Norm
JWG §19Rechtssatz
Wenn es das Wohl des Kindes erheischt, kommt nur eine Wiederbestellung des auf seinen Antrag entlassenen Amtsvormundes, nicht aber dessen Bestellung zum besonderen Kurator in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0063377Dokumentnummer
JJR_19630926_OGH0002_0050OB00266_6300000_001