dem die gemeinnützige Bauv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Argumentation der Revisionswerber läuft darauf hinaus, daß sie zwei Rechtsgründe für ihr Rückzahlungsbegehren geltend machen: Einerseits verlangen sie die Anpassung ihrer Kauf- und Wohnungseigentumsverträge wegen listiger Irreführung über den Umstand, daß die Fa Technosan GmbH in Wahrheit gar nicht "anteilig" zu den Grund- und Gesamtbaukosten der Wohnungseigentumsanlage beitragen sollte; andererseits berufen sie sich... mehr lesen...
Norm: WGG §19WEG 1975 §19 Abs1
Rechtssatz: Die Aufteilung der Baukosten unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Entscheidungstexte 5 Ob 1084/92 Entscheidungstext OGH 10.11.1992 5 Ob 1084/92 5 Ob 275/01d Entscheidungstext OGH 11.12.2001 5 Ob 275/01d Beisatz: § 19 Abs 1 WEG 1975 bietet keine gesetzliche Grundlage dafür... mehr lesen...
Begründung: Am 14.10.1982 schlossen die Streitteile einen Nutzungsvertrag über die Wohnung Nr.6 auf Stiege 4 des der Antragsgegnerin gehörenden Hauses Wien 21., Gerasdorferstraße 61. In § 1 Z 2 dieses Vertrages wurde unter anderem festgehalten, daß der Antragstellerin das Mitbenützungsrecht an den Sondereinrichtungen, wie beispielsweise Aufzüge, Waschküche, Zentralheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen, Trockenräumen, Bügeleinrichtungen und dgl., soweit solche im Haus vorhan... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §19WGG 1979 §22 Abs1
Rechtssatz: Die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen über die weite Auslegung der Verweisungstatbestände, die Möglichkeit von Teilfeststellungen und dergleichen, wie sie zu § 37 Abs 1 MRG vertreten werden, gelten auch für § 22 Abs 1 WGG. Bei dem Antrag des Nutzungsberechtigten, die Bauvereinigung zur Abrechnung und Einsichtgewährung im Sinne des § 19 Abs 1 WGG zu verhalten, handelt es sich jed... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14 Abs1 Satz2WGG 1979 §19
Rechtssatz: Die §§ 14 Abs 1 Satz 2, 19 WGG gelten nicht, wenn die Nutzungsberechtigten mit einem Fernwäremelieferanten und Warmwasserlieferanten Wärmelieferungsverträge (Wärmelieferungseinzelverträge) für Raumheizung und Warmwasser geschlossen und mit der Bauvereinigung in den Nutzungsverträgen vereinbart haben, daß sie den Verbrauch von Fernwärme und Warmwasser (dem Lieferanten) selbst zahlen. Derartig... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter je einer Wohnung der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Ulfiswiese" in Innsbruck, Kranebitter Alle 140-152, die von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Mit der Feststellung des Wärmeverbrauchs und des Anteils jedes einzelnen Mieters am Gesamtwärmeverbrauch beauftragte die Antragsgegnerin die T*** M*** Ges.m.b.H., ein für diese Aufgaben spezialisiertes Gewerbeunternehmen, des... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §21MRG §24MRG §27WGG §14 Abs1WGG §19
Rechtssatz: Dem § 19, insbesondere dessen Abs 1 letzter Satz WGG wurde durch das MRG nicht derogiert. Wurde den gesetzlichen Bestimmungen über Rechnungslegung, Auflegung der Abrechnungen und Gewährung der Belegeinsicht entsprochen, und wurden binnen vier Monaten ab Auflage begründete Einwendungen nicht erhoben, so gelten die Abrechnungen als endgültig geprüft und anerkannt. In einem solc... mehr lesen...
Begründung: Die unehelich geborene mj. Romana E*** wurde von ihrer Mutter im gemeinsamen Haushalt mit der mütterlichen Großmutter, Adele E***, aufgezogen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 20. Februar 1978 (ON 19 dA) wurde die Mutter der Minderjährigen zu deren Vormünderin bestellt. Seit Herbst 1986 wohnt die mütterliche Großmutter mit einem Sohn in einer anderen Wohnung. Die Minderjährige bekam Schulschwierigkeiten und mußte wegen zahlreicher Fehlstunden eine Ausbild... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung Jugendamt war Amtsvormund des am 13. März 1982 unehelich geborenen minderjährigen Kindes. Am 14. August 1984 beantragten die Mutter und ihre Eltern übereinstimmend, die Pflege und die Erziehung sowie die gesetzliche Vertretung an die mütterlichen Großeltern zu übertragen, die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung möge 'weiterhin' Unterhaltskurator bleiben. Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung trat diesen Anträgen bei. Sie führt... mehr lesen...
Norm: JWG §19
Rechtssatz: Wurde der Beschluß, mit dem die mütterlichen Großeltern (gemäß § 19 JWG) zum Vormund des Kindes bestellt, die Bezirksverwaltungsbehörde aber von der Amtsvormundschaft enthoben wurde, rechtskräftig, dann ist die nicht nach § 21 JWG einschreitende Bezirksverwaltungsbehörde nicht mehr befugt, in Sachen der Pflege und Erziehung des Kindes als dessen gesetzliche Vertreterin aufzutreten. Entscheidungstext... mehr lesen...
