Entscheidungen zu § 33 Abs. 3 GebG

Verwaltungsgerichtshof

66 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 66

TE Vwgh Erkenntnis 1994/8/18 93/16/0136

Mit dem am 29. Jänner 1988 mit der C. GmbH & Co KG abgeschlossenen Bestandvertrag pachtete die Beschwerdeführerin die Liegenschaft EZ 800 KG O. zum Zwecke der Errichtung eines Bauwerkes, wobei dieses Bauwerk durch den Bestandnehmer in der Absicht errichtet werden sollte, daß es nicht ständig dort verbleibt und Bestandteil oder Zubehör von Grund und Boden, sondern vielmehr Gegenstand selbständigen Eigentums wird (Superädifikat). Das Bestandverhältnis wurde auf unbestimmte Dauer abg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.08.1994

RS Vwgh 1994/8/18 93/16/0136

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1090;BewG 1955 §15 Abs2;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Die im § 33 TP 5 Abs 1 GebG enthaltene Wortfolge "auf eine gewisse Zeit" ist wörtlich dem § 1090 ABGB entnommen. Dieses Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" fordert damit das Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.08.1994

RS Vwgh 1994/8/18 93/16/0136

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0068 2 Stammrechtssatz Bei Beurteilung der Frage, inwieweit eine Mietvorauszahlung in die Bemessungsgrundlage nach § 33 TP 5 GebG einzubeziehen ist, sei auf die von Frotz-Hügel-Popp (Kommentar zum Gebührengesetz, 06te Auflage, B II 1 b, cc, zu § 33 TP 5 GebG vorgenommene ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.08.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/24 93/16/0133

Die Beschwerdeführerin schloß am 5. Juni 1992 als Vermieter mit den Österreichischen Bundesbahnen (Mieter) einen Mietvertrag ab. Vertragsgegenstand waren nach § 1 Abs. 1 der Vertragsurkunde 150 Stück fabriksneue Güterwagen eines bestimmten Typs. Die §§ 3, 7 und 8 der Vertragsurkunde lauten folgendermaßen: "§ 3 Mietdauer und Mietzins (1) Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. (2) Der Mietzins bleibt auf Vertragsdauer un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0133

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Dem Mieter steht im konkreten Fall eine Kündigung ohne Pönalezahlungen nur bei einem schuldhaften Verhalten des Vermieters zu. Da die Geltendmachung des Kündigungsgrundes somit von einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0133

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0040 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG als ein Vertrag ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0133

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß die Auflösung des Mietvertrages wegen der in § 1117 und § 1118 ABGB normierten
Gründe: nicht ausgeschlossen wurde, kommt kein Gewicht in der Frage der Bindung der Vertragsparteien auf bestimmte Zeit zu (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

RS Vwgh 1994/3/24 93/16/0133

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9, S 714-717;
Rechtssatz: Von einer einseitigen Beendigung eines Vertragsverhältnisses kann nur dann die Rede sein, wenn die durch die Aufkündigung des Vertragsverhältnisses die Befreiung beider... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/19 93/16/0159

Die Beschwerdeführerin schloß mit einer Vermieterin einen "Untermietvertrag", dessen § 7 Abs. 1 folgenden Wortlaut hat: "§ 7 Vertragsdauer Dieser Vertrag begann am 1.1.1992 und wird zunächst für die Dauer bis zum 31.12.2001 abgeschlossen. Die Vermieterin räumt der Mieterin eine 2-malige Option zur Vertragsverlängerung um je 5 Jahre ein. Die Option ist spätestens zum 31.12.2000 bzw. 31.12.2005 durch eingeschriebenen Brief auszuüben. Nach Ablauf der optierten Mietzeit verlängert sic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.01.1994

RS Vwgh 1994/1/19 93/16/0159

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §15;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 1994/9 S 731-732; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0143/63 E VS 3. Dezember 1964 VwSlg 3190 F/1964 RS 1 Stammrechtssatz Wird ein Bestandvertag derart auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, daß beide Vertragsteile... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 92/16/0068

Gegenstand der hier strittigen Gebührenbemessung ist das Rechtsgeschäft, über welches die im folgenden auszugsweise wiedergegebene Urkunde errichtet wurde: "LEASINGVERTRAG FÜR UNTERNEHMER abgeschlossen zwischen dem Vermieter (Leasinggeber): XY-GmbH in W - im weiteren kurz XY-GmbH genannt - einerseits und dem Mieter (Leasingnehmer): M-GmbH in W - weiteren kurz Mieter genannt - andererseits über das MIETOBJEKT Mietobjekt ist das vom Mieter vorg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 92/16/0068

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;ABGB §936;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Frage, inwieweit eine Mietvorauszahlung in die Bemessungsgrundlage nach § 33 TP 5 GebG einzubeziehen ist, sei auf die von Frotz-Hügel-Popp (Kommentar zum Gebührengesetz, 06te Auflage, B II 1 b, cc, zu § 33 TP 5 GebG vorgenommene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/6/29 91/15/0040

Die beschwerdeführende I-GmbH schloß als Mieterin am 30. Jänner 1989 mit der S-GmbH einen Mietvertrag über eine Liegenschaft in K mit einer Grundstücksfläche von 4.950 m2 samt allen darauf befindlichen Baulichkeiten, Tankstelle und Einfriedungen. Die Vertragsurkunde hat (auszugsweise) folgenden Inhalt: "II. Beginn und Dauer des Mietvertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Das Mietrecht wird für die Zeit vom 1. Jänner 1989 bis zum 31. Dezember 2003 unkündbar vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0040

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Von einer "einseitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses" kann nur dann die Rede sein, wenn die durch Aufkündigung erfolgende Beendigung des Vertragsv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0040

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 33 TP 5 Abs 3 erster Satz GebG knüpft an eine unbestimmte Vertragsdauer an und setzt einen aliquoten Rückforderungsanspruch voraus (Hinweis E 17.4.1980, 2694/79). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0040

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0040 E 16. Oktober 1989 RS 1 Stammrechtssatz Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0040

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0102 E 5. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbesti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

RS Vwgh 1992/6/29 91/15/0040

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;VwRallg; Beachte Besprechung in:AnwBl 12/1992, S 907-910 ;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, den Vertrag aus einzelnen bestimmt bezeichneten Gründen schon vorzeitig einseitig auflösen zu können, steht der B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/17 90/15/0034

Die Beschwerdeführerin schloß als Mieterin am 12. März 1987 mit der O-Gesellschaft m.b.H. & Co KG einen Mietvertrag über die Erdgeschoßräume im Betriebsgebäude auf der EZ nnnn KG XY, Kremserstraße 2a, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "2) BRANCHE DER MIETERIN Der Umfang der Geschäftstätigkeit der Mieterin, die sie im Mietgegenstand ausüben will, wird beschrieben wie folgt: Betrieb eines Lebensmittelsupermarktes mit Frischfleisch und entsprechendem Non food-sortiment. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0034

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §30 Abs2; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Die Vereinbarung aller Kündigungsgründe nach § 30 Abs 2 MRG stellt keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten dar, sodaß in e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0034

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3;MRG §12; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564;
Rechtssatz: Ein dem Mieter eingeräumtes sog Präsentationsrecht (Hinweis Würth-Zingler, Miet- und Wohnrecht, 102, Randziffer 2 zu § 12 MRG) verleiht einem Mietv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 90/15/0034

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 564; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0037 E 6. März 1989 VwSlg 6383 F/1989 RS 2 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbestimmte Zeit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/4 89/15/0140

Ende Dezember 1987 unterzeichneten die vier zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossenen Beschwerdeführer als Mieter und am 2. Februar 1988 unterzeichnete eine GmbH als Vermieter einen im Inland errichteten Mietvertrag über die Vermietung einer Liegenschaft mit allen darauf zu errichtenden Gebäuden. Der Mietvertrag begann am Tage der Unterzeichnung und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Punkt 12. des Mietvertrages lautet: 12.Zahlung vor Beginn des Mie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.1990

RS Vwgh 1990/7/4 89/15/0140

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §22;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 419;
Rechtssatz: Bei Bestandverhältnissen von unbestimmter Dauer mit einem sich nach einer Zeit vereinbarungsgemäß erhöhenden Mietzins ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage von dem gemäß § 26 GebG 1957 als unbedingt un... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.1990

RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0040

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs2;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 257;
Rechtssatz: Ein ausdrücklich (auf bestimmte Zeit) vereinbarter Mietzinsnachlass kann - schon rein begrifflich - weder den Jahreswert des § 33 TP 5 Abs 3 GebG beeinflussen (Hinweis E 29.4.1985, 84/15/0044, VwSlg 5999 F/1985), noch - insbesondere unter... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1989

RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0040

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 257;
Rechtssatz: Ein seinem Wortlaut nach auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Bestandvertrag ist iSd § 33 TP 5 Abs 3 GebG als ein Vertrag auf bestimmte Dauer anzusehen, wenn nach seinem Inhalt das Vertragsverhältnis vo... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1989

RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0040

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 257; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0102 E 5. Oktober 1987 RS 7 Stammrechtssatz Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrag ist darin zu erblicken, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1989

RS Vwgh 1989/10/16 88/15/0040

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 257; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/15/0102 E 5. Oktober 1987 RS 8 Stammrechtssatz Was eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle darstellt, ist eine Frage, die nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einer Realisierung d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1989

RS Vwgh 1989/6/19 88/15/0109

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §21;GebG 1957 §22;GebG 1957 §26;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in: AnwBl 1990/6, S 325; ÖStZB 1990, 224;
Rechtssatz: Werden in einem Bestandvertrag als Zins bis zu einem bestimmten Zeitpunkt S 5000,- und für den Fall, daß das Bestandsverhältnis länger dauern sollte, für die Zeit nach diesem Termin S 20000,-- mona... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.1989

RS Vwgh 1989/3/6 88/15/0037

Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;GebG 1957 §33 TP5 Abs3; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 416;
Rechtssatz: Das Unterscheidungsmerkmal zwischen einem auf bestimmte Zeit und einem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandvertrag besteht darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.03.1989

Entscheidungen 31-60 von 66

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten