RS Vwgh 1994/8/18 93/16/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.08.1994
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
33 Bewertungsrecht

Norm

ABGB §1090;
BewG 1955 §15 Abs2;
GebG 1957 §26;
GebG 1957 §33 TP5 Abs1;
GebG 1957 §33 TP5 Abs3;

Rechtssatz

Die im § 33 TP 5 Abs 1 GebG enthaltene Wortfolge "auf eine gewisse Zeit" ist wörtlich dem § 1090 ABGB entnommen. Dieses Tatbestandsmerkmal "auf eine gewisse Zeit" fordert damit das Bestehen iregendeiner zeitlichen Bindung des Bestandgebers und damit den Ausschluß jederzeitiger Wideruflichkeit (Hinweis Würth im Rummel/2, Randziffer 4 zu § 1090). Keine andere Bedeutung kann diesem Tatbestandsmerkmal im Bereich der nach der zweiten Alternative des § 33 TP 5 Abs 1 GebG erfaßten sonstigen, als eine Art Bestandvertrag anzusehenden Verträge zukommen. Von Abs 1 des § 33 TP 5 GebG, der den der Rechtsgebühr unterliegenden Tatbestand regelt, werden somit sämtliche Bestandverträge iSd §§ 1090 ff ABGB sowie die sonstigen Verträge über die Gebrauchsüberlassung erfaßt, unabhängig davon, auf welche Dauer das Bestandverhältnis vereinbart worden ist. Demgegenüber stellt Satz 1 des § 33 TP 5 Abs 3 GebG keine Regelung des Abgabentatbestandes dar; vielmehr enthält diese Bestimmung eine Sonderregelgung über die Ermittlung des Kapitalwertes von wiederkehrenden Leistungen. Während der Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen im Bereich des zweiten Abschnittes des Gebührengesetzes gemäß § 26 GebG grundsätzlich nach der Vorschrift des § 15 BewG zu ermitteln ist, sind Leistungen auf unbestimmte Dauer abweichend von § 15 Abs 2 BewG - wo die Bewertung mit dem Neunfachen des Jahreswertes vorgesehen ist - nach der Spezialvorschrift des Abs 3 des § 33 TP 5 GebG mit dem Dreifachen des Jahreswertes anzusetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993160136.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten