Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 16.09.2014 unter der falschen Identität Omar Samienj, geboren am 06.08.1984, einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 14.12.2014 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Zugleich wurde festgestellt, dass Spanien für die Prüfung des Asylantrages zuständig ist und die Außerlandesbringung angeordnet. 2. Am 16.12.2015 wurde der Beschwerdeführer vom LG XXXX wegen § 27 Abs. 1 Z. 1 (3) SMG z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mittels Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 25.10.2017 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes Stellung zu nehmen, seine Integrationsschritte wie persönlichen Verhältnisse bekannt zu geben. 2. Mit dem im
Spruch: an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vomXXXX, Zl.XXXX, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aufgrund des Verbrechens des Suchtgifthandels, teil als Beteiligter nach §§ 28a Abs. 1 fünfter Fall, Abs. 2 Z 2 und Z 3 SMG, 12 dritter Fall StGB und des Verbrechens der Geldwäscherei nach § 165 Abs. 1 u Abs. 2 erster und siebter Fall, Abs. 4 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren, verurteilt. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 14.02.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 17.02.2017, wurde dieser über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes im Falle seiner Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde dieser zur dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert. Eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.06.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich zugestellt am 28.06.2017, wurde dieser über die in Aussicht genommene Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens im Falle seiner Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde dieser zur dahingehenden Stellungnahme binnen 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert. Bis dato langte ke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) zugestellt am 06.02.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) zugestellt am 05.02.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit den oben im
Spruch: angeführten Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, jeweils vom 31.01.2018, dem bevollmächtigten Rechtsvertreter der beschwerdeführenden Parteien jeweils zugestellt am 05.02.2018, wurden ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG [2005] nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG [2005] iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) durch Hinterlegung zugestellt am 18.05.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 22.12.2017 wurde dem Beschwerdeführer im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs.2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF nach Mazedonien gemäß § 46 FPG zulässig ist (
Spruch: ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Oktober 2003 zum Zwecke der Aufnahme eines Studiums legal in das österreichische Bundesgebiet ein. 2. Zuletzt wurde dem BF am 01.04.2014 eine Aufenthaltsberechtigung als Studierender mit einer Gültigkeitsdauer bis zum 31.05.2015 erteilt. 3. Am 01.04.2015 stellte der BF gegenständlichen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen gemäß § 56... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, 3ein Staatsangehöriger der Türkei, reiste im Jahr 2014 ins österreichische Bundesgebiet ein und wurde am 30.12.2014 festgenommen. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX vom XXXX unter der Aktenzahl XXXX wurde der Beschwerdeführer wegen des Vergehens des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach §§ 27 Abs. 1 Z 1 8. Fall, Abs. 3 SMG, § 15 StGB und den Vergehen des unerlaubten Umganges mit Suchtgiften nach § 27 Abs. 1 Z 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte nach seiner illegalen Einreise ins Bundesgebiet am 28.05.2008 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der BF wurde am selben Tag durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt und am 02.06.2008 vor dem Bundesasylamt (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) niederschriftlich einvernommen. Als Fluchtgrund brachte er dabei im Wesentlichen vor, dass er in Nigeria von ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.) sowie gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Kärnten, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 03.04.2018, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, vom 10.03.2018, von der Beschwerdeführerin im Stande der Schubhaft am 10.03.2018 persönlich übernommen, wurde der Beschwerdeführerin ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt, gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.07.2017 verständigte die Abteilung 35 des Magistrats der Stadt XXXX (im Folgenden: MA 35) das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: BFA, RD Wien), dass der von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) am 04.05.2017 gestellte Antrag auf Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus (§ 46 Abs. 1 Z 2 NAG) rechtskräftig abgewiesen worden sei. 2. Am 13.09.2017 erstattete das Stadtpolizei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde am 3. 5. 2018 im Zuge einer Wohnungskontrolle einer fremdenrechtlichen Personenüberprüfung unterzogen. Die Beschwerdeführerin wurde zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem Einreiseverbot einvernommen. Dort gab sie an, im Jahr 2007 über Moskau nach Österreich gereist zu sein. Sie halte sich im österreichischen Bundesgebiet illegal auf. Sie habe hier immer illegal als Kindermädchen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX2017 von Organen der Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug der Landespolizeidirektion XXXX (im Folgenden: AFA, LPD XXXX) einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen, in deren Zuge sich herausstelle, dass er die höchst zulässige Aufenthaltsdauer nach dem Schengener Grenzkodex überschritten habe. 2. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Nied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 25.09.2017 in XXXX einer fremdenrechtlichen Kontrolle unterzogen. Am 07.11.2017 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ua zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbots vernommen. Mit dem oben angeführten Bescheid wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt und gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2017 in XXXX bei der Beschäftigung als Hilfsarbeiter im Baugewerbe betreten und festgenommen. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde mit Mandatsbescheid vom 17.11.2017 die Schubhaft angeordnet. Mit dem oben angeführten Bescheid wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1 und BF2) wurden am XXXX2017 von Irland nach Österreich zurückgeschoben, nachdem sie dort mit vermeintlich gefälschten Dokumenten einreisen wollten. 2. Am selben Tag fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Flughafen Schwechat eine niederschriftliche Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen, Ausreisegründen und dem Verbleib der BF im Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF1 und BF2) wurden am XXXX2017 von Irland nach Österreich zurückgeschoben, nachdem sie dort mit vermeintlich gefälschten Dokumenten einreisen wollten. 2. Am selben Tag fand vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Flughafen Schwechat eine niederschriftliche Einvernahme zu den persönlichen Verhältnissen, Ausreisegründen und dem Verbleib der BF im Bundesgebiet... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 29.09.2017, Zl. XXXX, wurde Frau XXXX, geb. XXXX, StA: Serbien (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr.100/2005 (AsylG) idgF, nicht erteilt. Gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) idgF, wurde geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 23.03.2016 erstmalig von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet angehalten. Am 28.06.16 wurde dem Beschwerdeführer im Rahmen des Parteiengehörs Gelegenheit gegeben, zu seiner Dauer des Aufenthaltes, seinen persönlichen Verhältnissen, seiner aktuellen wirtschaftlichen Lage, zu seinem Privat- und Familienleben, zu seiner sozialen und kulturellen Integration, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer reiste im Februar oder März 2017 illegal in das Bundesgebiet ein. Am 3. August 2017 erfolgte eine Einvernahme des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 14. August 2017 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß "§ 57 AsylG" nicht erteilt. Gemäß "§ 10 Absatz 2 AsylG iVm § 9 BFA-Verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 87/2012 (BFA-VG) id... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesasylamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß §§ 57 und 55 AsylG 2005 nicht erteilt und gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FG nach... mehr lesen...