Die X Bank Aktiengesellschaft, über deren Vermögen am 21. Jänner 1975 der Konkurs eröffnet wurde, ist mit 2039/24 814 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ X. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an mehreren Geschäfts- und Büroräumen in dem auf der Liegenschaft befindlichen Haus verbunden. Dieses Haus wurde unter Inanspruchnahme eines Darlehens von 30 165 120 S des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds errichtet, zu dessen Gunsten Pfandrechte einverleibt sind. Am 22. Dezember 1976... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §120RBG 1971 §2 Abs2RBG 1971 §7 Abs2RBG 1971 §8 Abs2WBFG 1968 §14 litbWWG §19
Rechtssatz: Anders als nach § 14 lit b WBFG 1968 gibt die Konkurseröffnung dem BMB nicht die Möglichkeit der sofortigen Fälligstellung und Rückforderung des WWF - Darlehens. Der gemäß § 120 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 2 KO die persönliche Darlehensrestschuld kraft der gemäß § 14 Abs 2 KO ermöglichten Fälligkeit tilgende Masseverwalter kann die... mehr lesen...
Norm: ABGB §198 CABGB §199JWG §19
Rechtssatz: Die Bestimmung der §§ 198 Abs 2, 199 ABGB im Zusammenhalt mit § 19 JWG sind dahin zu verstehen, daß primär die uneheliche Mutter - bzw der Vater, wenn seine Vaterschaft festgestellt ist und er sich in der Pflege und Erziehung des Kindes bewährt hat - Anspruch auf Bestellung zum Vormund hat, bei Nichteignung aber, wenn dies dem Wohle des Kindes besser entspricht, die Amtsvormundschaft bestehen bleibe... mehr lesen...
Die Gemeinnützige A-Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft reg. Genossenschaft m. b. H. ließ als Bauherr unter Zuhilfenahme von Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds in Wien 10, A-Gasse 85 durch die W-GmbH als Generalunternehmerin ein Haus errichten. Die Bauherrschaft verpflichtete sich gegenüber dem Wohnhauswiederaufbaufonds zur Vorlage der Subunternehmerrechnungen sowie zur Überweisung der zugezählten Fondsbeträge an die bauausführenden Unternehmungen. Die weiters übernommene Verpf... mehr lesen...
Norm: KO §44 Abs1WWG §19WWG §25
Rechtssatz: Kein Aussonderungsrecht eines Lieferanten an einem Darlehen nach dem WWG. Entscheidungstexte 5 Ob 12/75 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 5 Ob 12/75 Veröff: SZ 48/21 = MietSlg 27551 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0064759 Dokumentnumm... mehr lesen...
Die Mutter der am 1. Juli 1963 außer der Ehe geborenen Regina L. stellte den Antrag, sie anstelle der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg zum Vormund ihres Kindes zu bestellen, Das Erstgericht wies den Antrag ab, da ein Vormundschaftswechsel dem Wohl des Kindes nicht besser entspreche (§ 19 JWG.). Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragstellerin gegen diesen Beschluß zurück, da ihr mangels Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen kein Rekursrecht zukomme. Der Oberst... mehr lesen...
Norm: JWG §19
Rechtssatz: Ein Einzelvormund an Stelle des Amtsvormundes ist nur dann zu bestellen, wenn es dem Wohl des Mündels besser entspricht. Entscheidungstexte 2 Ob 231/65 Entscheidungstext OGH 09.09.1965 2 Ob 231/65 8 Ob 151/69 Entscheidungstext OGH 13.01.1970 8 Ob 151/69 ... mehr lesen...
Das Wiener Bezirksjugendamt für den 1., 8. und 9. Bezirk ist zufolge der Bestimmung der §§ 16 und 17 (1) JWG. gesetzlicher Amtsvormund des von Susanne K. am 10. Juni 1964 in Wien geborenen Kindes Susanne K. jun. Mit dem am 20. November 1964 gestellten Antrag begehrt die am 24. November 1927 geborene Mutter des Kindes, die Bezirksverwaltungsbehörde als Amtsvormund zu entlassen und sie zur Vormunderin ihres Kindes zu bestellen. Dieser Antrag wurde im wesentlichen damit begrundet, daß di... mehr lesen...
Norm: JWG §19
Rechtssatz: Wenn das Mündel gut betreut ist und seine rechtlichen Ansprüche geregelt sind, besteht keine Notwendigkeit für ein weiteres Einschreiten des Amtsvormundes und kein Einwand gegen die Bestellung der außerehelichen Mutter zur Vormünderin. Entscheidungstexte 6 Ob 220/65 Entscheidungstext OGH 05.08.1965 6 Ob 220/65 Veröff: SZ 38/125 ... mehr lesen...
Die beklagte Partei erhielt zur Wiederherstellung der Wohnhausanlage in Wien, A.-straße 65, ein Darlehen des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds von 2.394.700 S. In dem Bescheid des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 13. Mai 1960, mit dem das Darlehen bewilligt wurde, heißt es u. a.: "Die dem Bewerber vom Fonds zugezählten Beträge sind binnen 14 Tagen an die bauausführenden Unternehmungen zu überweisen; die Vereinbarung eines Haftrücklasses bei der letzten Zahlung ist jedoch zu... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAWWG §19
Rechtssatz: Aus Auflagen im Bewilligungsbescheid des WWF kann der Subunternehmer des bauausführenden Generalunternehmers gegen den Darlehensempfänger keine Rechte ableiten. Entscheidungstexte 8 Ob 330/64 Entscheidungstext OGH 24.11.1964 8 Ob 330/64 Veröff: EvBl 1965/130 S 186 = MietSlg 16615 = SZ 37/169 1 O... mehr lesen...
Norm: JWG §19JWG §22
Rechtssatz: Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kommt nur eine Wiederbestellung des auf seinen Antrag entlassenen Amtsvormundes, nicht aber dessen Bestellung zum besonderen Kurator in Betracht. Entscheidungstexte 5 Ob 266/63 Entscheidungstext OGH 26.09.1963 5 Ob 266/63 Veröff: EvBl 1964/91 S 132 European Cas... mehr lesen...